Reinigung Ernst-Frey-Straße 10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung Ernst-Frey-Straße 10
Die Stadt Karlsruhe vergibt Reinigungsdienstleistungen für 2 Objekte in 3 Losen:
— Los 1: Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, Walther-Eucken-Schule, Unterhalts- und Grundreinigung,
— Los 2: Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, Unterhalts-,Grundreinigung und Reviervertretung,
— Los 3: Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, Glasreinigung in beiden Objekten.
Walther-Eucken-Schule, Unterhalts- und Grundreinigung
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe, Walther-Eucken-Schule
Die Stadt Karlsruhe überträgt dem Auftragnehmer die sach-, fach- und fristgerechte Ausführung – der Unterhaltsreinigung
— der Grundreinigung.
Für das Reinigungsobjekt: Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, Walther-Eucken-Schule Umfang:
— Unterhaltsreinigung für 4.664,64 qm an 187 Tage/Jahr,
— Grundreinigung für 4.646,34 qm einmal jährlich (nach Bedarf).
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um maximal zweimal 2 Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber mit jeweils einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Sozial- und Jugendbehörde, Unterhalts-, Grundreinigung und Reviervertretung
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe überträgt dem Auftragnehmer die sach-, fach- und fristgerechte Ausführung – der Unterhaltsreinigung
— der Grundreinigung,
— der Reviervertretung.
Für das Reinigungsobjekt: Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde Umfang:
— Unterhaltsreinigung für 11 674,32 qm an 187 Tage/Jahr,
— Grundreinigung für 11 674,32 qm einmal jährlich (nach Bedarf),
— Reviervertretung für 1 551,47 qm an 40 Tage/Jahr.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um maximal zweimal 2 Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber mit jeweils einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Glasreinigung in beiden Objekten
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe überträgt dem Auftragnehmer die sach-, fach- und fristgerechte Ausführung – Glasreinigung
Für die Reinigungsobjekte:
Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, Walther-Eucken-Schule Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde Umfang:
— Walther-Eucken-Schule: Glasreinigung ohne Rahmen für 4 035,60 qm einmal jährlich (je nach Bedarf) und Glasreinigung mit Rahmen für 4 035,60 qm einmal jährlich (je nach Bedarf),
— Sozial- und Jugendbehörde: Glasreinigung ohne Rahmen für 9 159,39 qm einmal jährlich (je nach Bedarf) und Glasreinigung mit Rahmen für 9.159,39 qm einmal jährlich (je nach Bedarf).
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um maximal zweimal 2 Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber mit jeweils einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass – eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Pesrsonenschäden je Schadensfall,
— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Tätigkeitsschäden je Schadensfall,
— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden je Schadensfall,
— mind. [Betrag gelöscht] EUR bei Schlüsselverlust.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über – Referenzprojekte (Mindestens 3):
Erklärung, dass ich/wir innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E16655659.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis spätestens 1.4.2021 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Eine Abgabe eines Angebotes in Papierform ist nicht zulässig! Die Abgabe der Angebote hat ausschließlich elektronisch in Textform über subreport/ELViS zu erfolgen. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer [gelöscht] zur Verfügung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).