Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung für die U13-1. TA Weilimforf bis Ditzingen, Schuckertstraße
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung für die U13-1. TA Weilimforf bis Ditzingen, Schuckertstraße
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI:
—— LPH 1-4,
—— optional LPH 5-7,
—— LPH 2-4,
—— optional LPH 5 -6,
— zusätzliche Leistungen:
—— Erstellung von Verkehrszeichenplänen für den Abbruch und Rückbau der Bestandsbrücken sowie Neubau der Feldwegbrücken (Objekt 2),
—— Objekt/Tragwerksplanung für den Abbruch und Rückbau der 2 Feldwegbrücken (Objekt 2).
Für folgende Objekte:
— Objekt 1 (Option):
—— Anpassung Brücke Solitudestraße,
— Objekt 2:
—— Neubau Brücke Ob der Ditzinger Straße + Neubau Brücke Rennsträßle,
— Objekt 3:
—— Neubau einer Lärmschutzwand im Bereich einer BAB,
—— Option zu Objekt 3: Verlängerung der neu zubauenden Lärmschutzwand im Bereich einer BAB (um 620 Meter),
— Objekt 4 (Option):
—— Option 1 zu Objekt 4: Neubau Stadtbahnbrücke über Gerlinger Str. parallel zu einer BAB,
—— Option 2 zu Objekt 4: Neubau Stadtbahnbrücke über B295 in der Nähe der Brücke Solitudestraße.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI:
—— LPH 1-4,
—— optional LPH 5-7,
—— LPH 2-4,
—— optional LPH 5 -6,
— zusätzliche Leistungen:
—— Erstellung von Verkehrszeichenplänen für den Abbruch und Rückbau der Bestandsbrücken sowie Neubau der Feldwegbrücken (Objekt 2),
—— Objekt/Tragwerksplanung für den Abbruch und Rückbau der 2 Feldwegbrücken (Objekt 2).
Für folgende Objekte:
— Objekt 1: Bauwerk 1: Brücke „Solitudestraße“,
— Objekt 2: Bauwerk 2: Brücke „Rennsträßle“.
Bauwerk 3: Brücke „Ob der Ditzinger Straße“;
— Objekt 3: Bauwerk 4: Lärmschutzwand Autobahn A 81.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI:
—— LPH 1-4,
—— optional LPH 5-7,
—— LPH 2-4,
—— optional LPH 5 -6,
— zusätzliche Leistungen:
—— Erstellung von Verkehrszeichenplänen für den Abbruch und Rückbau der Bestandsbrücken sowie Neubau der Feldwegbrücken (Objekt 2),
—— Objekt/Tragwerksplanung für den Abbruch und Rückbau der 2 Feldwegbrücken (Objekt 2).
Für folgende Objekte:
— Objekt 1 (Option):
—— Anpassung Brücke Solitudestraße,
— Objekt 2:
—— Neubau Brücke Ob der Ditzinger Straße + Neubau Brücke Rennsträßle,
— Objekt 3:
—— Neubau einer Lärmschutzwand im Bereich einer BAB,
—— Option zu Objekt 3: Verlängerung der neu zubauenden Lärmschutzwand im Bereich einer BAB (um 620 Meter),
— Objekt 4 (Option):
—— Option 1 zu Objekt 4: Neubau Stadtbahnbrücke über Gerlinger Str. parallel zu einer BAB,
—— Option 2 zu Objekt 4: Neubau Stadtbahnbrücke über B295 in der Nähe der Brücke Solitudestraße.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG plant den Neubau der ca. 3,9 km langen Stadtbahntrasse U13 abzweigend von der Solitudestraße Weilimdorf bis zur Endhaltestelle Ditzingen „Schuckertstraße“ vorbei am neu zu errichtenden Betriebshof „BF4“.
Der Streckenverlauf der U13-Verlängerung beginnt auf dem südlichen Teil der bestehenden Brücke der Solitudestraße über die B295. Der hier parallellaufende Fuß- und Radweg muss bereits auf der Brücke nach Westen mit dem Trassenverlauf der Achse 121 verschwenkt werden. Um die Breite des Fuß- und Radwegs beizubehalten, ist der Überbau der Brücke in diesem Bereich zu verbreitern. Dazu sind ggf. Maßnahmen an der westlichen Widerlagerwand vorzunehmen oder Winkelstützwände vorzusetzen.
