Bauoberleitung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Schussenried
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-schussenried.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauoberleitung
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen alle für die Sicherstellung der technischen, wirtschaftlichen, qualitativen und terminlichen Realisierung eines Fttb- Breitbandinfrastrukturausbaus notwendigen Leistungen. Diese sind u. a.:
— Bauoberleitung,
— Örtliche Bauüberwachung,
— Überwachung Hausanschlussmanagement,
— Mitwirkung Zustandsfeststellungen,
— Überwachung technische Dokumentation,
— Systemische Überwachung der technische Dokumentation.
Bad Schussenried
Vgl. oben Abschnitt II.1.4).
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens 3 Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens 3 geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV im Teilnahmeformular aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V im Teilnahmeformular aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden höchstens 3 Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 im Teilnahmeformular erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 im Teilnahmeformular bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 im Teilnahmeformular erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR sowie einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR sowie einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung durch Nennung von Referenzen über Leistungen der Bauoberleitung Breitbandausbau gegliedert nach
a) Name des Auftraggebers,
b) Erbringungszeitpunkt (Jahr/e),
c) Art der Leistungen,
d) Wert in Euro,
e) die Anzahl der ausgebauten Gebäude,
f) Aufteilung der Bauleistungen in Lose und
g) Her-stellungsbaukosten.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bewerber:
a) Name des Auftraggebers,
b) Erbringungszeitpunkt (Jahr/e),
c) Art der Leistungen,
d) Wert in Euro,
e) die Anzahl der ausgebauten Gebäude,
f) Aufteilung der Bauleistungen in Lose und
g) Herstellungsbaukosten benannt hat.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Die Referenzen 2 bis 5 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Es dürfen insgesamt höchstens 5 Referenzen benannt werden.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbarer Berufsausbildung in den letzten 3 Jahren.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bewerber:
a) Name des Auftraggebers,
b) Erbringungszeitpunkt (Jahr/e),
c) Art der Leistungen,
d) Wert in Euro,
e) die Anzahl der ausgebauten Gebäude,
f) Aufteilung der Bauleistungen in Lose und
g) Herstellungsbaukosten benannt hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV im Teilnahmeformular sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Er-setzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland