Architektenleistung_Heinrich-Hübsch-Schule, Karlsruhe; Teilmodernisierung Werkstätten, Sanierung Brandschutzklappen Referenznummer der Bekanntmachung: 0144.10_Architektenleistung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung_Heinrich-Hübsch-Schule, Karlsruhe; Teilmodernisierung Werkstätten, Sanierung Brandschutzklappen
Architektenleistung Objektplanung Gebäude gemäß § 34 ff HOAI.
Beauftragung für die Teilmodernisierung Werkstätten und Sanierung Brandschutzklappen der Heinrich-Hübsch-Schule, Fritz-Erler-Straße 16, Karlsruhe, LPH 4-9.
Fritz-Erler-Straße 16
76133 Karlsruhe
Beauftragt werden soll die Architektenleistung Objektplanung Gebäude, LPH 4-9, § 34 ff HOAI.
Projektbeschreibung:
Die Heinrich-Hübsch-Schule wurde 1982-1985 erbaut. Hier sind in sechs Geschossen und 3 Zwischengeschossen diverse Ausbildungsberufe untergebracht. Das Gebäude ist „handgeschnitzt“, die KS-Steine und die Fassadenklinker sind ein Sonderformat. Für Umbauarbeiten (Revisionsöffnungen u. ä.) sind einige dieser KS-Sondersteine in der Schule eingelagert.
Der aus 3 Baukörpern bestehende Komplex greift gezielt den Verlauf vorhandener Straßenzüge und Plätze auf. Die Haupträume sind den beiden lärmberuhigten Hofzonen zugeordnet und bilden symmetrische Fassaden aus, während sämtliche Nebenräume (Treppenhäuser, Sanitär-, Umkleide-, Lehrmittelräume) zu den Straßen hin ausgerichtet sind und asymmetrische Fassaden zeigen. Durch den im September 1985 bezogenen Neubau konnten die übrigen 3 Abteilungen Bau, Holz und Metall in den verschiedenen Schularten (Meister-, Techniker-, Berufs-, Berufsfach- und Sonderberufsschule) an einem Ort vereint werden. Die Schule zählt zu den größten Gewerbeschulen des Regierungsbezirks Karlsruhe und umfasst derzeit rund 2 200 Schüler, 115 Lehrer und 100 Klassen.
Aufgabenbeschreibung:
1. Umbau Metallwerkstätten:
Die Metallwerkstatt im Erdgeschoss, R007, und die Räume R109 und R110 im 1. Obergeschoss des Schulgebäudes sollen umgebaut werden und somit den neuen Anforderungen an den Unterricht angepasst werden. Der Zustand (u. a. technische Bedingungen) der Maschinen und deren weitere Nutzung für den Schulbetrieb sind mit den Nutzern abzustimmen. Dabei gilt es auch die gültigen Richtlinien/Vorschriften zur Handhabung unter den Prüfstand zu stellen. Neue Maschinen sind teilweise schon vorhanden, weitere werden geliefert. Die notwendigen Anschlüsse/Infrastrukturen (vor allem Elektro) für diese Maschinen müssen geschaffen werden. Dafür bedarf es u. a. der Anpassung der bisherigen Beleuchtung (Lage, Dimensionierung, Ausleuchtung etc.), der bestehenden Druckluftinstallation (ggfs. Rückbau) und weiteren Anpassungsarbeiten der eingebauten technischen Anlagen. In den Werkstätten liegt unter dem Estrich eine asbestgebundene Faserzementplatte. Dies kann wichtig sein, wenn Maschinen auf die Rohdecke gestellt werden müssen. Die Verkehrslast beträgt in den Werkstätten 10 kN/m2. Eventuell notwendige statische Maßnahmen müssen vorab geklärt werden.
2. Trinkwasser-Hygiene, 2. BA:
Die Duschen in den Turnhallen sollen auf Nutzerwunsch (Nutzung fast ausschließlich durch Vereine) weiterhin mit Warmwasser, zentral, versorgt werden. Die Fernwärmeversorgung soll direkt, ohne Systemtrennung, als Warmwasserzentrale in den Bereich der Turnhalle verlegt werden. Die Entnahmestellen werden durch kürzere Leitungswege und damit geringerem Leitungsquerschnitt angefahren. Nicht mehr benötigte Entnahmestellen werden stillgelegt, wodurch sich die Thematik der Trinkwasserhygiene deutlich verbessern lässt. Der Platzbedarf für die neue Warmwasserzentrale im Kopfbau beträgt ca. 15 qm, ein Standort muss noch ermittelt werden.
Alte, nicht mehr notwendige Feuerlöschleitungen (Nassleitungen) können zurückgebaut werden. Des Weiteren muss die gesetzlich durch die Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Trennung von Trink- und Löschwasser vollzogen werden. Darüber hinaus besteht dringender Optimierungsbedarf an den vorhandenen Installationen, um das Risiko weiterer Gefährdungen aus Legionellenbefall und metallischen Belastungen über den zulässigen Grenzwerten zu minimieren. Die Maßnahmen zur Trinkwasserhygiene konzentrieren sich auf den südlichen Gebäudeteil inklusive Kopfbau.
