HLZ – VgV Objektplanung und Fachraumausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: X-BBS-2021-0028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bbs-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
HLZ – VgV Objektplanung und Fachraumausstattung
Gebäudeplanung nach HOAI §§ 34 ff.
Und Fachraumausstattung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppe 7 an der Heinrich-Lanz-Schule in Mannheim.
Planungsleistung der technischen Ausrüstung Fachräume nach HOAI für die Sanierung Fachräume physikalische Chemie an der Heinrich-Lanz-Schule Mannheim, Räume 404-406.
Die Heinrich-Lanz-Schule, Hermann-Heimerich-Ufer 10, 68167 Mannheim, wurde 1950 errichtet und steht aus einem Erd- und 7 Obergeschossen.
Auf Grund des Alters der Fachräume, der geringen Bauunterhaltung seit Errichtung, zahlreichen Mängeln der Haustechnik, des Unfall- und Brandschutzes bestand dringender Sanierungsbedarf.
Im Bestand gibt es ebenfalls Defizite in der Raumorganisation. Durch die Entnahme von 2 Wandscheiben sollen aus 4 Einzelräumen 2 entstehen.
Die Heinrich-Lanz-Schule ist durch ihre ganz spezifischen Alleinstellungsmerkmale eine Besonderheit in der Bildungslandschaft des Rhein-Neckar-Raums. Sie bietet einerseits hochspezialisierte Ausbildungsgänge in wissenschaftlichen Berufen und andererseits klassisch gewerbliche Handwerksberufe.
Das Fundament der Heinrich-Lanz-Schule bildet die Ausbildung im Dualen System. In Kooperation mit Betrieben der freien Wirtschaft und im Handwerk werden junge Menschen im Dualen System in Ausbildungsberufen ausgebildet, die auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt sind. Auf diese Weise vermittelt die Heinrich-Lanz-Schule leistungsbereiten und engagierten Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen die beruflichen Grundlagen, um in einer von zunehmendem Wettbewerb geprägten globalisierten Wirtschaft erfolgreich bestehen zu können.
Qualifizierte Lehrkräfte, von denen viele selbst jahrelang in der Wirtschaft tätig waren, unterstützen und begleiten die Jugendlichen bei ihrer beruflichen Ausbildung. Die Lehrkräfte der Heinrich-Lanz-Schule bringen dabei Praxiserfahrung sowie Realitätsbezug in den Unterricht und in den Schulalltag mit ein.
In den zu sanierenden Räumen werden beispielsweise, neben weiteren Berufsausbildungen
— Chemisch-technischer Assistent/Innen ausgebildet. Ausbildungsdauer: 2 Jahre (Vollzeitunterricht),
— Chemisch-technische Assistenten unterstützen Chemiker bei ihren vielfältigen Aufgaben.
Sie führen analytische und präparative Arbeiten aus, wobei sie die geeigneten technischen Hilfsmittel selbst bestimmen. Sie beherrschen chemische und chemisch-physikalische Untersuchungsmethoden. Ihr Tätigkeitsfeld finden sie in den Forschungs-, Entwicklungs- und Betriebslaboratorien der chemischen Industrie, in den Laboratorien der Universitäten und Technischen Universitäten, der öffentlichen Hand bzw. Stiftungen sowie in kommunalen und staatlichen Untersuchungsämtern. Sie arbeiten ebenfalls in zahlreichen Betrieben der nichtchemischen Industrie – von der Nahrungs- und Genussmittelindustrie bis zu den Hüttenwerken und dem Bergbau sowie im Bereich des Umweltschutzes.
Ausgeschrieben wird die:
— Objektplanung nach HOAI § 33 ff,
— technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 7 (Fachraumausstattung Physik + Chemie).
Für eine Sanierung der Fachräume der physikalischen Chemie, in der Heinrich-Lanz-Schule in Mannheim.
Entweder als Planer oder Bietergemeinschaft.
Es müssen beide Leistungsbestandteile angeboten werden.
Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1 bis 8 der Grundleistungen sowie notwendige besondere Leistungen zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt nach Stufen und zeitliches Erfordernis. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4.
Als zeitlicher Rahmen für die Erbringung der Leistungen gemäß Leistungsumfang im Auftragsfall werden folgende Meilensteine vorgegeben:
— Beginn der Planungsleistungen ab 08/2021,
— Fertigstellung der Planungsleistung LPH 1-3 bis 01/2022,
— Beginn der baulichen Umsetzung ab 07/2022,
— Fertigstellung der Fachräume bis 06/2023,
— Einzug der Nutzer ab 07/2023.
Für die Umsetzung der Sanierung Fachräume physikalisch-Chemie an der Heinrich-Lanz-Schule Mannheim gibt es eine Budgetobergrenze von netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Darin enthalten sind die baulichen Leistungen der KG 300-600.
