21FEI50259 – Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Planungskoordination Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 015-034737
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
21FEI50259 – Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Planungskoordination
21FEI50259 – Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Planungskoordination.
Stuttgart
21FEI50259 – Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Planungskoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Es wurde kein Auftrag im Vergabevorgang „Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Planungskoordination; 20FEI49087“ vergeben. Siehe: 2021/S [removed] Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren. Grund: alle Bewerber haben die Mindestkriterien gemäß EU-Bekanntmachung 2020/S [removed] (III.1.1), Anlage 8, nicht erfüllt. Alle Bewerber mussten ausgeschlossen werden. Der Vergabevorgang 20FEI49087 wurde eingestellt. Es fand ein Verfahrenswechsel statt. Es wurde ein neuer Vergabevorgang ohne Teilnahmewettbewerb gestartet (21FEI50259 – Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Planungskoordination). Es wurden zwei Bewerber im neuen Vergabevorgang 21FEI50259 direkt für die Angebotsphase zugelassen. Im neuen Vergabevorgang 21FEI50259 hat nur der Bieter 1005.architektur Magistretti Vollmar Architekt Innenarchitekt PartGmbB ein Angebot abgegeben. Die Auftragsvergabe wird hiermit bekanntgegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
21FEI50259 – Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Planungskoordination
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wurde kein Auftrag im Vergabevorgang „Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Planungskoordination; 20FEI49087“ vergeben. Siehe: 2021/S [removed] Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren. Grund: alle Bewerber haben die Mindestkriterien gemäß EU-Bekanntmachung 2020/S [removed] (III.1.1), Anlage 8, nicht erfüllt. Alle Bewerber mussten ausgeschlossen werden. Der Vergabevorgang 20FEI49087 wurde eingestellt. Es fand ein Verfahrenswechsel statt. Es wurde ein neuer Vergabevorgang ohne Teilnahmewettbewerb gestartet (21FEI50259 – Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Planungskoordination). Es wurden zwei Bewerber im neuen Vergabevorgang 21FEI50259 direkt für die Angebotsphase zugelassen. Im neuen Vergabevorgang 21FEI50259 hat nur der Bieter 1005.architektur Magistretti Vollmar Architekt Innenarchitekt PartGmbB ein Angebot abgegeben. Die Auftragsvergabe wird hiermit bekanntgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/