Dienstleistungsauftrag
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsauftrag
SuedLink ist die zentrale Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ-Leitung) zwischen Nord-und Süddeutschland, bestehend aus 2 erdverlegten Verbindungen mit je 2 Gigawatt Übertragungsleistung (Vorhaben 3 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) von Brunsbüttel bis Großgartach sowie Vorhaben 4 des BBPlGvon Wilster nach Grafenrheinfeld). Beide Vorhaben werden über den längsten Teil der Trasse parallel geführt. Vorhabenträger („VHT“) sind die Auftraggeber („AG“).
Der Scopemanager ist für spezifischen Bauabschnitte einer erdverlegten Stromtrasse verantwortlich. In diesem Abschnitt soll der Liefer- und Leistungsumfang erfasst, beschrieben, beauftragt und im Fortschritt verfolgt und sichergestellt werden. In der Rolle werden der Fortschritt und die Dauer der Prozesse und Arbeiten geprüft. Als zentraler Ansprechpartner dient die Stelle für die Steuerung aller Leistungen in dem Abschnitt.
In unterschiedlichen Abschnitten entlang der Trasse.
Die folgende Darstellung enthält alle Anforderungen für die ausgeschriebene Position des Scopemanagers und benennt die Kriterien für die Qualifikation.
Planungen haben in der Regel zur Voraussetzung ein Ingenieurstudium oder eine bautechnische Ausbildung mit passender Weiterbildung. Die Arbeit für die Genehmigungen bei SuedLink bedarf eines Studiums mit passendem Schwerpunkt und entsprechender Erfahrung. Für alle Positionen gilt der Grundsatz „oder gleichwertig“, wobei die Gleichwertigkeit nachgewiesen sein muss.
Für alle Personen mit Führungsverantwortung, erbringt der Bieter den Nachweis für die Führung von Teams. Dabei bezieht sich der Begriff „Führung von Teams“ nicht nur auf eigenes Personal, ggf. sogar mit disziplinarischer Autorität. Teams in SuedLink setzen sich häufig aus Mitarbeitern verschiedener Firmen zusammen, und nicht alle diese Firmen sind Nachunternehmer des Vorhabenträgers oder des für den Planabschnitt verantwortlichen Unterbeauftragten. Sie haben eigene Ziele und Interessen; autoritäre Anweisungen oder das Warten auf eigenverantwortliches Handeln werden nicht immer helfen. Diese Herausforderung können die Kandidaten für diese Positionen meistern. Voraussetzung für die Besetzung der Position ist große Eerfahrung vor allem in linienhaften Infrastrukturprojekten. Diese unterscheiden sich von Anlagenbauprojekten vor allem durch die Vielzahl der extern Beteiligten und den daraus resultierenden Aufgaben wie dem komplexen Stakeholdermanagement oder der Beschaffung von Wegerechten. Beispiele sind Kabel, Pipelines, Straßen oder Eisenbahntrassen. Für Kandidaten oder Kandidatinnen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch, erläutert der Bieter die Kommunikationsfähigkeiten in deutscher Sprache.
„Ausbildung Erfahrung“:
Abgeschlossenes Studium; Diplom oder Master, technische Fachrichtung beispielsweise Bauingenieurwesen oder vergleichbar; > 10 Jahre umfassende Erfahrung in leitender Funktion in Planung, Genehmigung und Bau von vergleichbaren Projekten; Bestätigte Fähigkeit in moderner Teamführung.
Der Auftrag kann maximal 1x um 12 Monate verlängert werden
Sollten mehr als 7 Bewerber geeignet sein, werden die Unterlagen anhand der Qualität der Nachweise zu den Abschnitten III.1.2 – 1.) und III.1.3 1.) & 2.) dieser Bekanntmachung mittels einer über eine Matrix gebildete Kennzahl bewertet. In diesem Fall werden die 7 besten Bewerber zu Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
III.1.2 – 25 %
— Nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 5 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2017,2016,2015): 1 Punkt,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 10 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2017,2016,2015): 2 Punkte,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 15 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2017,2016,2015): 3 Punkte.
III.1.3, Punkt 1.) – 45 %
— Nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Referenzen vorhanden. 2 Projekte erfüllen die Anforderungen: 1 Punkt,
— Referenzen vorhanden. 3 Projekte erfüllen die Anforderungen: 2 Punkte,
— Referenzen vorhanden. 4 Projekte erfüllen die Anforderungen: 3 Punkte.
