Rahmenvertrag Entsorgung von Straßenaufbruch- und Bodenaushubmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 66 1-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhd.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Entsorgung von Straßenaufbruch- und Bodenaushubmaterial
Rahmenvertrag über die Entsorgung von Straßenaufbruch- und Bodenaushubmaterial.
Maßgeblich für die Angebotsauswahl ist das preisgünstigste Angebot in der Summe aller 3 Lose. Der so ausgewählte Bieter erhält für jedes Los einen separaten Auftrag vom jeweiligen Auftraggeber. Auftraggeberin im Los 1 ist die Stadt Heidelberg (Tiefbauamt), Los 2 wird durch die Stadt Heidelberg (Stadtbetriebe) beauftragt und Los 3 durch die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N).
Stadt Heidelberg — Tiefbauamt
Heidelberg
Die Stadt Heidelberg (Tiefbauamt und Stadtbetriebe) und die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N) schreiben einen Rahmenvertrag über die Entsorgung von Straßenaufbruch- und Bodenaushubmaterial europaweit aus. Der Vertrag beginnt am 1. August 2021 und endet am 31. Juli 2024.
Entsorgt werden sollen teilweise recycelbare Abfälle in Form von Straßenaufbruch aus beispielsweise Beton und Asphalt sowie Boden- und Erdaushub. Das Material stammt aus Straßen-Tief- und Kanalbaumaßnahmen der Auftraggeber, die sich über Zeiträume von mehreren Wochen ziehen können. Die Leistung des Auftragnehmers erfolgt auf Grundlage von Einzelaufträgen, die durch Abruf durch die Auftraggeber zu Stande kommen. Die Bedingungen für die Einzelaufträge werden in einem Rahmenvertrag festgelegt, der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist.
Alle Lose werden an einen Bieter vergeben, sodass Angebote für alle Lose abzugeben sind. Maßgeblich für die Angebotsauswahl ist das preisgünstigste Angebot in der Summe aller Lose.
Der AN erhält für jedes Los einen separaten Auftrag vom jeweiligen AG. AG im Los 1 ist die Stadt Heidelberg (Tiefbauamt), Los 2 wird durch die Stadt Heidelberg (Stadtbetriebe) beauftragt und Los 3 durch die SWH-N.
Stadtbetriebe Heidelberg
Die Stadt Heidelberg (Tiefbauamt und Stadtbetriebe) und die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N) schreiben einen Rahmenvertrag über die Entsorgung von Straßenaufbruch- und Bodenaushubmaterial europaweit aus. Der Vertrag beginnt am 1. August 2021 und endet am 31. Juli 2024.
Entsorgt werden sollen teilweise recycelbare Abfälle in Form von Straßenaufbruch aus beispielsweise Beton und Asphalt sowie Boden- und Erdaushub. Das Material stammt aus Straßen-Tief- und Kanalbaumaßnahmen der Auftraggeber, die sich über Zeiträume von mehreren Wochen ziehen können. Die Leistung des Auftragnehmers erfolgt auf Grundlage von Einzelaufträgen, die durch Abruf durch die Auftraggeber zu Stande kommen. Die Bedingungen für die Einzelaufträge werden in einem Rahmenvertrag festgelegt, der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist.
Alle Lose werden an einen Bieter vergeben, sodass Angebote für alle Lose abzugeben sind. Maßgeblich für die Angebotsauswahl ist das preisgünstigste Angebot in der Summe aller Lose.
Der AN erhält für jedes Los einen separaten Auftrag vom jeweiligen AG. AG im Los 1 ist die Stadt Heidelberg (Tiefbauamt), Los 2 wird durch die Stadt Heidelberg (Stadtbetriebe) beauftragt und Los 3 durch die SWH-N.
Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Heidelberg
Die Stadt Heidelberg (Tiefbauamt und Stadtbetriebe) und die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N) schreiben einen Rahmenvertrag über die Entsorgung von Straßenaufbruch- und Bodenaushubmaterial europaweit aus. Der Vertrag beginnt am 1. August 2021 und endet am 31. Juli 2024.
Entsorgt werden sollen teilweise recycelbare Abfälle in Form von Straßenaufbruch aus beispielsweise Beton und Asphalt sowie Boden- und Erdaushub. Das Material stammt aus Straßen-Tief- und Kanalbaumaßnahmen der Auftraggeber, die sich über Zeiträume von mehreren Wochen ziehen können. Die Leistung des Auftragnehmers erfolgt auf Grundlage von Einzelaufträgen, die durch Abruf durch die Auftraggeber zu Stande kommen. Die Bedingungen für die Einzelaufträge werden in einem Rahmenvertrag festgelegt, der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist.
Alle Lose werden an einen Bieter vergeben, sodass Angebote für alle Lose abzugeben sind. Maßgeblich für die Angebotsauswahl ist das preisgünstigste Angebot in der Summe aller Lose.
Der AN erhält für jedes Los einen separaten Auftrag vom jeweiligen AG. AG im Los 1 ist die Stadt Heidelberg (Tiefbauamt), Los 2 wird durch die Stadt Heidelberg (Stadtbetriebe) beauftragt und Los 3 durch die SWH-N.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe von Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff GWB.
Abgabe von Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff GWB.
Im Dokument „Nachweis und Bestätigungen“ der SWH-N (A2) sind Angaben zur Haftpflichtversicherung zu machen. Auf Verlangen ist vom Bestbieter ein über die Eigenerklärung hinausgehender Nachweis zur Haftpflichtversicherung (z. B. Versicherungsschein in Kopie) vorzulegen.
Abgabe von Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123ff GWB.
Des Weiteren ist die Anerkennung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs. 1 des KrWG bzw. gemäß § 2 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Tätigkeiten, die mit der Erfüllung der Aufgaben nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung erforderlich
Sind, nachzuweisen. Der mit dem Angebot vorzulegende Nachweis ist durch die Zertifizierungsurkunde einschließlich aller Anlagen in Kopie zu führen. Endet der Zertifizierungszeitraum vor Ablauf eines Zeitraumes von 2 Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote, so ist dem Angebot zusätzlich noch eine Bestätigung des Zertifizierungsunternehmens über die laufende Rezertifizierung beizufügen.
Hat die Prüfung zur Rezertifizierung noch nicht begonnen, so ist anstelle dessen eine Bestätigung des Zertifizierungsunternehmens beizulegen, aus welcher der Beginn der Rezertifizierungsprüfung ersichtlich ist.
Dem Angebot sind vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftraggebers und eines Ansprechpartners für Rückfragen beizufügen.
Entsprechend den Anforderungen in der Baubeschreibung muss ein Zwischenlager bzw. eine Annahmestelle in einem Radius vom max. 50 km Luftlinie vom Bismarckplatz Heidelberg gelegen sein. Mit Angebotsabgabe ist das Zwischenlager / die Annahmestelle zu benennen. Dazu ist die vorgefertigte Erklärung zur Annahmestelle abzugeben, selbst gefertigte Erklärungen bzw. die Angabe in einem Anschreiben oder ähnliches werden ebenfalls akzeptiert. Vom Bestbieter ist auf Anforderung eine erforderliche Genehmigung der Annahmestelle nach BImSchG vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.