Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für den Neubau Herzzentrum und Informatics for life Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für den Neubau Herzzentrum und Informatics for life
Leistungsgegenstand ist die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für den Neubau Herzzentrum und Informatics for life..
Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 670
69120 Heidelberg
Campus Im Neuenheimer Feld
Leistungsgegenstand ist die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für den Neubau Herzzentrum und Informatics for life..
Der Leistungszeitraum beginnt sofort nach Zuschlagserteilung, welche für den 26.4.2021 vorgesehen ist und endet ohne besondere Kündigung nach Abschluss und vollständiger Abnahme des Leistungsgegenstands (voraussichtlich Dez. 2026 bei Erbringung beider Projektphasen). Der Auftraggeber behält sich etwaige Änderungen vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eigenerklärung:
„Wir erklären, dass wir gemäß EU-Verordnung EG 881-2002 und 2580-2001 keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen unterstützen oder mit ihnen Geschäftsverbindungen pflegen, sofern wir nicht im Einzelfall dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wir distanzieren uns von Einrichtungen und Personen, die gegenentsprechende Richtlinien verstoßen.“
„Wir erklären,
Dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden“
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Folgende Eigenerklärungen:
„Wir erklären,
— dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet,
— dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen.“,
— Angabe Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 670, 69120 Heidelberg
Mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYMN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.