Neubau Außenanlagen Gerhart-Hauptmann-Schule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Außenanlagen Gerhart-Hauptmann-Schule
Die Ausschreibung beinhaltet landschaftsgärtnerische Arbeiten, Wegebauarbeiten und die Lieferung und den Einbau verschiedener Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände für die Herstellung der Außenanlagen beim Neubau Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn. Zudem sind eine Dachbegrünung und ein Pflasterbelag im 1. OG der Schule herzustellen.
Heilbronn
— ca. 3 300 m2 Bearbeitungsfläche,
— ca. 700 m3 Erdarbeiten,
— ca. 80 m3 Betonmauern, Fundamente und Betonfertigteile,
— ca. 1 400 m2 Asphaltbeläge,
— ca. 100 m2 Betonrasenpflaster,
— ca. 300 m Natursteineinfassungen,
— ca. 125 m2 Sandspielflächen,
— ca. 90 m Maschendrahtzaun mit Stahltor,
— ca. 1 100 m2 Rasenflächen,
— ca. 200 m2 Pflanzflächen,
— ca. 10 St. Baumpflanzungen,
— ca. 110 m2 Dachbegrünung und Pflasterbelag im 1. OG des Schulgebäudes, Lieferung und Einbau verschiedener Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände (z. B. Kletterkombinationsanlage, Tischtennisplatte, Sitzmöbel).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Außenanlagen Gerhart-Hauptmann-Schule
Ort: Kornwestheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gem. § 16 a EU Abs. 3 VOB / A werden Unterlagen nachgefordert.
Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.htm
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB — Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmers, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschluss unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, ANtrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichens des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3,Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.heilbronn.de