0064 — Klinikum Heidenheim, Ersatzneubau Strahlentherapie — Umverlegung Leitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 0064.6001.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenheim an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0064 — Klinikum Heidenheim, Ersatzneubau Strahlentherapie — Umverlegung Leitungen
0064 — Klinikum Heidenheim, Ersatzneubau Strahlentherapie — Umverlegung Abwasser-, Trinkwasser- und Heizungsleitungen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
— ca. 30 t Abbruch Fortluftschacht aus Beton,
— ca. 25 m2 Stahlbetonarbeiten für neuen Fortluftschacht,
— ca. 1 000 m3 Erdarbeiten,
— ca. 300 m2 Straßenarbeiten,
— ca. 120 m Abwasserkanal aus PP DN 100 bis DN 400,
— ca. 300 m Wasserleitung aus PE DN 40 bis DN 150,
— ca. 100 m Verbundmantelrohr DN 20 bis DN 65.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.