Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/1Z/018-EV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen (Hohentwiel)
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.singen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges
Lieferung und Montage eines kombinierten Spül- und Saugfahrzeugs mit vollautomatischer Wasserrückführungstechnik zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen und zum Absaugen und Transportieren von Flüssigkeiten und Schlämmen (kein Gefahrguttransport).
Fahrgestell
Stadtwerke, Bereich Abwasser
Grubwaldstr. 1
78224 Singen (Hohentwiel)
Fahrgestell für ein kombiniertes Spül- und Saugfahrzeug mit vollautomatischer Wasserrückführungstechnik, passend für den in Los 2 beschriebenen Aufbau.
Aufbau
Stadtwerke, Bereich Abwasser
Grubwaldstr. 1
78224 Singen (Hohentwiel)
Aufbau eines kombinierten Spül- und Saugaufbaus mit Wasserwiederaufbereitung zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen und zum Absaugen und Transportieren von Flüssigkeiten und Schlämmen, passend zum beschriebenen Fahrgestell aus Los 1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau
Ort: Altenmünster
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86450
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahgestell
Ort: Altenmünster
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86450
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRGDW5H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]