WDF Fellbach mbH – Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von Obdachlosenunterbringungen und sozial geförderten Wohnraum „Ernst-Heinkel-Straße“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/556
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wd-fellbach.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
WDF Fellbach mbH – Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von Obdachlosenunterbringungen und sozial geförderten Wohnraum „Ernst-Heinkel-Straße“
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von Obdachlosenunterbringungen und sozial geförderten Wohnraum „Ernst-Heinkel-Straße“.
Fellbach
Die Wohnungs- und Dienstleistungsgesellschaft Fellbach mbH („WDF“) soll im Auftrag der Stadt Fellbach auf dem unbebauten Grundstück „Ernst-Heinkel-Straße“ ein Bauprojekt für die Unterbringung von Obdachlosen sowie für die Erstellung sozial geförderten Wohnraums realisieren.
Die Ausweisung als „Allgemeines Wohngebiet“ für die vorgesehene Nutzung ist zulässig, sodass aktuell die Durchführung im beschleunigten Verfahren gemäß §13b BauGB und ein Satzungsbeschluss des Bebauungsplans im 3. Quartal 2021 angestrebt wird.
Das Grundstück lässt planungsrechtlich eine flexible Aufteilung der beiden Nutzungsbereiche zu, wobei eine städtebaulich attraktive Gestaltung und Zonierung der Nutzungsbereiche angestrebt wird.
Zu diesem Zweck sollen auf dem westlichen Grundstücksteil im ersten Bauabschnitt Gebäude für ca. 70 Obdachlose errichtet werden. Die bestehenden Obdachlosenunterkünfte müssen für die Folgeunterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2023 zur Verfügung stehen, woraus sich entsprechende Terminvorgaben für die Fertigstellung des Neubaus ergeben. Strukturell sind die Obdachlosenhäuser in Doppelapartments mit jeweils eigenen Nasszellen sowie gemeinsamen Aufenthaltsräumen und Küchen für 2 Personen zu gliedern.
Auf dem östlichen Grundstückbereich ist die Errichtung von mindestens 30 Wohnungen vorgesehen, welche sozial gefördert werden. Die überwiegende Anzahl der Wohnungen soll 2 bis 4 Zimmer umfassen und voraussichtlich für Paare und Familien zur Verfügung gestellt werden. Die bauliche Realisierung kann parallel oder zeitversetzt zum ersten Bauabschnitt erfolgen, ist jedoch nicht an denselben Fertigstellungstermin gebunden.
Die erforderliche Stellplatzanzahl ist in überwiegender Anzahl in einer Tiefgarage auf dem Baugrundstück zu gewährleisten.
Besonderes Augenmerk ist im Zuge der Planung insbesondere auf die Lärmsituation aufgrund der geplanten Feuerwache sowie der nahegelegenen Bundesstraße zu legen.
Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d. h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden.
Für die Realisierung des Neubaus werden durch den Auftraggeber maximal 13,5 Mio. EUR brutto budgetiert. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabe-verfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze von 13,5 Mio. EUR brutto überschritten wird.
Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet sich die WDF ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit sowie ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für Planung und Realisierung des Neubaus gewährleistet. Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird 1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird 2. beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird 3. unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Schlüsselfertige Bauleistung“ sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Planung Gebäude und Innenräume“ berücksichtigt.
Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ und „Planung Gebäude und Innenräume“ ist nicht erwünscht.
Dabei werden die Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“
— Inbetriebnahme vor dem 1.1.2017 – 1 Punkt,
— Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2017 bis 31.12.2017 – 2 Punkte,
— Inbetriebnahme ab 1.1.2018 – 3 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen“:
— Unter 7 Mio. EUR brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) Bauvolumen – 1 Punkt,
— 7 EUR bis 8 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 2 Punkte,
— über EUR 8 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 3 Punkte.
Kriterium „Gebäudeart“:
— Wohnungsbau – 1 Punkt,
— Wohnungsbau mit Wohnheimcharakter (z. B. Studentenwohnheim) – 2 Punkte,
— Wohnungsbau/Wohnheim mit Obdachlosenunterbringung – 3 Punkte.
Kriterium „Leistungskapazität/Geschwindigkeit“:
— Schlüsselfertige Erstellung Wohngebäude mit mindestens 2 000 m2 innerhalb von 12 Monaten – 1 Punkt,
— Schlüsselfertige Erstellung Wohngebäude mit mindestens 2 000 m2 innerhalb von 10 Monaten – 3 Punkte,
— Schlüsselfertige Erstellung Wohngebäude mit mindestens 2 000 m2 innerhalb von 8 Monaten – 5 Punkte.
Kriterium „Serielle Bauweise“:
— sonstige Gebäude – 1 Punkt,
— Wohngebäude – 3 Punkte.
Weiterhin werden die Referenzen „Planung Gebäude und Innenräume“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
— Unter 6 Mio. EUR brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) Bauvolumen – 1 Punkt,
— 6 EUR bis 7 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 2 Punkte,
— über 7 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 3 Punkte.
Kriterium „Gebäudeart“:
— Wohnungsbau – 1 Punkt,
— Wohnungsbau mit Wohnheimcharakter (z.B. Studentenwohnheim) – 2 Punkte,
— Wohnungsbau/Wohnheim mit Obdachlosenunterbringung – 3 Punkte.
Kriterium „KfW-Standard“:
— KfW 55 – 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter:
1. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
1) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
1. Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach „schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich „Hochbau“ und „Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume“.
Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen im Bereich „schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich „Hochbau“ und „Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume“
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung „schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich „Hochbau“ und „Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume“ erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
— Vorlage mindestens eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich „Hochbau“ mit einem Projektvolumen (KG 200-700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. 6,0 Mio. EUR brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten 5 Jahren (d. h. ab dem 1.1.2016),
— Vorlage von mindestens eines Referenzobjekts über Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume“ im Bereich Wohnungsbau (mind. Leistungsphase 2 - 5) mit anrechenbaren Kosten (KG 200-500 nach DIN 276) von mind. 4,0 Mio. EUR brutto. Das Referenzobjekt muss baulich fertiggestellt sein. Die Fertigstellung (Abschluss LPH 8) darf nicht vor dem 1.1.2016 erfolgt sein.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDWDD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de