Schimmelbeseitigung Archiv Rastatt Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konstanz.alm-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schimmelbeseitigung Archiv Rastatt
Dekontamination und Feinreinigung von zunächst 2 Archivräumen mit ca. 6 500 Fundgebinden (Kartons) im ersten Jahr (2020/21) und optional, die Feinreinigung und Dekontamination zweier weiterer Archivräume mit weiteren ca. 6 500 Fundgebinden im zweiten Jahr (2021/22).
Verbringung, Dekontamination, Neuverpackung von Fundstücken einschließlich Rücktransport und Verräumen in die Archivregale
Zentrales Fundarchiv Rastatt
Lützowerstraße 10
76437 Rastatt
Ziel des zu vergebenden Auftrages ist die Dekontamination und Feinreinigung von zunächst 2 Archivräumen mit ca. 6 500 Fundgebinden (Kartons) im ersten Jahr (2020/21) und optional, die Dekontamination und Feinreinigung von 2 weiteren Archivräume mit ebenfalls ca. 6 500 Fundgebinden im zweiten Jahr (2021/22).
Die Option umfasst die selben Leistungen, wie der originäre Auftrag, nur für die Archivräume 090 und 010 bezogen.
Ausführliche Angaben zu der zu lösenden Aufgabe und den Anforderungen an die Angebote finden sich in der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schimmelbeseitigung Archiv Rastatt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Epfenbach
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 74925
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDJYD4T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.