Bioabfallverwertung für den Landkreis Bodenseekreis Referenznummer der Bekanntmachung: BSK-2021-004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bodenseekreis.de/de/landratsamt-a-z/aemteruebersicht/abfallwirtschaftsamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Bioabfallverwertung für den Landkreis Bodenseekreis
Bioabfallverwertung für den Landkreis Bodenseekreis.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
— Übernahme und Transport zur Verwertungsanlage,
— Verwertung (Behandlung der Abfälle und Vermarktung/Entsorgung der anfallen-den Outputströme wie z. B. Störstoffe, Gärreste, Kompost) der erfassten Mengen an Bioabfall aus dem Bodenseekreis.
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 28.2.2030 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 28.2.2033.
2. Verlängerungsoption (beidseitig): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 29.2.2032 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 28.2.2035.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 MiLoG
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
— Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
— die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für mein/unser Unternehmen,
— die Gewerbeanmeldung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen) vergleichbar sind, in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie Umweltschadensversicherung wie folgt:
Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen und Sachschäden und 0,3 Mio. EUR für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird;
Eigeneklärung, dass eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird;
Eigenerklärung, dass eine Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR für versicherte Kosten vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
— die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte der Jahre 2018, 2019 und 2020, bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2018, 2019 und 2020 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Unter einem Jahresabschlussbericht ist ein gemeinhin auch als Geschäftsbericht bezeichnetes Dokument zu verstehen, in dem mindestens die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers enthalten sind.
— Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
— Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
— Referenzen
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Verwertung (Vergärung mit anschließender Kompostierung) mit einer Leistungsmenge von 10 000 Mg pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebots und einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen. Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind in einer gesetzten Frist, die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/
Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) zu benennen.
— Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Eigenerklärung, dass für zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeit „Befördern“ von mindestens einer Abfallart vorliegt. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
Eigenerklärung, dass eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (oder gleichwertiges) für die vorgesehene(n) Verwertungsanlage(n) hinsichtlich der Tätigkeit „Behandeln“ von mindestens der
Abfallart (AVV 20 03 01) vorliegt. Sofern der vorgesehene Standort der Verwertungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung oder ein Genehmigungsantrag vor. Der Genehmigungsantrag gilt dann als ausreichender Nachweis, wenn diesem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel bei der Erteilung der Genehmigung anhaften.
Vom Bieter ist dann jedoch sicherzustellen, dass die Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb sowohl für das/die Unternehmen, als auch für den/die Standort(e), an/von denen die jeweiligen Leistungen erbracht werden sollen, bis spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist das/die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) bzw. den Genehmigungsantrag/die Genehmigungsanträge nachzureichen.
— Verfügbarkeit der vorgesehenen Behandlungsanlagen.
Alle für die Leistungserbringung vorgesehenen Behandlungsanlagen sind in Anlage 1 – Angebotsformular auf S. 15 aufzulisten. Aus der Auflistung muss hervorgehen, dass die Entsorgungssicherheit gewährleistet ist.
Eigenerklärung, dass die Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen gemäß dem jeweiligen Genehmigungsbescheid für die vorstehenden Anlage(n) in den Jahren 2018-2020 (bei späterer Inbetriebnahme ab Inbetriebnahmezeitpunkt) eingehalten wurden.
Eigenerklärung, dass die in Deutschland für Bioabfallverwertungsanlagen (Vergärungsanlagen) maßgeblichen Genehmigungswerte durch die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Bioabfallverwertungsanlagen in den Jahren 2018 – 2020 (bei späterer Inbetriebnahme ab Inbetriebnahmezeitpunkt) eingehalten wurden.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Genehmigungsbescheid sowie der Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2018 bis 2020 nachzureichen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Informationen zur Eignung (Ergänzung zu Ziffer III 1.1) bis 1.3)):
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/Berufs-und Handelsregister soll nicht vor dem 1.11.2020 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum mit Ausnahme des Handelsregisterauszuges ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Ebenso müssen die als Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit geforderten Zertifizierungen zum Entsorgungsfachbetrieb (gemäß Anlage 1 – Angebotsformular S. 14 Ziffer 2.4) zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die o. g. Dokumente innerhalb einer gesetzten Frist in aktueller Fassung nachzureichen.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Gliederungspunkte 2.2 bis 2.4 der Anlage 1_Angebotsformular zu kopieren und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung über das Vergabeportal einzureichen. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Außerdem ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Eignungsleihe:
Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
Bieter und Bietergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben gemäß Anlage 1_Angebotsformular S. 8-16 enthalten, die für die Überprüfung der Eignung erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Angaben in diesem Teil nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.