Grundinstandsetzung der linken Kammer und Ausbau der Liegestelle der Schleuse Lauffen, Los 2 – Energie- und Steuerungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2-231.2-LAU.100.22.20B03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-heidelberg.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung der linken Kammer und Ausbau der Liegestelle der Schleuse Lauffen, Los 2 – Energie- und Steuerungstechnik
Die zu vergebenen Arbeiten umfassen die Energie- und Steuerungstechnik im Rahmen der Grundinstandsetzungsmaßnahmen an der linken Kammer der Schleuse Lauffen sowie dem Ausbau der Liegestelle.
Schleuse Lauffen
74348 Lauffen am Neckar
Nachfolgende Anlagenbauteile sind für die Grundinstandsetzungsmaßnahmen an der linken Kammer der Schleuse Lauffen sowie dem Ausbau der Liegestelle betroffen:
— Trennmole sowie Mittelmole im OW, UW,
— linke Schleusenkammer,
— Gebäude der rechten Uferseite im Oberen und Unteren Vorhafen,
— Betriebsgebäude / Antriebshäuser,
— neu errichtetes Technikgebäude,
— Kabeltrasse am Kraftwerksgebäude über den Wehrsteg,
— separate Kabeltrasse durch Rohre über beide Schleusenkammern,
— Anbindung der gesamten Wehrpfeiler und der rechten Kammer an die neue NSHV.
Die zu vergebenden Arbeiten sind im Folgenden beschrieben:
Im neu errichteten Technikgebäude wird eine neue NSHV aufgebaut sowie zur Sicherung der Spannungsversorgung eine Netzersatzanlage mit Treibstoffbehälter und eine Batterie gestützte Versorgung (USV-Anlage) installiert.
Für die Realisierung zur parallelen Nutzung von linker und rechter Schleusenkammer sind diese energie- und steuerungstechnisch voneinander zu trennen. Das vorhandene Verbundschütz wird zurückgebaut.
Für die rechte Schleusenkammer ist auf der Mittelmole eine provisorische Spannungsversorgung zu realisieren. Die Beleuchtung ist zu erhalten und mit Spannung zu versorgen um den Betrieb aufrecht zu erhalten, diese wird gegen eine neue Beleuchtungsanlage getauscht. Die neue Beleuchtungsanlage ist zu erstellen, danach kann die alte Anlage demontiert werden. Ebenso sind Provisorien für Betriebspegel OW, Hydrologischer Pegel OW, Betriebspegel UW, Hydrologischer Pegel UW sowie die Versorgung der Signalanlage mit Einfahrtshilfe UW und Einfahrtshilfe OW der rechten Schleusenkammer herzustellen.
Es werden neue Erdungsanlagen errichtet (Trennmole über Kammer zur Mittelmole, neues Technikgebäude, Vorhafen OW) und im neuen Technikgebäude miteinander verbunden. Des Weiteren sind ein Potentialausgleich sowie ein Blitzschutz zu realisieren.
Es wird eine neue Verkabelung durch die neue NSHV benötigt, dies betrifft alle Anlagenteile bzw. Anlagengebäude. Zusätzlich wird ein Kabel von der NSHV zum Kraftwerk verlegt um einen Inselbetrieb zur erweiterten Sicherung der Spannungsversorgung des Wehres und der Schleuse zu realisieren.
Für die Erweiterung der Liegestellen (Vorhafen OW) werden eine Beleuchtung und deren Verkabelung realisiert. Die Kameramasten (OW und UW) werden erschlossen.
Die linke Schleusenkammer wird mit einer neuen Steuerungstechnik sowie die dazugehörigen Leitungen und neuen Versorgungsleitungen ausgerüstet. Eine neue Beleuchtung wird installiert. Die Bedienung wird über eine neu zu erstellende Visualisierung umgesetzt. Die Visualisierung enthält zusätzlich eine Bedienmöglichkeit für einen Ampelverkehr im UW. Die Visualisierung kann über eine Fernbedienzentrale angesteuert werden.
Die nachrichtentechnische Verkabelung der Hauptkabel ist durch eine Kabelzugliste zu realisieren. Sonstige Arbeiten und Gerätschaften der Nachrichtentechnik werden durch die FMSW umgesetzt.
