S21, PA 1.7; TUNA Bestandsnetz, VP 3, 20FEI47445 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 184-445042
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.7; TUNA Bestandsnetz, VP 3, 20FEI47445
S21, PA 1.7; TUNA Bestandsnetz, VP 3, 20FEI47445
Stuttgart
S21, PA 1.7; TUNA Bestandsnetz, VP 3, 20FEI47445.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze (TEN)“ „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PA 1.7; TUNA Bestandsnetz, VP 3, 20FEI47445
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Für die Erneuerung der Zugangstreppe zum Rettungsstollen Leonberger Straße müssen für die Ausführungsplanung – Bemessung der Fundamente – die Beschaffenheit des Baugrundes untersucht werden.
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
01: Baugrunduntersuchung Baufeld 2, Leonberger Straße
Der AN LW ist mit der Örtlichkeit und den Rahmenbedingen bestens vertraut. Der AN LW muss sich mit seiner Ausführungsplanung im Detail einarbeiten und ist zudem im Baufeld bereits mit Tiefbauarbeiten beauftragt. Ein weiterer AN wird sich vollständig in alle Planungsgrundlagen einarbeiten müssen um alle gegebenen Schnittstellen und geforderten Parameter erfüllen bzw. ausführen zu können. Die direkten Schnittstellen der Anlage aus der o. g. Änderung — Tiefbauarbeiten in den angrenzenden Bereichen, etc. — wird durch den AN LW bereits geplant und auch ausgeführt. Die o. g. Leistungen kann nicht losgelöst von der bestehenden Planung durch einen anderen AN ausgeführt zu werden. Ein anderer AN müsste detailliert in die bestehende Planung und in die geplante Bauausführung des AN LW eingreifen um die Anpassung ausführen zu können. Gewährleistungensansprüche / Mängelbeseitigung sind dann nicht mehr einem AN zuordenbar.