3. Späneabsaugung:
In der Heinrich-Hübsch-Schule sind 5 Anlagen zur Späneabsaugung, 3 in der Technikzentrale Nord, 2 in der Technikzentrale Süd, jeweils im Untergeschoss, vorhanden. Daneben sind verschiedene Absaugstellen und Rohrleitungen Bestandteil der Anlage. In den letzten Jahren traten an der Späneabsaugung vermehrt Störungen auf. Daneben weist die Anlage einige Defizite auf; Füllstandanzeigen funktionieren nur teilweise, Schlauchfilter sind zerschlissen, Rüttelmotoren in schlechtem Zustand. Die Absaugung der Späne ist an eine zentrale pneumatische Anlage angeschlossen, welche 2022 von Seiten des Amts für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe eingestellt wird. Die Lüftungsanlage muss dahingehend umgebaut werden, dass eine Entsorgung der Späne weiterhin gewährleistet ist. Die Späneabsaugungen im Untergeschoss sowie Anlagenteile müssen umgebaut bzw. demontiert werden. Bei der Auslegung der Anlage sind die DGUV Informationen bezüglich der Spänelagerung zu beachten. Aufgrund der erhöhten Brand- und Explosionsgefahr muss der Brand- und Ex-Schutz sorgfältig bearbeitet werden. Derzeit wird der Schacht der Späneabsaugung über eine Sprinkleranlage im Brandfall versorgt.
Aktueller Projektstand:
Die Leistungsphase 3 HOAI § 34 ist erbracht, die Beauftragung erfolgt ab Leistungsphase 4-9 HOAI § 34 HOAI.
— Beginn Planung: voraussichtlich August/2021,
— Baubeginn: voraussichtlich August/2022,
— Fertigstellung: voraussichtlich Februar /2024.
Eine projektbezogene Verlängerung ist möglich, wenn das Projekt nicht bis Februar 2024 fertig gestellt werden kann.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt in 2 Stufen:
1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung innerhalb einer Frist von 6 Tagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Prüfung der Eignung aufgrund der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen, insbesondere der festgelegten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Bewertungsmatrix. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (gem. Teilnahmebedingungen max. 3 Bewerber), wird die Auswahl unter mehreren gleich platzierten Bewerbern durch Los getroffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB sowie
— Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung,
— Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist,
— Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestlohnverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen.
— Nachweis oder Bestätigungsschreiben einer Berufshaftpflichtversicherung, dass diese im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung über mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, abzuschließen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
— Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
Bewertungskriterium: Termine und Kosten:
Referenzobjekt I:
Mindestanforderung!
„Modernisierung/Sanierung eines fertiggestellten Gebäudes“ HOAI § 34 ff. LPH 4-8. Investitionsvolumen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (Kstgr. 300 + 400)
Fertigstellung innerhalb der letzten 7 Jahre
Referenzobjekt II: „bauliche und technische Modernisierung eines fertiggestellten Gebäudes“ HOAI § 34 ff. LPH 4-8. Investitionsvolumen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (Kstgr. 300 + 400)
Fertigstellung innerhalb der letzten 7 Jahre.
Zusätzliche Punkte für eines der Referenzen können generiert werden für folgende Leistungen:
— Bauen im laufenden Betrieb,
— Bauen in verschiedenen Bauabschnitten,
— Bauen für einen öffentlichen Auftraggeber,
— Sanierung/Erneuerung von Brandschutzklappen,
— schwierige Abwicklung der Baumaßnahme aufgrund der räumlichen Lage.
Es ist jeweils ein entsprechendes Referenzschreiben des Auftraggebers, aus dem die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen, auch wenn das Referenzobjekt für die ausschreibende Bauherrschaft ausgeführt wurde. Das Referenzschreiben soll außerdem die Einhaltung der Termin- und Kostenziele bestätigen.
Sofern kein Referenzschreiben vorgelegt werden kann, ist der jeweilige Ansprechpartner mit Telefonnummer des betreffenden Objektes zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch max. 5 geeignete Bewerber teilnehmen.
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Diese sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal über die genannte Bekanntmachungs-ID erhältlich.
Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zusätzlich zum Bewerbungsformular eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zuzüglich Referenzschreiben und Nachweise zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i. S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Den höchstens 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen der Stufe 2 bereit gestellt.
Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform www.dtvp.de unter der unten genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Ein Wechsel der Projektleitung bzw. der stellvertretenden Projektleitung, die im Teilnahmewettbewerb genannt werden, führt zum Ausschluss, wenn für den Wechsel kein triftiger Grund vorliegt!
Hinweis zum Verhandlungsverfahren 2. Stufe:
Bewertungsmethode:
Die Teilnehmer des Bewertungsteams bewerten voneinander unabhängig die vorgegebenen Kriterien. Danach wird aus der Summe der Bewertungen ein Mittelwert gebildet. Dezimalstellen werden kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54DWS1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.