Scanner, Etikettendrucker und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11V-93-AMS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Scanner, Etikettendrucker und Zubehör
Die Polizei Baden-Württemberg beabischtigt die Beschaffung folgender Produkte:
— Barcode-Scanner inkl. USB-Kabel, Stückzahl: 800,
— Mobile Barcode-Scanner, Bluetooth-Technologie, inkl. USB-Kabel und Standfuss Kit, Stückzahl: 90,
— Etikettendrucker inkl. Netzteil und USB-Kabel, Stückzahl: 1 000,
— Endlosetikettenrollen/Thermopapier (6.2 cm x 30,5 m), Stückzahl: 4 000 Rollen.
Barcode-Scanner inkl. USB-Kabel
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart, Polizeipräsidium Heilbronn Karlstraße 108 74076 Heilbronn, Polizeipräsidium Karlsruhe Beiertheimer Allee 16 76137 Karlsruhe, Polizeipräsidium Ludwigsburg Friedrich-ebert-Straße 30 71638 Ludwigsburg, Polizeipräsidium Aalen Böhmerwaldstraße 20 73431 Aalen, Polizeipräsidium Offenburg Prinz-Eugen-Straße 78 77654 Offenburg, Polizeipräsidium Ulm Schwamberger Straße 6 89073 Ulm, Polizeipräsidium Freiburg Bissierstraße 1 79114 Freiburg, Polizeipräsidium Pforzheim Bahnhofstraße 13 75172 Pforzheim, Polizeipräsidium Konstanz Stockacher Straße 158 78532 Tuttlingen, Polizeipräsidium Ravensburg Gartenstraße 97 88212 Ravensburg
Beschaffung von 800 Stück Barcode-Scanner inkl. USB-Kabel gem. Leistungsverzeichnis Anlage 2.1.
Mobile Barcode-Scanner Bluetooth-technologie, inkl. USB-Kabel und Standfuss Kit
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart, Polizeipräsidium Heilbronn Karlstraße 108 74076 Heilbronn, Polizeipräsidium Karlsruhe Beiertheimer Allee 16 76137 Karlsruhe, Polizeipräsidium Ludwigsburg Friedrich-ebert-Straße 30 71638 Ludwigsburg, Polizeipräsidium Aalen Böhmerwaldstraße 20 73431 Aalen, Polizeipräsidium Offenburg Prinz-Eugen-Straße 78 77654 Offenburg, Polizeipräsidium Ulm Schwamberger Straße 6 89073 Ulm, Polizeipräsidium Freiburg Bissierstraße 1 79114 Freiburg, Polizeipräsidium Pforzheim Bahnhofstraße 13 75172 Pforzheim, Polizeipräsidium Konstanz Stockacher Straße 158 78532 Tuttlingen, Polizeipräsidium Ravensburg Gartenstraße 97 88212 Ravensburg
Beschaffung von 90 Stück Mobile Barcode-Scanner, Bluetooth-Technologie, inkl. USB-Kabel und Standfuss Kit.
Etikettendrucker inkl. Netzteil und USB-Kabel und Endlosetikettenrollen/Thermopapier
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart, Polizeipräsidium Heilbronn Karlstraße 108 74076 Heilbronn, Polizeipräsidium Karlsruhe Beiertheimer Allee 16 76137 Karlsruhe, Polizeipräsidium Ludwigsburg Friedrich-ebert-Straße 30 71638 Ludwigsburg, Polizeipräsidium Aalen Böhmerwaldstraße 20 73431 Aalen, Polizeipräsidium Offenburg Prinz-Eugen-Straße 78 77654 Offenburg, Polizeipräsidium Ulm Schwamberger Straße 6 89073 Ulm, Polizeipräsidium Freiburg Bissierstraße 1 79114 Freiburg, Polizeipräsidium Pforzheim Bahnhofstraße 13 75172 Pforzheim, Polizeipräsidium Konstanz Stockacher Straße 158 78532 Tuttlingen, Polizeipräsidium Ravensburg Gartenstraße 97 88212 Ravensburg
Beschaffung von 1 000 Stück Etikettendruckern inkl. Netzteil und USB-Kabel sowie Beschaffung von 4 000 Rollen Endlosetikettenrollen/Thermopapier (6.2 cm x 30,5 m).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (in Anlage 1 – Angebotsschreiben),
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder
— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbots/einer Gewerbeuntersagung (in Anlage 1 – Angebotsschreiben).
— Eigenerklärung zur Teststellung (in Anlage 1 – Angebotsschreiben),
— Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU (in Anlage 1 – Angebotsschreiben).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYD4H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-0
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.