Vorläufige Budgetverteilung:
— KG 300 – [Betrag gelöscht] EUR netto,
— KG 400 – [Betrag gelöscht] EUR netto,
— KG 600 – [Betrag gelöscht] EUR netto.
Für die Umsetzung der Bauausführung wurden zwischen der Bauherrin Stadt Mannheim und dem Auftraggeber bzw. Betreiber der Liegenschaften BBS Bau- und Betriebsservice GmbH für verschiedene Gewerke Mindestqualitäten und Energieleitlinien vereinbart. Hinzu kommen Qualitätsvorgaben von Seiten der technischen Ausrüstung für den harmonisierten Betrieb der Gebäude durch die Mitarbeiter der BBS. Die Erstellung der Dokumentation hat nach dem BBS-Standard zu erfolgen. Bei der Erstellung von Plänen sind die CAD-Richtlinien einzuhalten.
Die vorgenannten baulichen Mindeststandards sind im Auftragsfall verbindlich, zum jetzigen Zeitpunkt nur informativ als Anlage beigefügt. Die technischen Mindeststandards werden über die Fachplaner in dem Projekt kommuniziert und können im Auftragsfall eingesehen werden.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
Mit dem Zuschlag wird die LPH 1 bis LPH 4 beauftragt.
Die weiteren Stufen LPH 5 bis LPH 8 werden entsprechen der Erfordernis durch die BBS abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Alle natürlichen Personen mit Qualifikation als Architekt oder Ingenieur in Deutschland zugelassen oder gleichwertig.
Bei juristischen Personen ist ein verantwortlicher Berufsangehöriger zu benennen, für den die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Zur Auswahl der Teilnehmer werden eindeutige, nicht diskriminierende und der Aufgabenstellung angemessene Kriterien festgelegt. Zugelassen wird nur, wer den Teilnahmeantrag abfragt, verwendet und die Vordrucke vollständig sowie fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Formale Kriterien für die Zulassung sind:
— fristgerechte Bewerbung,
— Bewerbererklärung aller Teilnahmeberechtigten,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation,
— Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
— Eigenerklärung, dass die Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB nicht zutreffen,
— Nachweis /Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren im Falle der Auswahl den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Erklärungen und Referenzen. Ein Auswahlgremium überprüft und bewertet die eingereichten Unterlagen auf Ihre Eignung. Es qualifizieren sich diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool die die höchsten Punkte erreichen. Es qualifizieren sich diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool, die die höchsten Punkte erreichen. Es werden insgesamt 5 Teilnehmer ausgewählt. Erfüllen demnach mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, unter den verbleibenden Bewerben mit Gleicher Wertungszahl die Teilnehmer gem. § 75 (6) VgV zu losen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, jeweils zweifach pro Jahr.
Zusätzliche Kriterien für weitere Eignungspunkte:
— LPH 7 + 8 bei der Referenz 2,0 Punkte,
— Wenn alle Referenzen über ein Referenzbeispiel abgedeckt werden 1,0 Punkt,
— geplante und realisierter Ausstattung eines Fachraumes an Schule oder Universität 2,0 Punkte,
— Öffentlicher Bauherr 1,0 Punkt,
— BGF in m2 der Fachräume >150 m2 1,0 Punkt,
— BGF in m2 der Fachräume >250 m2 1,0 Punkt,
— Anrechenbare Kosten KG 300 + 400 + 600 >[Betrag gelöscht] EUR 1,0 Punkt,
— Anrechenbare Kosten KG 300 + 400 + 600 >[Betrag gelöscht] EUR 1,0 Punkt.
Nachweis von einer oder mehreren Referenzen gemäß Mindetanforderungen:
— Objektplanung und Fachraumplanung von einem Neubau/Sanierung eines Gebäudes (Öffentlich oder Verwaltungs-/Bürogebäude/Schule) (Aufteilung auf mehrere Referenzen möglich),
— LPH 2-6 (Objektplanung) und LPH 2-3 + 5-6 (Fachraumplanung) (Aufteilung auf mehrere Referenzen möglich),
— Anrechenbare Kosten KG 300 + 400 + 600: min. [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Fertigstellung liegt max. 10 Jahre ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurück.
Siehe III.1.1).
Siehe III.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Verhandlungsverfahren erfolgt als eVergabe mit der Software des „Deutschen Ausschreibungsblatts“. Die Nutzung der Software ist für den Bieter kostenneutral. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Software. Das bedeutet, die Unterlagen werden elektronisch bereitgestellt, mögliche Rückfragen und auch die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote erfolgen nur über die eVergabe Software.
Die Information nach GWB bzw. Zuschlagserteilung erfolgt ggf. per Email, Fax und/oder Brief.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15