Vorbereitung P-Option Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49314
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbereitung P-Option
Vorbereitung P-Option.
Stuttgart
Die Maßnahme Vorbereitung P-Option hat eine Streckenlänge von ca. 110 m im Bereich des Aufweitungsquerschnitts und weiteren 250 m im direkten Anschluss an den Tunnel Cannstatt. Die Ausfädelung der P-Option beginnt im vorhandenen Tunnel Bad Cannstatt und endet in Richtung ZA Prag mit einem Abstand von ca. 2D zum vorhandenen Tunnel Cannstatt.
Im TU Cannstatt ist im Bereich der Vorbereitung der P-Option die Innenschale des TU Cannstatt auf einer Länge von ca. 110 m im Bereich des sogenannten SQP1-Profils zurückzubauen und der Tunnel auf einen zweigleisigen Querschnitt aufzuweiten. Die neue Innenschale ist an die vorhandene Innenschale des Querschnittes SQP1 anzuschließen.
Im Anschluss an den TU Cannstatt ist der jeweilige Abzweig als eingleisige Tunnelröhre herzustellen.
Je nach umzusetzender Variante der P-Option ist eine optionale, weitere Aufweitung für den sogenannten Kehrtunnel im Anschlussbereich der P-Option zu berücksichtigen.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorbereitung P-Option
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.