Rahmenvertrag - IT Unterstützung Masterplan Wasserversorgung (MP WV) Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2020-0030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - IT Unterstützung Masterplan Wasserversorgung (MP WV)
Rahmenvertrag für das Projekt Masterplan Wasserversorgung als Komplettlösung.
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Rahmenvertrag zu Aufbau, Pflege, Wartung und Weiterentwicklung einer Projektdatenbank incl. Geo-Komponente und Auswertesoftware für das Projekt Masterplan Wasserversorgung als Komplettlösung. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurgesellschaft Prof. Kobus und Partner GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert beträgt [Betrag gelöscht] EUR inkl. MwSt.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Unter- und Obergrenze.
Die Auftragshöhe ist insoweit auf 4 Jahre geschätzt.
Derzeitiger Umfang der Leistung beträgt im 1. Jahr ca. 140 Personentage in den Folgejahren ca. 110 Personentage /Jahr.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYRD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.