Anmietung von IT-Flächen in einem Dienstleistungsrechenzentrum sowie Dienstleistungen zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und hochverfügbaren Netzwerkanbindung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von IT-Flächen in einem Dienstleistungsrechenzentrum sowie Dienstleistungen zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und hochverfügbaren Netzwerkanbindung
Der zu vergebende Auftrag umfasst nach Maßgabe der Anforderungen des AG die vollständig zu erbringenden Leistungen für den Betrieb des Rechenzentrums. Dazu zählen insbesondere die Wartung, die bauliche Unterhaltung und die Steuerung der kompletten TGA (technische Gebäudeausrüstung), die für die Sicherstellung der technischen Infrastruktur des Rechenzentrums (Stromversorgung, Klimatisierung, Sicherheitstechnik, Racksysteme) steht. Die passive Vernetzung innerhalb der zu vermietenden RZ-Fläche ist ebenso Bestandteil der Leistungen.
Weiterer Leistungsbestandteil durch den AN ist die Vermietung und Anbindung der erforderlichen redundanten WAN-Verbindungen, möglichst durch zwei unabhängige Carrier zum Standort der Universitätsklinik Heidelberg.
Das Zentrum für Informations- und Medizintechnik (ZIM) betreibt derzeit 2 Rechenzentren auf dem Gelände des Universitäts-Klinikums Heidelberg (UKHD).
Das Universitätsklinikum gehört zu den kritischen Infrastrukturen unserer Gesellschaft. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Viele Betriebsabläufe laufen im Universitätsklinikum nur noch mit Unterstützung des IT-Betriebes.
Es ist daher beabsichtigt, künftig Rechenzentrumsfläche bei einem externen Dienstleister anzumieten. Dabei soll im Wesentlichen die neue aber auch teilweise bestehende IT-Infrastruktur migriert und an einen sog. „Housing-Anbieter“ voraussichtlich ab 2021 betriebsbereit übergeben werden.
Es ist beabsichtigt, diese Maßnahme auf Basis eines Mietvertrages an einen externen Rechenzentrumsdienstleister zu vergeben. Hierzu sind entsprechende Mietangebote für mögliche Co-Location Rechenzentren zu unterbreiten, die die Bedingungen und qualitativen Anforderungen des UKHD erfüllen. Den Bietern ist dabei freigestellt, inwieweit man sich bestehenden RZ-Lokationen bedient oder neue RZ-Flächen eigens dafür geschaffen werden.
Das Mietverhältnis soll auf mindestens 10 Jahre mit 2-jähriger Verlängerungsoption geschlossen werden. Vorgesehener Zeitpunkt für die Aufnahme des Betriebes sowie den Beginn des Mietverhältnisses ist voraussichtlich für das 2. Halbjahr 2021 geplant.
Der zu vergebende Auftrag umfasst nach Maßgabe der Anforderungen des Auftraggebers die vollständig zu erbringenden Leistungen für den Betrieb des Rechenzentrums. Dazu zählen insbesondere die Wartung, die bauliche Unterhaltung und die Steuerung der kompletten TGA (technische Gebäudeausrüstung), die für die Sicherstellung der technischen Infrastruktur des Rechenzentrums (Stromversorgung, Klimatisierung, Sicherheitstechnik, Racksysteme) steht. Die passive Vernetzung innerhalb der zu vermietenden RZ-Fläche ist ebenso Bestandteil der Leistungen.
Weiterer Leistungsbestandteil durch den Auftragnehmer ist die Vermietung und Anbindung der erforderlichen redundanten WAN-Verbindungen, durch 2 unabhängige Carrier zum Standort der Universitätsklinik Heidelberg.
Die sachgerechte Umsetzung durch den Auftragnehmer wird über „Service Level Agreements“ (SLA) mit dem Auftraggeber vereinbart und laufend verifiziert. Die gesamte aktive IT-Technik (Server, Speicher, Switche) wird vom Auftraggeber gestellt und betrieben, ebenso der physische Umzug der aktiven IT-Technik.
Das Rechenzentrum muss während der gesamten Vertragslaufzeit die Rechenzentrumsnorm DIN EN 50600 in der Verfügbarkeitsklasse 3, Schutzklasse 3 sowie Granularitätsniveau 1-4 erfüllen und muss durch eine unabhängige Prüforganisation wie z. B. TÜV, während der gesamten Vertragslaufzeit zertifiziert sein.
Des Weiteren muss die technische Infrastruktur des Rechenzentrums sowie der Betrieb während der gesamten Vertragslaufzeit nach ISO IEC 27001 zertifiziert sein.
Weiterhin sind folgende Anforderungen an den Standort des Rechenzentrums zu beachten:
Der RZ-Standort muss über eine redundante Glasfaserverbindung mit dem bestehenden Standort auf dem Gelände des Universitätsklinikums verbunden werden. Der anzumietende RZ-Standort sollte sich aufgrund von Signallaufzeitrestriktionen für die RZ-Kopplung in einer maximalen Entfernung von 20 km befinden. Der Abstand des RZ-Standortes zum bestehenden Rechenzentrum im Neuenheimer Feld, Heidelberg muss mindestens 3 km (maximal 40 km) betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung von IT-Flächen in einem Dienstleistungsrechenzentrum sowie Dienstleistungen zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und hochverfügbaren Netzwerkanbindung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt ein neues Verfahren durchzuführen.
Das Vergabeverfahren wird aufgehoben, um dem Wettbewerbsgrundsatz zu entsprechen und das neue Vergabeverfahren transparent auszugestalten. Inhaltlich werden insbesondere die Auftragsbekanntmachung und der Leistungsgegenstand optimiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.