Planungs- u Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) für die Gemeinde Jagstzell einschließl. Hausanschluss-, Arbeitssicherheits-, Qualitäts-, Projektmanagemen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jagstzell
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / [removed]
Fax: +49 711 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jagstzell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- u Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) für die Gemeinde Jagstzell einschließl. Hausanschluss-, Arbeitssicherheits-, Qualitäts-, Projektmanagemen
Die Gemeinde Jagstzell sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftssicheren Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb errichtet die Gemeinde auf ihrer Gemarkung passive Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von NGA-Netzen. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist die Gemeinde dem Verbund Komm.Pakt.Net – Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40, 89073 Ulm – beigetreten. Über den Landkreis Ostalbkreis wurde 2015 ein Backbone-Konzept erstellt, welches die Grundlage für die folgenden, kommunalen Ausbauprojekte bildet, indem es die Glasfaseranbindung an überregionale Breitbandnetze ermöglicht.
Im Verbund der Komm.Pakt.Net hat die Gemeinde Jagstzell über den Landkreis Ostalbkreis an einer Netzbetriebsausschreibung teilgenommen. Den Zuschlag hat die NetCom BW erhalten.
Gemarkung der Gemeinde Jagstzell
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019 sowie nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Acces (NGA)_Breitbandversorgung vom 15.6.2015 (NGA-Rahmenregelung) und der BHO, insbesondere der §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV), für den Zeitraum 4.2.2020 bis zum 31.12.2023 in Form der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50 % der geschätzten zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der vorläufige Förderbescheid vom 4.2.2020 für das Projekt ist in der Anlage „Zuwendungsbescheid vom 4.2.2020 plus Anlagen in vorläufiger Höhe“ der Aufforderung zur Bewerbung am Teilnahmewettbewerb beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 8,4 Mio. EUR netto geplant.
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert.
Das Projekt umfasst:
Ausbaugebiet Hauptort Jagstzell
Abschnitt 1: Mühlental
— Buchmühle, Riegersheim, Ratzensägmühle, Eulenmühle, Finkenhaus, Eichenrain, Hahnenmühle,
— Finkenberg, Ropfershof, Rot, Rothof, Neumühle,
— Befestigte Oberfläche 3 800 m,
— Unbefestigte Oberfläche 13 400 m,
— Hausanschlüsse 39 Stück,
Abschnitt 2: Südliche Ortsteile
— Dietrichsweiler, Orrot, Renneckermühle, Rotbachsägmühle, Schweighausen, Bühlhof,
— Befestigte Oberfläche 800 m,
— Unbefestigte Oberfläche 5 600 m,
— Hausanschlüsse 29 Stück,
Abschnitt 3: Jagstzell und Winterberg
— Jagstzell < 30 mb, Winterberg,
— Befestigte Oberfläche 6 200 m,
— Unbefestigte Oberfläche 1 400 m,
— LWL-Verlegung in best. Leerrohr 500 m,
— Hausanschluss 240 Stück,
Abschnitt 4: Höfe
— Grünberg, Spielegert, Hegenberg, Riegelhof, Kellerhof, Kreuthof, Haus Walser,
— Befestigte Oberfläche 1 500 m,
— Unbefestigte Oberfläche 4 800 m,
— LWL-Verlegung in best. Leerrohr 200 m,
— Hausanschluss 24 Stück,
Abschnitt 5: Dankoltsweiler Sägmühle mit Keuerstadt
— Dankoltsweiler Sägmühle, Keuerstadt,
— Befestigte Oberfläche 2 300 m,
— Unbefestigte Oberfläche 1 700 m,
— Hausanschlüsse 4 Stück,
— Gesamt,
— Befestigte Oberfläche 14 600 m,
— Unbefestigte Oberfläche 26 900 m,
— LWL-Verlegung in best. Leerrohr 700 m,
— Hausanschlüsse 336 Stück.
Darüber hinaus sind sämtliche Vorgaben der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) mit Nebenbestimmungen, Anlagen und Hinweisen einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungs- u Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) für die Gemeinde Jagstzell einschließl. Hausanschluss-, Arbeitssicherheits-, Qualitäts-, Projektmanagemen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab,ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]