Gebäudeplanungsleistungen sowie Baudokumentation mit Historischer Bauforschung für die Sanierung und Instandsetzung des Schlosses Neudenau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neudenau
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74861
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 18744-20
Fax: +49 711 / 18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neudenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanungsleistungen sowie Baudokumentation mit Historischer Bauforschung für die Sanierung und Instandsetzung des Schlosses Neudenau
— Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 1-9, stufenweise,
— Baudokumentation mit Historischer Bauforschung,
— Besondere Leistungen.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Neudenau
Mit dem ausgeschriebenen Vorhaben sollen die Schäden an den Gebäuden des Gesamtobjekts des Schlosses Neudenau instand gesetzt werden.
Das Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung beherbergt mehrere öffentliche Nutzungen, deren Erschließungs- und Fluchtwegsituation zudem zu verbessern ist. Gegebenenfalls müssen für eine synergetische Lösung der Anforderungen und Planungsziele, Teile oder ganze Bereiche der Nutzungen in den Gebäuden des Schlosses räumlich neu organisiert werden.
Die einzelnen Vorhabenbestandteile sind:
1. Allgemeine Planungsziele mit – Schaffung einer ganzjährigen Nutzbarkeit des Ensembles,
— Erhaltung des Josephine-Weihrauch-Museums,
— Erhaltung des Musiksaals einschließlich aller zweckbezogenen Nutzungen,
— Verbesserung der Nutzbarkeit und Zugänglichkeit des Trauzimmers,
— Verbesserung der Innenerschließung aller Baubereiche,
— Schaffung von Barrierefreiheit des Bauensembles gemäß öffentlicher und Förderrechtlicher Bestimmungen,
— Verbesserung der Magazin-Situation des Museums,
— Verbesserung der Unterbringung des Stadtarchivs,
— Einbau einer Heizungs- oder Temperieranlage zur Schaffung konservatorischer Grundlagen und besserer und attraktiver Nutzbarkeit auch in der kühlen Jahreszeit,
— Erreichen der Nutzbarkeit des Gewölbekellers und des Untergeschosses im Hauptgebäude,
— Attraktivitätssteigerung der Außenanlagen und des Gesamtensembles durch Zeitgenössische Gestaltungselemente,
— Optimierung der Parkierung durch Schaffung weiterer öffentlicher Kfz-Stellflächen;
2. Instandsetzung von Schäden,
3. Barrierefreie Erschließung,
4. Ertüchtigung von Flucht- und Rettungswege 5. Verbesserung der Erschließungssituation des Trausaals,
6. Modernisierung der Gebäudetechnik,
7. Anpassung der Museumsausstellung an die neuen Erschließungsverhältnisse,
8. Einrichtung von Archivräumen,
9. Bauhistorische Dokumentation,
10. Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung, Anfertigung von standardisierten Verwendungsnachweisen.
— Anzahl Beschäftigte: 100 Punkte,
— Referenzen Unternehmen – Gebäudeplanung: 600 Punkte,
— Referenzen Unternehmen – Bauhistorische Forschung: 600 Punkte,
— Referenzen Unternehmen – Konzepterstellung Museums- und Ausstellungsgestaltung oder didaktische Museumskonzeption: 200 Punkte.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Nach der Erteilung des Baubeschlusses und der erteilten Baugenehmigung ist beabsichtigt die LPH 5 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisses werden die LPH 6-8 beauftragt.
Die LPH 9 wird nach Abnahme der LPH 8 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau“ gemäß §75 Abs.1VgV berechtigt ist.
Auf Verlangen der Vergabe stelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV mindestens eines Inhabers oder einer Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Hinweis: Für Bieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
(Ausschlusskriterium).
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Vermögensschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
f) Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitbereich der ausgeschriebenen Leistungen.
g) Gebäudeplanung:
Anzugeben sind 2 Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Historische Bauforschung:
Anzugeben sind 2 Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung an, bei denen die Bestandsdokumentation und historische Bauforschung unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften, bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Ausstellungsgestaltung /Museumskonzeption:
Anzugeben sind 2 Referenzprojekte an, bei denen bei der Museums- und Ausstellungsgestaltung oder didaktischen Museumskonzeption maßgeblich mitgewirkt wurde.
Zu g) Referenzen Gebäudeplanung:
— Referenz 1:
—— Das Referenzprojekt 1 muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 eingeordnet sein,
—— Inbetriebnahme (ohne LPH 9) ab dem 1.1.2014 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags,
—— Für das Referenzprojekt 1 müssen die LPH 2-8 gemäß § 34 HOAI 2021 eigenverantwortlich erbracht worden sein,
—— Für das Referenzprojekt 1 müssen substanzschonende Instandsetzungsmaßnahmen geplant und überwacht worden sein,
—— Das Referenzprojekt 1 muss ein Denkmal i. S. d. DSchG sein,
— Referenz 2:
—— Das Referenzprojekt 2 muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 eingeordnet sein,
—— Inbetriebnahme (ohne LPH 9) ab dem 1.1.2014 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags,
—— Für das Referenzprojekt 2 müssen die LPH 2-8 gemäß § 34 HOAI 2021 eigenverantwortlich erbracht worden sein.
Referenzen Historische Bauforschung:
— Referenzen 1 + 2:
—— Abschluss der Baubegleitung ab dem 1.1.2010 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags,
—— Für die Referenzobjekte müssen die Bestandsdokumentation erstellt und die historische Bauforschung erbracht worden sein.
Museums- und Ausstellungsgestaltung oder didaktische Museumskonzeption:
— Referenzen 1 + 2:
—— Leistung (z. B. Konzepterstellung) abgeschlossen ab dem 1.1.2005 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
Architekt, Fachrichtung Hochbau gemäß § 75 Abs. 1 VgV
h) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber- und Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
i) § 73 Abs. 3 VgV und § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen und Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten;
j) Die für den Teilnahmeantrag erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für die Bewerbung zwingend zu verwenden.
Die Kriterien h)-j) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.