Abrufrahmenvereinbarungen für Trockeneis und Flaschengase Referenznummer der Bekanntmachung: FKF 2021-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrufrahmenvereinbarungen für Trockeneis und Flaschengase
Abrufrahmenvereinbarungen für Trockeneis (Los 1) und Flaschengase (Los 2).
Abrufrahmenvereinbarung Trockeneis
Alle derzeitigen sowie ggf. künftigen bundesdeutschen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., sowie falls möglich ein Institut in den Niederlanden.
Außerdem die nachfolgend genannten, rechtlich selbständigen Organisationen, an denen die Max-Planck-Gesellschaft beteiligt ist oder mit denen sie in wissenschaftlicher oder sonstiger Weise assoziiert ist:
— Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH,
— Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (rechtsfähige Stiftung),
— Stiftung caesar,
— Ernst Strüngmann Institut gGmbH,
— Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Abrufrahmenvereinbarung über die Belieferung der in II.2.3) genannten
Einrichtungen mit Trockeneis in unterschiedlichen Lieferformen, inkl. der Anlieferung in geeignten Behältern, sowie falls nicht an der jeweiligen Einrichtung vorhanden, Bereitstellung der Behälter zur Lagerung. Der Auftragnehmer muss außerdem seine Produkte in den elektronischen Katalog des Auftraggebers einstellen.
Das geschätzte Abnahmevolumen pro Jahr beträgt ca. 171 000 kg. Das maximal in den Wettbewerb gestellte jährliche Abnahmevolumen beläuft sich auf ca. 190 000 kg. Die maximale in den Wettbewerb gestellte Abnahmemenge pro Jahr enthält einen Aufschlag von 10 % um Schwankungen Rechnung zu tragen. Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-) Bestellverpflichtung des Auftraggebers.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Sofern die Abrufrahmenvereinbarung durch den Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird, verlängert sie sich um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Abrufrahmenvereinbarung zu verlängern.
Abrufrahmenvereinbarung Flaschengase
Alle derzeitigen sowie ggf. künftigen bundesdeutschen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V..
Außerdem die nachfolgend genannten, rechtlich selbständigen Organisationen, an denen die Max-Planck-Gesellschaft beteiligt ist oder mit denen sie in wissenschaftlicher oder sonstiger Weise assoziiert ist:
— Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH,
— Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (rechtsfähige Stiftung),
— Stiftung caesar,
— Ernst Strüngmann Institut gGmbH,
— Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Abrufrahmenvereinbarung über die Belieferung der in II.2.3) genannten Einrichtungen mit technischen und medizinischen Gasen in unterschiedlichen Reinheiten und Behältergrößen-und arten, einschließlich der Bereitstellung der Behälter.
Das geschätzte jährliche Abnahmevolumen beträgt 65 876,9 m3, 58 160,5 kg, 411 g, 936 L. Die maximale in den Wettbewerb gestellte Abnahmemenge pro Jahr enthält einen Aufschlag von 10 % um Schwankungen Rechnung zu tragen. Dieses beläuft sich auf 72 464 m3, 63 977 kg, 452 g, 1 030 L. Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-) Bestellverpflichtung des Auftraggebers.
Details zu Gasarten und Behältern sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftragnehmer muss außerdem seine Produkte in den elektronischen Katalog des Auftraggebers einstellen.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Sofern die Abrufrahmenvereinbarung durch den Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird, verlängert sie sich um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Abrufrahmenvereinbarung zu verlängern.
Zu II.2.10) Nebenangebote bezogen auf eine höhere Reinheit sind zugelassen. Siehe hierzu Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
a) Eigenerklärung zu den Unternehmensangaben: Name des Unternehmens, Rechtsform, Anschrift des Hauptsitzes, Anschrift der Niederlassungen und Sitz der zuständigen Niederlassung, Telefon- und Fax-Nr. des Angebotsverantwortlichen, Namen und Funktionen der bevollmächtigten Unternehmensvertreter, Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder- und zweige, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte (in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren), Angabe ob es sich bei dem Unternehmen um ein KMU handelt, Angabe, ob es sich bei dem Unternehmen um ein selbständiges Unternehmen, ein Partnerunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen handelt (im Falle von Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen, Angabe der Beschäftigtenzahl, des Gesamtumsatzes und der Bilanzsumme des Partnerunternehmens oder verbundenen Unternehmens und Nennung des Firmenanteils den das Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen an dem Unternehmen hält oder den Firmenanteil den das Unternehmen an dem jeweiligen Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen hält). (Anlage 11)
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Anlage 12). Sollten Sie von der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein Selbstreinigungsdokument erstellen und einreichen. Gemäß § 125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. Sollten Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB darf ein Bieter höchstens 5 Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 124 GWB (Anlage 13). Sollten Sie von der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein Selbstreinigungsdokument erstellen und einreichen. Gemäß § 125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. Sollten Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB darf ein Bieter höchstens 3 Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
d) Eigenerklärung zur Berufs- oder Handelsregistereintragung, sowie Vorlage eines Auszuges: Erklärung des Bieters, dass er nach den Vorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Anlage 14).
e) Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine Mitarbeiter illegal beschäftigt, dass zum Einsatz kommende Arbeitskräfte nicht als Selbstständige geführt werden, dass kein Verfahren anhängig ist/war, das während des Vergabeverfahrens noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister (je nach den nationalen Vorschriften) führen kann/wird, dass das Unternehmen für die Erbringung der Lieferungen/Leistungen keine staatlichen Beihilfen erhalten hat (andernfalls ist dem Angebot der Nachweis darüber beizufügen, dass die staatlichen Beihilfen rechtmäßig im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU gewährt wurden) (im Falle von anderen Unternehmen siehe Anlage 16) und dass das Angebot des Bieters ohne Preisabsprachen zustande gekommen ist (Anlage 15).
Der Auftraggeber wird für den Bieter (im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und im Falle von anderen Unternehmen, auch von allen anderen Unternehmen), der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die Anlagenverweise beziehen sich auf die gesamten Vergabeunterlagen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
f) Eigenerklärung zum Gesellschaftskapital, zur Umsatzentwicklung und Entwicklung der Bilanzsumme: Angabe des Gesellschaftskapitals; Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Angabe der Bilanzsumme des Unternehmens für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage 17),
g) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (in diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis der Versicherung, mit den Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen) bzw., dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung bis spätestens 2 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und einen entsprechenden Nachweis, mit den Deckungssummen vorlegt. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages inkl. der Verlängerungsoptionen zu unterhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt folgende Schadensfälle mit mindestens folgenden Deckungssummen ab: 2 Millionen EUR für Sach- und Personenschäden, 2- fach maximiert auf das Vertragsjahr, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, 2- fach maximiert auf das Vertragsjahr (Anlage 18).
h) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft Erklärung des Bieters über die Mitgliedschaft und Erfüllung aller Pflichten in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat. (Anlage 19)
Die Anlagenverweise beziehen sich auf die gesamten Vergabeunterlagen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
i) Eigenerklärung zu Referenzen: Anzugeben sind mindestens 2 Referenzaufträge je Los auf das angeboten wird, mit Ansprechpartnern bei diesen Referenzunternehmen, über in Art und Umfang im Jahresvolumen gleichwertige Aufträge, jeweils mit Angabe der Auftragsmenge/Jahr und der Auftragsdauer, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. (Anlage 20)
Die Anlagenverweise beziehen sich auf die gesamten Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).