Im Verlauf der Bündelungstrasse U13 und B295 im Einschnitt unterquert die Trasse der Achse 121 die 2 bestehenden Feldwegbrücken „Rennsträßle“ und „Ob der Ditzinger Straße“. Diese Brücken müssen abgerissen und durch 2 neue Brücken mit größerer lichter Spannweite ersetzt werden. Im Rahmen der Planung dieser 2 Brückenneubauten gilt es zu prüfen, ob jeweils das östliche Widerlager bestehen bleiben kann. Der Neubau der Brücken muss zeitlich hintereinander erfolgen, so dass immer eine der beiden Wegverbindungen zwischen Weilimdorf und Fasanengarten benutzbar ist.
Bevor die Trasse den Knotenpunkt B295 / Gerlinger Straße / Flachter Straße erreicht, durchfährt sie die neue, aus 2 Seitenbahnsteigen bestehende Haltestelle „Flachter Straße“.
Am besagten Knotenpunkt kreuzt die Stadtbahn die Gerlinger Straße und unterquert wenige hundert Meter danach die Fuß- und Radwegbrücke Weilimdorf-Bf-Hausen zwischen dem südlichen Widerlager und der ersten Stützenreihe der Brücke. Mittels einer am westlichen Brückengeländer anschließenden Treppe wird der Mittelbahnsteig der hier entstehenden neuen Haltestelle „Weilimdorf Bahnhof“ an das vorhandene Bauwerk angeschlossen.
Nach dieser Haltestelle beginnt der Abzweigungsbereich des Gleises hin zum Betriebshof BF4. Das Streckengleis der U13 verläuft dazu parallel ehe es einen Bogen Richtung Süden einschlägt, den Betriebshof östlich passiert und nach einem weiteren Gleisbogen in Richtung Westen in die neue Haltestelle „Hausen“, bestehend aus 2 Seitenbahnsteigen, einfährt.
Im weiteren Verlauf senkt sich das Gelände zum Bachlauf des Beutenbachs hin ab. Das hierdurch entstehende Scheffzental befindet sich in einem Hochwasserüberschwemmungsgebiet und wird mittels eines Ingenieurbauwerks überquert.
Daran anschließend verläuft die Stadtbahntrasse parallel zum heutigen Bachlauf des Beutenbachs, ehe sie nach Unterquerung der A8-Brücke mittels eines weiteren Gleisbogens in den Haltestellenbereich der Endhaltestelle „Ditzingen Schuckertstraße“ mit 2 Seitenbahnsteigen gelangt. An die Haltestelle anschließend endet der geplante Trassenverlauf mit einer Kehranlage bei km 4+015.
Am geplanten Streckenende besteht heute zwischen der Autobahn und dem Gewerbegebiet Ditzingen-Süd ein Lärmschutzwall um den durch die Autobahn verursachten Lärm abzufangen. Für den Bau von Endhaltestelle und Kehranlage muss stadtbahnbedingt in diesen Wall eingeschnitten werden. Zum Erhalt des Lärmschutzes ist daher an dieser Stelle eine Lärmschutzwand inkl. „Begleitweg“ zu errichten. Bei der Planung dieser Wand ist eine spätere Erhöhung der Bauwerksdimensionierung aufgrund eines möglichen Autobahnausbaus zu beachten.
Die nach dem GVFG geförderte Trasse verläuft bis zur Querung des Scheffzentals auf Gemarkung Stuttgart und danach auf Gemarkung Ditzingen.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG plant den Neubau der ca. 3,9 km langen Stadtbahntrasse U13 abzweigend von der Solitudestraße Weilimdorf bis zur Endhaltestelle Ditzingen „Schuckertstraße“ vorbei am neu zu errichtenden Betriebshof „BF4“.
Der Streckenverlauf der U13-Verlängerung beginnt auf dem südlichen Teil der bestehenden Brücke der Solitudestraße über die B295. Der hier parallellaufende Fuß- und Radweg muss bereits auf der Brücke nach Westen mit dem Trassenverlauf der Achse 121 verschwenkt werden. Um die Breite des Fuß- und Radwegs beizubehalten, ist der Überbau der Brücke in diesem Bereich zu verbreitern. Dazu sind ggf. Maßnahmen an der westlichen Widerlagerwand vorzunehmen oder Winkelstützwände vorzusetzen (Option: Objekt 1).
Alternativ wird derzeit eine weitere Trassenvariante an dieser Stelle untersucht. Bei dieser gleist die Strecke bereits vor der Brücke Solitudestraße aus und verläuft mittels einer Stadtbahnbrücke schleifend über die B295 in Richtung Einschnitt südlich der Bundesstraße. Diese Variante wird als Option 2 innerhalb des Objektes 4 bezeichnet.
