Beschaffung von Estricharbeiten für den Neubau der Mehrzweckhalle Villingendorf Referenznummer der Bekanntmachung: Gemeinde_Villingendorf_MZH_325_Estricharbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingendorf
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.villingendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Estricharbeiten für den Neubau der Mehrzweckhalle Villingendorf
Die neue Mehrzweckhalle soll am Standort der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem Schulareal in zentraler Ortslage errichtet werden.
Um Synergien auszunutzen, soll das Foyer der Mehrzweckhalle wochentags unter Verwendung der Küche als Schülermensa genutzt werden.
Ein das Foyer der Halle tangierender Verbindungsgang verbindet künftig witterungsgeschützt „neues Schulhaus“ (Werkrealschule) – Foyer/Mensa – „altes Schulhaus“ (Grundschule).
Für den Neubau der Mehrzweckhalle (MZH) werden Estricharbeiten benötigt.
Gemeinde Villingendorf
Hauptstraße 13
78667 Villingendorf
Hauptstraße 13
78667 Villingendorf (Mehrzweckhalle)
Die neue Mehrzweckhalle soll am Standort der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem Schulareal in zentraler Ortslage errichtet werden.
Um Synergien auszunutzen, soll das Foyer der Mehrzweckhalle wochentags unter Verwendung der Küche als Schülermensa genutzt werden.
Ein das Foyer der Halle tangierender Verbindungsgang verbindet künftig witterungsgeschützt „neues Schulhaus“ (Werkrealschule) – Foyer/Mensa – „altes Schulhaus“ (Grundschule).
Für den Neubau der Mehrzweckhalle (MZH) werden Estricharbeiten benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
d) Eintragung in das Berufsregister:
Es wird abgefragt, ob der Bieter eingetragen ist in:
— Berufsregister,
— Handwerksrolle,
— Industrie- und Handelskammer oder
— zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.
e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Der Bieter hat zu erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Der Bieter hat zu erklären, falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ihn vorlegen.
f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
Der Bieter hat zu erklären, dass:
— für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
— er in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
— für sein Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,
— zwar für sein Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, er jedoch für sein,
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
g) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit sein Betrieb beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorzulegen.
h) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Der Bieter hat zu erklären, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Der Bieter wird hiermit darüber informiert, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und sein Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
a) Umsatz des Unternehmens:
Der Bieter hat für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Umsätze, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, anzugeben.
b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind/Referenzen:
Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter hat Angaben für mindestens 3 Referenzen zu machen.
In dem unter Erklärung b) genannten Zeitraum muss der Bieter Leistungen ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Angabe von:
— Baumaßnahme:
— in:
— Bauherr, Auftraggeber:
— Anschrift:
— Leistung:
— Ort der Ausführung:
— Ausführungszeit:
Mit der Angabe, ob die Bieter bei dieser Baumaßnahme
— Hauptauftragnehmer,
— ARGE-Partner,
— Nachunternehmen war.
Der Bieter hat ferner anzugeben,
— welche Leistungen er mit eigenem Betrieb ausgeführt hat,
— Auftragswert der gesamten Leistung und der eigenen Leistung des Bieters,
— die hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer (Anzahl) und Leitungskräfte (Anzahl),
— Angabe von besonderen technischen/gerätespezifischen/zeitlichen/sonstigen Anforderungen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers vorzulegen, dass er die Leistungen auftragsgemäß erbracht hat. Außerdem hat der Bieter in diesem Fall den Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers zu benennen.
c) Arbeitskräfte:
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Der Bieter hat wie zuvor beschreiben Angaben für mindestens 3 Referenzen zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es liegt eine Vorinformation vor.
Auf der Vergabeplattform DTVP
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 14 VOB/A-EU).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDW4S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.