III.1.3, Punkt 2.) – 30 %
— Nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Referenzen vorhanden. 2 Zulassungen erfüllen die Anforderungen: 1 Punkt,
— Referenzen vorhanden. 3 Zulassungen erfüllen die Anforderungen: 2 Punkte,
— Referenzen vorhanden. Mehr als 3 Zulassungen erfüllen die Anforderungen: 3 Punkte.
Action no2.10-0017-DE-S-M-16/INEA/CEF/ENER/M2016/1289668
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Unternehmens bzw. der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation, Anschrift und Ansprechpartner) gemäß Formblatt 02 sowie:
— Auszug aus dem Handelsregister für Kapitalgesellschaften,
— Datenblatt mit Darstellung der einzelnen Unternehmen (Formblatt 03),
— Information zur Mitgliedschaft in der Ingenieur- oder Architektenkammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Nachweis über Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben).
Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Bewerber aus anderen Herkunftsstaaten, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben.
b) Eigenerklärung (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt 04 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“.
Soweit zutreffend:
c) Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft entsprechend Formblatt 03„Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft“;
d) Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen will, sind diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags (Formblatt 01) zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.1) entsprechenden Nachweisen darzulegen (Formblatt 03). Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Unternehmen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (Formblatt 05a und 05b „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer – technische und berufliche /wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“);
f) Verzeichnis von Nachunternehmen (sofern dies bereits feststeht) entsprechend Formblatt 03.
Die Bewerber müssen einen Mindestumsatz von 5 Mio. EUR pro Jahr bezogen auf Tätigkeiten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, nachweisen gemäß Formblatt 07 „Erklärung zu Mindestumsätzen“. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Gewerbliche Leistungen, wie z. B. für Baugrunderkundungen erforderlich, dürfen bei der Addition nicht berücksichtigt werden. Umsätze von anderen Unternehmen(Nachunternehmern oder eignungsleihenden Unternehmen) werden nur dann berücksichtigt, wenn Verpflichtungserklärungen – vgl. Ziff. III.1.1) b) und d) – vorgelegt werden.
Der Bewerber muss Referenzen unter Verwendung von Formblatt 09 nachweisen. Formblätter und eigene Darstellungen sind für den Teilnahmeantrag in einer Pdf-Datei zusammenzufassen. Ein Projekt kann Referenzen zu mehreren Bereichen liefern. Die Projektreferenzen dürfen nicht vor 2014 geendet sein.
Anerkannt werden Referenzen von linienhaften Infrastrukturmaßnahmen, bei denen die Leistungen in Deutschland oder in Ländern mit vergleichbarem Genehmigungs- und Planungsregime erbracht wurden. Die Vergleichbarkeit begründet der Bewerber nachvollziehbar. Sollten Referenzen innerhalb von Arbeitsgemeinschaften erbracht worden sein, ist dies im Formblatt 09– (d) Leistungsinhalt anzugeben und nachvollziehbar darzulegen, welche Leistungsteile bzw. welcher Leistungsumfang durch den Bieter erbracht wurde(n).
1. Gefordert sind 3 Referenzen zum beschriebenen Leistungsspektrum, insbesondere erdgebundene, linienhafte Infrastruktur (Kabel, Pipelines, Wasserleitungen, Wasserwege, Straßen, Eisenbahnen). Referenzen müssen sich auf mindestens 2 der genannten Infrastrukturen beziehen.
2. Nennung wesentlicher für die Ausführung der beschriebenen Leistungen relevante personenbezogene Zulassungen (z. B. Sachverständige, Prüfingenieure) oder Zertifizierungen im Unternehmen. Die Benennung ist in einer Übersicht vorzunehmen;
3. Nennung der Qualitätsmanagement-Zertifikate, welche den Unternehmen zuerkannt wurden.
4. Kurze Beschreibung des eingesetzten HSE-Managementsystems und Darstellung der im Unternehmen vorhanden Zulassungen, Fortbildungen, etc.
Bieter verpflichten sich, die Kontrolle und Überwachung ihrer Planungsleistungen von dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zentralen Dienstleister („ZDL“) vornehmen zu lassen. Aufgrund der vom ZDL ausgeübten Kontroll- und Überwachungsfunktionen dürfen die späteren Auftragnehmer und der ZDL nicht personenidentisch sein. Die Auftragnehmer dürfen auch nicht auf sonstige Weise (z. B. als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer) in die Aufgaben des ZDL eingebunden sein. Der VHT behält sich vor von den Bietern zu einem späteren Zeitpunkt eine schriftliche Erklärung zur Unabhängigkeit vom ZDL einzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
— Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).