Planungsleistungen der Betriebsorganisation für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH – eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg – in Heppenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-31
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Betriebsorganisation für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH – eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg – in Heppenheim
Planungsleistungen der Betriebsorganisation für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH – eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg – in Heppenheim.
Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH – eine Einrichtung des Universitätsklinikums Heidelberg
Viernheimer Str. 2
64646 Heppenheim
Planungsleistungen der Betriebsorganisation für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH – eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg – in Heppenheim.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtauftrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYMB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx