Freigestellter Schülerverkehr im Hohenlohekreis Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/3428
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hohenlohekreis.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr im Hohenlohekreis
Vergabe von Dienstleistungen der vom PBefG freigestellten Personenbeförderung von SchülerInnen von ihrer Wohnadresse zu den unter II.2.1) genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) bzw. zu Sammelpunkten von Sammelbussen und zurück (insgesamt 4 Lose).
Los 1: Gaisbach, Kocherstetten, Künzelsau, Kupferzell, Waldenburg
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Gaisbach, Kocherstetten, Künzelsau, Kupferzell, Waldenburg und der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. der Geschwister Scholl Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau – Taläcker). Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 Kleinbussen (Pkw mit 8 Fahrgastplätzen) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Los 2: Dörzbach, Eberstal, Weldingsfelden, Sachenhausen, Krautheim, Künzelsau, Mulfingen
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Dörzbach, Eberstal, Weldingsfelden, Sachenhausen, Krautheim, Künzelsau, Mulfingen und der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. der Geschwister Scholl Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau – Taläcker) bzw. dem Jagsttalbus. Die Leistungserbringung erfolgt mit 4 Kleinbussen (Pkw mit 8 Fahrgastplätzen) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Los 3: Ingelfingen, Künzelsau, Niedernhall, Schöntal, Zweiflingen
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Ingelfingen, Künzelsau, Niedernhall, Schöntal, Zweiflingen und der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. der Geschwister Scholl Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau – Taläcker). Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 Kleinbussen (Pkw mit 8 Fahrgastplätzen) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Los 4: Bretzfeld, Künzelsau, Neuenstein, Öhringen, Pfedelbach, Tiefensall
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Bretzfeld, Künzelsau, Neuenstein, Öhringen, Pfedelbach, Tiefensall und der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. der Geschwister Scholl Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau – Taläcker) bzw. den Sammelbussen Öhringen EKS, Sammelbus Öhringen GSS, Sammelbus Neuenstein. Die Leistungserbringung erfolgt mit 7 Kleinbussen (Pkw mit 8 Fahrgastplätzen) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird (Nachweis PL6). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
PL2:
Aktueller Auszug (nicht vor dem 1. Mai 2020; Kopie ist ausreichend) der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Bei gemeinnützigen Vereinen ist anstelle der o. g. Unterlagen ein Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen.
PL3:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
PL4:
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
WL1: Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio.
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio.
Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Unterauftragnehmer müssen diesen Nachweis nicht erbringen.
WL1 ist ein Mindeststandard.
TL1: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen (Leistungen der freigestellten Schülerbeförderung oder vergleichbarer Leistungen (z.B. im ÖPNV inkl. Taxen, oder Mietwagenverkehr)) aus den letzten 3 Jahren.
Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
TL1 ist ein Mindeststandard.
Die Referenz (TL1) muss folgende Angaben enthalten:
— Auftragnehmer der Referenz,
— Bezeichnung der Referenz,
— Auftraggeber,
— Beschreibung des Auftrags,
— Leistungszeitraum,
— Besetztkilometer aller Touren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDPXB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieterinnen und Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.