66000120 – LHS Stuttgart – Tiefbauamt, Direktanbindung der Heilbronner Straße an die B10 B27 und Ersatzneubau der MEA Brücke Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_B10B27_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
66000120 – LHS Stuttgart – Tiefbauamt, Direktanbindung der Heilbronner Straße an die B10 B27 und Ersatzneubau der MEA Brücke
Planung der Neuordnung des Knotens Friedrichswahl – Heilbronner Straße – Ludwigsburger Straße mit den Stadtbahnanlagen und die Anbindung der Wernerstraße.
Ziel ist eine Verbesserung der verkehrlichen Situation und Verminderung verkehrsbedingter Emissionen und Immissionen.
Die Neuordnung des Knotens beinhaltet zugleich die Verkehrsplanung für die Herstellung der Straßenverbindung vom Knoten zur Wernerstraße mit neuer Straßenbrücke über die Hauptstrecke Stuttgart Nord der Deutschen Bahn. Nicht Gegenstand dieses ist Vertrages jedoch die Planung der Brücke selbst, sowie der Rückbau von Auffahrtsrampe und Brücke über die Ludwigsburger Straße und die daran anschließenden Stützmauern.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de – Anmeldung) kostenfrei an und „Verknüpfen“ sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen/Firma – Vergabeplattformen/Vergabeplattform Stuttgart – Verknüpfen.
Stuttgart
— Planung Verkehrsanlagen gemäß HOAI – Lp 1-7,
— Planung Lichtsignalanlagen,
— Vermessung in Anlehnung an Anlage 1.4 HOAI
— Gebäudeplanung gemäß HOAI – LP 1-6,
— Planung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI – LP 1-7,
— Tragwerksplanung gemäß HOAI – LP 1-3, 6,
— Digitale Planung mit Building Information Modeling (BIM).
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Gemäß Vertrag werden keine Vertragstermine vereinbart, Laufzeit des Vertrags endet mit Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistung.
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: 200 Punkte,
2) Referenzobjekt 1: Planung Verkehrsanlagen mindestens Honorarzone III: 550 Punkte,
3) Referenzobjekt 2: Building Information Modeling (BIM) – Planungsbereich Verkehrsanlagen: 350 Punkte,
4) Referenzobjekt 3: Planung Ingenieurbauwerk mindestens Honorarzone III: 350 Punkte,
5) Referenzobjekt 4: Building Information Modeling (BIM) – Planungsbereich Ingenieurbauwerke: 200 Punkte,
6) Referenzobjekt 5: Building Information Modeling (BIM) – Vermessung und Modellierung (Verkehrsanlagenprojekt oder Ingenieurbauwerk): 200 Punkte,
7) Referenzobjekt 6: Planung Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III: 250 Punkte,
8) Referenzobjekt 7: Planung Lichtsignalanlagen: 200 Punkte,
9) Referenzobjekt 8: Gebäudeplanung mindestens Honorarzone II: 150 Punkte.
Die kompletten Kriterien für die Auswahl finden Sie hier:
https://klotzunddressel.de/wp-content/uploads/2021/03/2020-Kriterien-fuer-Auswahl.pdf
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerberbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV: Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde – Mindestbedingung: Bauingenieur oder Vergleichbares.
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 5,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
— Eigenerklärung, dass die notwenidge Ausstattung für BIM vorhanden ist oder im Auftragsfall beschafft wird.
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: je 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen für folgende Bereiche:
— Planung Verkehrsanlagen mindestens Honorarzone III,
— Building Information Modeling (BIM) – Planungsbereich Verkehrsanlagen,
— Planung Ingenieurbauwerk mindestens Honorarzone III,
— Building Information Modeling (BIM) – Planungsbereich Ingenieurbauwerke,
— Building Information Modeling (BIM) – Vermessung und Modellierung (Verkehrsanlagenprojekt oder Ingenieurbauwerk),
— Planung Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III,
— Planung Lichtsignalanlagen,
— Gebäudeplanung mindestens Honorarzone II.
Siehe Abschnitt III.1.1).
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Im Rahmen der Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber aufgefordert eine Präsentation zu den Themen „Personelle Projektorganisation“, „Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung“ und „Projekteinschätzung“ zu erstellen. Zudem ist ein Vor-Bim-Abwicklungsplan zu erstellen und BIM-Testfälle zu bearbeiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).