Im Verlauf der Bündelungstrasse U13 und B295 im Einschnitt unterquert die Trasse der Achse 121 die zwei bestehenden Feldwegbrücken „Rennsträßle“ und „Ob-der-Ditzinger-
Straße“. Diese Brücken müssen abgerissen und durch zwei neue Brücken mit größerer lichter Spannweite ersetzt werden. Im Rahmen der Planung dieser zwei Brückenneubauten gilt es zu prüfen, ob jeweils das östliche Widerlager bestehen bleiben kann. Der Neubau der Brücken muss zeitlich hintereinander erfolgen, so dass immer eine der beiden Wegverbindungen zwischen Weilimdorf und Fasanengarten benutzbar ist.
Bevor die Trasse den Knotenpunkt B295 / Gerlinger Straße / Flachter Straße erreicht, durchfährt sie die neue, aus zwei Seitenbahnsteigen bestehende Haltestelle „Flachter Straße“.
Am besagten Knotenpunkt kreuzt die Stadtbahn die Gerlinger Straße und unterquert wenige hundert Meter danach die Fuß- und Radwegbrücke Weilimdorf-Bf-Hausen zwischen dem südlichen Widerlager und der ersten Stützenreihe der Brücke. Mittels einer am westlichen Brückengeländer anschließenden Treppe wird der Mittelbahnsteig der hier entstehenden neuen Haltestelle „Weilimdorf Bahnhof“ an das vorhandene Bauwerk angeschlossen.
Nach dieser Haltestelle beginnt der Abzweigungsbereich des Gleises hin zum Betriebshof BF4. Das Streckengleis der U13 verläuft dazu parallel ehe es einen Bogen Richtung Süden einschlägt, den Betriebshof östlich passiert und nach einem weiteren Gleisbogen in Richtung Westen in die neue Haltestelle „Hausen“, bestehend aus zwei Seitenbahnsteigen, einfährt.
Im weiteren Verlauf senkt sich das Gelände zum Bachlauf des Beutenbachs hin ab. Das hierdurch entstehende Scheffzental befindet sich in einem Hochwasserüberschwemmungsgebiet und wird mittels eines Ingenieurbauwerks überquert.
Daran anschließend verläuft die Stadtbahntrasse parallel zum heutigen Bachlauf des Beutenbachs, ehe sie nach Unterquerung der A8-Brücke mittels eines weiteren Gleisbogens in den Haltestellenbereich der möglichen Endhaltestelle „Ditzingen Schuckertstraße“ mit zwei Seitenbahnsteigen gelangt. An die Haltestelle anschließend endet der geplante Trassenverlauf mit einer Kehranlage bei km 4+015.
Am geplanten Streckenende besteht heute zwischen der Autobahn und dem Gewerbegebiet Ditzingen-Süd ein Lärmschutzwall um den durch die Autobahn verursachten Lärm abzufangen. Für den Bau von Endhaltestelle und Kehranlage muss stadtbahnbedingt in diesen Wall eingeschnitten werden. Zum Erhalt des Lärmschutzes ist daher an dieser Stelle eine Lärmschutzwand inkl. „Begleitweg“ zu errichten. Bei der Planung dieser Wand ist eine spätere Erhöhung der Bauwerksdimensionierung aufgrund eines möglichen Autobahnausbaus zu beachten Als weitere Variante zum beschriebenen Streckenende bestehen Überlegungen die Standtbahntrasse von der Haltestelle „Ditzingen Schuckertstraße“ aus, parallel zur Autobahn A81, weiterlaufen zu lassen und die Endhaltestelle erst auf Höhe der Thales-Gebäude Ditzingen zu setzen. Hierduch wäre die Lärmschutzwand zwischen Stadtbahntrasse entlang der Bundesautobahn zu verlängern (Option 1 zu Objekt 3) und eine zusätzliche Stadtbahnbrücke (Option 1 innerhalb des Objektes 4) über die Gerlinger Str. zu errichten.
Die Planungsleistungen die aus diesen möglichen Ausbauplänen entstehen werden optional abgefragt.
Die nach dem GVFG geförderte Trasse verläuft bis zur Querung des Scheffzentals auf Gemarkung Stuttgart und danach auf Gemarkung Ditzingen.
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI:
— optional LPH 5-7,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI:
— optional LPH 5 -6.
Optionale Planungsleistungen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI:
— optional LPH 5-7,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI:
— optional LPH 5 -6.
Optional zu planende Objekte:
— Objekt 1 (Option):
—— Anpassung Brücke Solitudestraße,
— Objekt 3:
—— Option zu Objekt 3: Verlängerung der neu zubauenden Lärmschutzwand im Bereich einer BAB (um 620 Meter),
— Objekt 4 (Option):
—— Option 1 zu Objekt 4: Neubau Stadtbahnbrücke über Gerlinger Str. parallel zu einer BAB,
—— Option 2 zu Objekt 4: Neubau Stadtbahnbrücke über B295 in der Nähe der Brücke Solitudestraße.