Alte Kabel, Leitungen, Kabeltrassen, Installationsrohre, Verteiler, Leuchten und Gerätschaften werden demontiert und sachgemäß entsorgt. Für den Bauhof besteht die Möglichkeit zur Entnahme von Gerätschaften um eine Ersatzteilsicherung vornehmen zu können.
Es ist eine Bedienungsanleitung nach Maschinenrichtlinie sowie die gesamten Dokumente der erforderlichen Messungen zu den Anlageteilen/Verteiler, Stromlaufpläne/Verdrahtungspläne für jeden Verteiler, Revisionspläne der Schleusenanlage mit Eintragung der installierten Verteiler, Schaltstellen, Steckdosen, Leuchten usw. zu erstellen und zu liefern.
Im Rahmen der Abwicklung des Auftrages wird der AN Anlagen- und Arbeitsverantwortlicher für die elektrotechnischen Anlagenteile gem. der Baubeschreibung und des Leistungsverzeichnisses.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifizierungsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung“ FB 133b- B (EU) erbracht werden (siehe Vergabeunterlagen).
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (FB 392-B). Setzt der Bieter Nachunternehmer für wesentliche Leistungen ein, so haben auch diese mit dem Angebot ihre Fachkunde/Leistungsfähigkeit durch eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereines für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung (FB 133b-B(EU) mit dem Angebot vorzulegen.
Die wesentlichen Leistungen werden im Einzelnen durch nachfolgend genannte OZs definiert:
Hängegerüst – 01.01.0040 bis 01.01.0200
Technische Bearbeitung – 02.01.xxxx
Bedienungs- und Betriebsanleitung – 02.01.0210
Niederspannungshauptverteilung – 02.05.0010, 02.07.0250
Sachverständigenabnahme – 02.05.0130, 02.05.0880, 02.05.0970, 02.05.0360
USV – 02.05.0200
Netzersatzanlage – 02.05.0890, 02.05.0900, 02.05.0910
Doppelboden – 02.05.2390, 02.05.2400, 02.05.2500,02.05.2600, 02.05.2700
Steckdosenverteiler – 02.06.xxxx
Kippmaste – 02.07.0030, 02.07.0080, 02.07.0090, 02.07.0160, 02.07.0210, 02.07.0280, 02.07.0340
Brandschutz – 02.09.xxxx
Kabelzug – 02.12.xxxx
Maschinenschaltschränke/Steuerung – 02.13.xxxx
Risikominderungsmaßnahmen/Risikobeurteilung – 02.01.0060
Software/Programmierung – 02.18.xxxx
Klimatechnik – 02.15.0090, 02.15.0100, 02.15.0110
Ein- und Ausfahrtsignalmaste – 02.16.0010, 02.16.0020, 02.16.0040, 02.16.0050
Erdung/Potentialausgleich – 02.08.xxxx
Pegelanlagen – 02.17.xxxx
Bestandsaufnahme – 02.02.xxxx
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der geforderte Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
— Nachweis Anlagenverantwortlicher VEFK nach DIN VDE 1000-10,
— Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Die vom Bauherr/Auftraggeber bescheinigte Referenz ist von den Bietern, die mit ihrem Angebot in der engeren Wahl sind, nach Aufforderung vorzulegen.
Mindestens 3 Referenzen des Bieters oder seines Nachunternehmers, der die Leistung tatsächlich erbringt, über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen während der letzten 5 Jahre mit Angabe von:
— Projektbezeichnung,
— Bauherr und Auftraggeber jeweils mit Anschrift und Telefonnummer,
— Bauzeit und Ort der Ausführung.
Eine vergleichbare Leistung wird wie folgt definiert:
Durchgeführte Umbauarbeiten an einer betriebstechnischen Anlage unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs sowie Umsetzung einer bestimmungsgemäßen Ausrüstung einer elektrischen Anlage mit speicherprogrammierter Steuerung mit übergeordnetem Prozessleitsystem für einen Produktionsprozess aus dem Industriebereich und Abstimmung mit anderen Gewerken an dieser Maßnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wna-heidelberg.wsv.de/