Lieferung eines Rüstwagens RW mit Zusatzbeladung für Wasserrettung und Gefahrgut Referenznummer der Bekanntmachung: SBESIG-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Besigheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.besigheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Besigheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.besigheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Rüstwagens RW mit Zusatzbeladung für Wasserrettung und Gefahrgut
Lieferung eines Rüstwagens RW mit Zusatzbeladung für Wasserrettung und Gefahrgut.
Fahrgestell
74354 Besigheim
Lieferung des Fahrgestells für einen Rüstwagen RW mit Zusatzbeladung für Wasserrettung und Gefahrgut.
Siehe Vergabeunterlagen
Aufbau
74354 Besigheim
Lieferung des Aufbaus für einen Rüstwagen RW mit Zusatzbeladung für Wasserrettung und Gefahrgut.
Siehe Vergabeunterlagen
Feuerwehrtechnische Beladung allgemein
74354 Besigheim
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung allgemein für einen Rüstwagen RW mit Zusatzbeladung für Wasserrettung und Gefahrgut.
Siehe Vergabeunterlagen
Feuerwehrtechnische Beladung Technische Hilfeleistung
74354 Besigheim
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung Technische Hilfeleistung für einen Rüstwagen RW mit Zusatzbeladung für Wasserrettung und Gefahrgut.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung. Jeweils „alternativ“ Eigenerklärungen mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“;
2. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist zu belegen durch:
2.1 Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters „oder“ Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“;
2.2 Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist oder andernfalls eine Bescheinigung, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat „oder“ Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“;
2.3 Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Organisation, dass der Bieter die diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen und Verpflichtungen erfüllt „oder“ Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“;
2.4 Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, dass die Tatbestände des § 124 Absatz 1 Ziff. 2 GWB zur Zahlungsunfähigkeit usw. nicht vorliegen „oder“ Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“;
2.5 Im Hinblick auf kartellrechtswidrige oder wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Handlungen ist von jedem Bieter die „Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)“ mit bereitgestelltem Formblatt auszufüllen und evtl. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB unter eindeutiger Bezugnahme dort ausführlich darzulegen, evtl. auch auf besonderem Blatt;
3.1 Bietergemeinschaften haben mit der Abgabe des Angebots Angaben auf dem bereitgestellten Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ zu machen. § 53 Absatz 9 VgV bleibt unberührt;
3.2 Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen „oder“ eine entsprechende Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ abzugeben;
4. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, die durch Präqualifizierungssysteme erworben wurden, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfanges zugelassen. Ggfs. ist auf eine Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV unter Angabe der Zertifikatsnummer hinzuweisen oder eine entsprechende Zertifizierung einzureichen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht oder Hinweis auf deren digitale Fundstelle;
5. Bescheinigungen dürfen am Öffnungstermin nicht älter als 3 Monate sein;
6. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in für den Auftrag geeigneter Höhe „oder“ Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“;
2. Auf Verlangen Vorlage von entsprechenden Bankerklärungen;
3. Im Falle der Eignungsleihe nach § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ein Nachweis vorzulegen, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des in Anspruch genommenen Unternehmens „oder“ Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“. Zusätzlich sind zu diesem Unternehmen die notwendigen Angaben zur Überprüfung der entsprechenden Eignungskriterien und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen „oder“ Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“. Eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe wird verlangt.
Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der vorgenannten Verpflichtungserklärung abzugeben.
Bei Nichterfüllung des entsprechenden Eignungskriteriums oder bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB beim im Anspruch genommenen Unternehmen muss der Bieter das Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist ersetzen;
4.1 Bietergemeinschaften haben mit der Abgabe des Angebots Angaben auf dem bereitgestellten Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ zu machen. § 53 Absatz 9 VgV bleibt unberührt;
4.2 Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen „oder“ eine entsprechende Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ abzugeben;
5. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, die durch Präqualifizierungssysteme erworben wurden, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfanges zugelassen. Ggfs. ist auf eine Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV unter Angabe der Zertifikatsnummer hinzuweisen oder eine entsprechende Zertifizierung einzureichen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht oder Hinweis auf deren digitale Fundstelle;
6. Bescheinigungen dürfen am Öffnungstermin nicht älter als 3 Monate sein;
7. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
1. Nachweis von mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung früher ausgeführte vergleichbare Referenzaufträge in Form einer Liste der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen mit Angabe des Gegenstands und des Lieferzeitpunkts.
2. Bescheinigung unabhängiger Stellen, dass der Bieter die Anforderungen an ein wirksames Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder andere gleichwertige Normen der Qualitätssicherung erfüllt anhand Qualitätssicherungssystemen, die den einschlägigen europäischen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind „oder“ Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“.
Bescheinigungen dürfen am Öffnungstermin nicht älter als 3 Monate sein;
3. Bescheinigungen von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle, dass der Auftragsgegenstand den technischen Anforderungen entspricht oder Hinweis darauf;
4. Im Falle der Eignungsleihe nach § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist ein Nachweis vorzulegen, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des in Anspruch genommenen Unternehmens „oder“ Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“. Zusätzlich sind zu diesem Unternehmen die notwendigen Angaben zur Überprüfung der entsprechenden Eignungskriterien und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen „oder“ Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“. Bei Nichterfüllung des entsprechenden Eignungskriteriums oder bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB beim im Anspruch genommenen Unternehmen muss der Bieter das Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist ersetzen;
5. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags zu benennen, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“. Nach Möglichkeit soll er die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Firmensitz und Produktionsstandort schon bei Angebotsabgabe benennen.
Beruft sich der Bieter gleichzeitig im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten, so sind auch die Vorschriften der Eignungsleihe nach § 47 VgV anzuwenden. Siehe dazu die Ausführungen zur Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen;
6.1 Bietergemeinschaften haben mit der Abgabe des Angebots Angaben auf dem bereitgestellten Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ zu machen. § 53 Absatz 9 VgV bleibt unberührt;
6.2 Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen „oder“ eine entsprechende Eigenerklärung mit bereitgestelltem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ abzugeben;
7. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, die durch Präqualifizierungssysteme erworben wurden, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfanges zugelassen. Ggfs. ist auf eine Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV unter Angabe der Zertifikatsnummer hinzuweisen oder eine entsprechende Zertifizierung einzureichen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht oder Hinweis auf deren digitale Fundstelle;
8. Bescheinigungen dürfen am Öffnungstermin nicht älter als 3 Monate sein;
9. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de