Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tisch- und Stehleuchten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tisch- und Stehleuchten
Es wird eine Rahmenvereinbarung nach §§ 21 ff. der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (VgV) über einen Mindestzeitraum von 24 Monaten zur Lieferung von Tisch- und Stehleuchten geschlossen.
Die Hauptleistungen der Rahmenvereinbarung sind:
— Lieferung von Tisch- und Stehleuchten in verschiedenen Varianten,
— Anzubieten sind 2 Liefervarianten:
a) Lieferung inkl. Montage, Aufstellung, Grundeinstellung und Funktionstest,
b) Lieferung der Leuchten ohne Aufbau.
Und die in der Anlage 8 aufgeführten Standorte
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung von Tisch- und Stehleuchten abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung folgende öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern
Die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50 % beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
— Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),
— Norddeutscher Rundfunk (NDR),
— Hessischer Rundfunk (HR),
— ARTE Deutschland TV GmbH (ARTE).
2 x 12 Monate Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (Bewerbungsbogen, Anlage 2) ausgefüllt beizulegen,
— Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister).
Bewertung der Eigenkapitalquote (prozentual) der letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahre. Der Bieter hat hierfür die EK-Quote im Bewerbungsbogen anzugeben.
Niederer Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = EK-Quote unter 15 % im Schnitt
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = EK -Quote zwischen 15 % und 25 % im Schnitt
Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = EK-Quote liegt über 25 % im Schnitt
Bewertung der Höhe des Umsatzes im Bereich Tisch- und Stehleuchten in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren. Der Bieter hat hierfür den Umsatz im Bewerbungsbogen anzugeben.
Niederer Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Der Umsatz liegt unter [Betrag gelöscht] EUR im Schnitt
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Der Umsatz liegt zwischen [Betrag gelöscht] EUR u. [Betrag gelöscht] EUR im Schnitt
Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Der Umsatz liegt über [Betrag gelöscht] EUR im Schnitt
Bewertung der Entwicklung des Umsatzes im Bereich Tisch- und Stehleuchten in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren. Der Bieter hat hierfür den Umsatz im Bewerbungsbogen anzugeben.
Niederer Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = sinkender Umsatz im Schnitt
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = gleichbleibender Umsatz im Schnitt
Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = steigender Umsatz im Schnitt
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Personen- und Sachschäden bis zu 3 Mio. EUR je Schadensereignis. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse beträgt 6 Mio. EUR,
— Für Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
2 Referenzprojekte in den vergangenen 3 Jahren bei denen eine Rahmenvereinbarung zu einer zeit- und bedarfsgerechten Belieferung verschiedener Standorte mit Tisch- und Stehleuchten abgeschlossen wurde, mit folgenden Angaben je Referenz:
— Auftraggeber,
— Vertragsbeginn – und Laufzeit,
— Auftragsvolumen des Rahmenvertrages z. B. pro Jahr (Stückzahl oder Euro),
— Beschreibung der vom Bieter erbrachten Leistung,
— Angaben zu evtl. eingesetzten Nachunternehmern.
Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden danach bewertet, ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistungen nahekommen. Die Referenzen werden in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz mit der auszuschreibenden Leistung.
Eine Referenz wird mit maximal 30 Wertungspunkten bepunktet (in Summe max. 60 Punkte).
Niederer Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Die Referenz ist nicht mit unseren Anforderungen vergleichbar.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Die Referenz ist mit unseren Anforderungen teilweise vergleichbar.
Hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Die Referenz ist mit unseren Anforderungen vergleichbar.
Umweltschutzkonzept
Der Bieter hat in einer Eigenerklärung zu beschreiben, welche Maßnahmen das Unternehmen zum Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit umgesetzt hat.
Niederer Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es liegt keine Beschreibung vor oder es werden keine Maßnahmen umgesetzt.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Es werden Maßnahmen umgesetzt, die eine positive Wirkung auf die Umwelt haben.
Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es werden Maßnahmen umgesetzt, die eine sehr positive Wirkung auf die Umwelt haben oder es liegt ein Umweltzertifizierung des Unternehmens vor.
— Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG),
— Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland