BNK Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung Wind Onshore Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2021-0018
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
BNK Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung Wind Onshore
Transponderbasierte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen onshore.
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Schelmenwasenstr. 15
70567 Stuttgart
Die EnBW AG beabsichtigt den Abschluss einer oder mehrerer Rahmenvertragsvereinbarungen zur Nachrüstung der von der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) betroffenen Anlagen ihrer Onshore Windenergieanlagen in Deutschland.
Es muss sich um transponderbasierte, bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung gemäß AVV handeln.
Erfüllung der Eignugnskriterien gemäß Anlage https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178167f180f-5e3304f439d2804b
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178167f180f-5e3304f439d2804b
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178167f180f-5e3304f439d2804b
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178167f180f-5e3304f439d2804b
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178167f180f-5e3304f439d2804b
— Anzahlung nur gegen Anzahlungsbürgschaft möglich.
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform tender24. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote auf der Vergabeplattform zu technischen Problemen beim Bewerber/Bieter kommen kann. Die Bewerber/Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass gegebenenfalls bestehende Probleme beseitigt werden können.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Fehlende und/oder unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise bzw. Erklärungen nachzufordern.
Es besteht hierzu jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers.
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO:
Mit Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass seine unternehmensbezogenen Daten sowie sämtliche personenbezogenen Daten, die in seinem Angebot aufgeführt werden, von der ausführenden Vergabestelle sowie von dem Auftraggeber im Form der Erhebung und elektronischen Speicherung verarbeitet werden. Ferner erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens genutzt werden.
Grundlage für die Angebotsabgabe, ist dass diese auf Basis der EnBW Einkaufsbedingungen stattzufinden hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).