Objektplanung Ingenieurbauwerke Wasserbau (§41 HOAI) Ökologischer Ausbau des Kochers mit Hochwasserschutz im Bereich Aalen – Süd, LPH 5-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aalen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ingenieurbauwerke Wasserbau (§41 HOAI) Ökologischer Ausbau des Kochers mit Hochwasserschutz im Bereich Aalen – Süd, LPH 5-9
Die Stadt Aalen beabsichtigt, am Fluss Kocher Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen auf einer Länge von ca. 900 Metern umzusetzen. Hierfür sind die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke im Bereich Wasserbau, Leistungsphasen 5-9 gemäß §43 HOAI sowie die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung, zu vergeben.
Die Maßnahme ist in unterschiedliche Bauabschnitte aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise und ist an die Bewilligung beantragter Fördermittel gebunden. Es wird von Herstellungskosten für die Gesamtmaßnahme i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto gemäß vorliegender Kostenberechnung ausgegangen.
„Union-Areal“ in Aalen – Süd
Wilhelm-Merz-Straße
73430 Aalen
Die Stadt Aalen beabsichtigt, am Fluss Kocher Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen umzusetzen.
Auf einer Länge von ca. 900 Metern zwischen dem Landratsamt und der Industriestraße sind Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit sowie lokale Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die Maßnahmen werden im Zuge des städtischen Entwicklungskonzeptes Aalen-Süd/ Union-Areal durchgeführt. In diesem Konzept soll die Gewässerzugänglichkeit verbessert werden und der bis dato industriell geprägte Ortsteil zu einem neuen Arbeits- und Lebensraum umgewandelt werden. Die Schaffung einer geschwungenen Niedrigwasserrinne, Aufweitung des Gewässers mit Flachwasserbereichen und Rückbau von Ufermauern sowie Integration von Buhnen, Totholz und Steilufern sollen dafür sorgen, dass die Gewässerstruktur und die Gewässerdurchgängigkeit deutlich verbessert werden. Eine Sohlvertiefung auf rund 330 Meter und punktuelle Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Landratsamtes sollen sicherstellen, dass bei einem 100-jährlichen Hochwasser, das Wasser schadlos im Profil abgeleitet werden kann.
Die Maßnahme der Stadt Aalen erstreckt sich vom Landratsamt (Gewässerkilometer 8,555) über die Burgstallbrücke bis zur Industriestraße (Gewässerkilometer 9,440).
Grundlage der Maßnahme bildet die wasserrechtliche Planungsgenehmigung des Landratsamtes Ostalbkreis vom 6.4.2020. Die Genehmigungsplanung wurde erstellt vom Ingenieurbüro M. Strobel (Abtsgmünd) sowie den Landschaftsarchitekten Lex-Kerfers (München).
Die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §39 der HOAI werden in einem separaten Verfahren vergeben und sind nicht Bestandteil dieses Ausschreibungsverfahrens. Der Bieter ist zu einer engen Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Freianlagenplaner verpflichtet.
Folgende Leistungen sind zu vergeben:
— Grundleistung der Objektplanung Ingenieurbauwerke im Bereich Wasserbau, Leistungsphasen 5-9 gemäß § 43 HOAI,
— Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise und ist an die Bewilligung beantragter Fördermittel sowie erforderlichen Gremienbeschlüsse gebunden. Nach Ende des Vergabeverfarens werden die Leistungsphasen 5-7 beauftragt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 8-9 besteht nicht. Für das Projekt wurde ein Förderantrag für Zuschüsse aus Landesmitteln gestellt.
Es wird von Herstellungskosten für die Gesamtmaßnahme i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto gemäß vorliegender Kostenberechnung ausgegangen.
Der Beginn der Bauarbeiten für den Bereich unterhalb der Kocherbrücke Burgstallstraße ist für das 3. Quartal 2021, für den Bereich oberhalb für das 3. Quartal 2022 vorgesehen.
Eine Ausführliche Projektbeschreibung und eine Auflistung der speziellen Planungsleistungen ist den Anlagen der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Stufenweiser Abruf einzelner Leistungsphasen und Bauabschnitte gem. Beschreibung unter II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen hinsichtlich der Erweiterung (vgl. II.2.11) besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende).
Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/ Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -
Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen,
Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 46133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15