Gammakamera (SPECT) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020.11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-tuebingen.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gammakamera (SPECT)
Ausgeschrieben wurde die Lieferung einer hochauflösenden SPECT-fähigen Doppelkopf-Gammakamera für die Klinik für Nuklearmedizin und Klinische Molekulare Bildgebung (Direktor Prof. Dr. Christian la Fougère) am Universitätsklinikum Tübingen sowie die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen (Projektmanagement, Installation, Schulung und Inbetriebnahme) und Serviceleistungen über eine Mindestvertragslaufzeit von 8 Jahren (Abschluss Vollservicevertrag).
Universitätsklinikum Tübingen
Geissweg 7
72076 Tübingen
Ausgeschrieben wurde die Lieferung einer hochauflösenden SPECT-fähigen Doppelkopf-Gammakamera für die Klinik für Nuklearmedizin und Klinische Molekulare Bildgebung (Direktor Prof. Dr. Christian la Fougère) am Universitätsklinikum Tübingen sowie die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen (Projektmanagement, Installation, Schulung und Inbetriebnahme) und Serviceleistungen über eine Mindestvertragslaufzeit von 8 Jahren (Abschluss Vollservicevertrag).
Mindestanforderungen an das zu liefernde System (A-Kriterien):
— Grundkomponenten: Gantry mit patientenfreundlichem Design, motorisch verstellbare Patientenliege, hochleistungsfähige Bedien- und Auswertekonsole, SPECT-Akquisitionsfunktionen, EKG-Trigger, 2 Großfeld-Detektoren (mind. 53cm x 38cm) und hoher Auflösung sowie sämtliches Zubehör, welches für die nachfolgend aufgeführten Funktionen notwendig sind;
— Demontage und Rücknahme des Altgerätes, ggf. Entsorgung;
— Installation des Neugerätes im Raum des Altgerätes. Dieser Raum ist geeignet für ein reines SPECT-System;
— Eignung für Untersuchungen zur Diagnostik und Therapiekontrolle in folgenden Körperregionen: Schilddrüse, Niere, Skelettsystem, Hirn, Herz, Lunge;
— Eignung für Ganzkörperszintigramme, dynamische Aufnahmen, Einzelaufnahmen und SPECT-Untersuchungen;
— Eignung für Untersuchungen von sitzenden (Rollstuhl) oder stehenden oder liegenden Patienten (Standard-Patientenliege, fahrbare Tragen, Krankenhausbetten);
— Eignung für Untersuchungen mit hohen, mittleren sowie niedrigen Energien bei zugleich optimaler Sensitivität;
— Anatomische Bildüberlagerung und Absorptionskorrektur bei allen o. g. Energien auf der Grundlage einer CT-Transmissionsmessung;
— Softwaregestützte Schwächungskorrektur mit extern akquirierten CT-Untersuchungen
— Bildfusion von SPECT und CT;
— Akquisitionen können parallel zur Auswertung einer vorherigen Untersuchung gestartet werden;
— Umfassende Auswerteprogramme für alle o. g. Untersuchungsarten;
— Dedizierte und sehr schnelle Kardio-Anwendungen mit mehreren optimierten Protokolloptionen;
— Variabler Detektorpositionierung.
Darüber hinaus soll das SPECT-System über weitere Funktionen, Eigenschaften und Merkmale verfügen (Bewertungskriterien; C-Kriterien), die den Vergabeunterlagen entnommen werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GE Healthcare GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH1YYDK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.