Berechnungen zur Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Murr (ohne Bottwar)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berechnungen zur Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Murr (ohne Bottwar)
In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11 300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderung entsprechend hoch ist. An den ca. 215 km langen Gewässern im Einzugsgebiet der Murr (ohne Bottwar) sollen die bestehenden HWGK fortgeschrieben werden. Hierzu sind hydraulische und hydrologische Berechnungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind in der weiteren Bearbeitung in den HWGK-Datenstandard zu überführen und die Ergebnisse im vorgegebenen Datenformat abzugeben.
Die Ergebnisse der HWGK-Ersterstellung sind frei zugänglich und unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ abrufbar.
Einzugsgebiet der Murr (ohne Bottwar) im Rems-Murr-Kreis und in den Landkreisen Ludwigsburg und Heilbronn.
Ziel: Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten im Untersuchungsgebiet Murr (ohne Bottwar).
Zu berechnende Gewässer: 215 km
Einzugsgebietsfläche (ohne Bottwar) ca. 430 km2
Das Vorgehen ist im Wesentlichen:
— Übernahme und Aufbereitung der zu Verfügung gestellten Geobasis- und Geofachdaten sowie Prüfung der Vermessungsdaten und der hydrologischen Grundlagen,
— Das seitens des Auftraggebers auf Basis der Laserscan-Daten (aus Befliegung 2016 ff) zur Verfügung gestellte Gewässerschlauch-Höhenmodell überprüfen und ggf. um nicht enthaltene Geländestrukturen sowie vermessene Bauwerksstrukturen verfeinern. Anschließend erfolgt die Aufbereitung des Höhenmodells für die Erstellung der hydraulischen Modelle
— Die hydrologischen Arbeiten sind mit einem FGM-Modell durchzuführen (Programm FGM für die „flächendetaillierte Niederschlag-Abfluss-Modellierung in einem komplexen Einzugsgebiet“ aus dem „Softwarepaket Hochwasseranalyse und -berechung“ von LUBW/KIT). Sie umfassen die Übernahme des durch den Auftraggeber bereitgestellten technisch lauffähigen aber noch nicht an die Abflusseigenschaften des Gebiets angepassten Roh-Modells für das Untersuchungsgebiet (ca. 750 Berechnungsknoten), die Erweiterung des Roh-Modells zum Detail-Modell durch die Integration und Parametrisierung zusätzlicher Knoten, die Anpassung und Validierung der Abflusseigenschaften des Gebiets anhand von vorliegenden HQT-Werten, die Berechnung von Abflussganglinien mit 3 Modellvarianten für jeweils mindestens fünf Jährlichkeiten sowie die Datenhaltung und Bereitstellung der Ergebnisse mittels Access-Datenbanken,
— Es sind hydraulische 2-D-Modelle mit dem Softwarepaket LASER_AS-2D / HYDRO_AS-2D zu erstellen. Alle hydraulisch relevanten Strukturen im und am Gewässer und auf den Vorländern (z. B. Bauwerke, Ausleitungen und Gräben) sind zu berücksichtigen,
— Berechnung Hydraulik (instationär) mit HYDRO_AS-2D nach festgelegter Vorgehensweise für die Fortschreibung der HWGK (HQ10, HQ50, HQ100, HQ100oHRB, HQ1000 sowie abschnittsweise HWextrem)
— Auswertung der modellierten Berechnungen in Bezug auf die Abbildung der hydrologischen Berechnungsgrößen. Ableitung korrigierter Überflutungsflächen, Wasserspiegellagen- und Überflutungstiefen-Raster, Erfassung von Sachdaten und Geometrien
— Im Bearbeitungsgebiet sind derzeit 3 Landespegel vorhanden, wovon 1 Pegel verlegt werden soll. Ein neuer Pegel ist in Planung. Für diese Pegel sind teilweise Pegelmodelle zu erstellen,
— Im Bearbeitungsgebiet sind mehrere HRB vorhanden bzw. in Planung und Bau. Diese sind in der Bearbeitung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für verschiedene örtliche HW-Schutzmaßnahmen,
— Dokumentation und Abstimmung mit dem AG
Vom AG wird für die Bearbeitung dieses Projekts eine Lizenz für HYDRO_AS-2D zur Verfügung gestellt. Die 2D-HN-Berechnungsmodelle HYDRO_AS-2D sind zusammen mit dem Abschlussbericht als SMS-Datensätze lauffähig an den Auftraggeber abzugeben.
Weitere Ausführungen sind der zur Verfügung gestellten „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an das Vorhaben“ – Version 1.4 vom 6.11.2020 zu entnehmen. Diese wird bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt, um allen Interessenten die Aufgabe besser und eindeutiger zu beschreiben. Damit soll die Komplexität der Aufgabe deutlich gemacht werden.
Allerdings handelt es sich hier um eine allgemeine Vorlage dieses Dokuments. Im Verhandlungsverfahren wird eine im Teil A auf die ausgeschriebene Leistung angepasste Version bereitgestellt. Diese wird dann Grundlage des Angebots und damit der Bearbeitung.
Dies gilt in vergleichbarer Art für die „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an die hydrologische Basismodellierung“.
Sofern sich die Bearbeitung des Projekts verzögert kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen bis zur Fertigstellung verlängert werden.
— Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen,
— Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.),
— Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten.
In folgender Aufstellung sind die Kriterien zu Nr. 3 nur kurz beschrieben. Die detaillierten Anforderungen, Gewichtung und Bewertung sind im (veröffentlichten) Prüf-/Bewertungsbogen sowie im Antragsmuster dokumentiert.
Die Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Leistungen / Projekten des Antragstellers für folgende Themen:
1. Hydraulische Berechnungen instationär mit HydroAS-2D >20 km (10 %),
2. Hydraulische Berechnungen mit HydroAS-2D > 100 km (5 %),
3. Hydraulische Berechnungen instationär von Dammbruchszenarien mit HydroAS-2D (10 %),
4. N-A-Modellierung > 100 km2 und > 50 Berechnungsknoten (3 %),
5. N-A-Modellierung > 400 km2 und > 50 Berechnungsknoten (6 %),
6. N-A-Modellierung mit FGM* > 100 km2 und > 50 Berechnungsknoten (6 %),
7. N-A-Modellierung mit FGM* > 400 km2 und > 50 Berechnungsknoten (13 %),
8. Verfeinerung bestehenden N/A-FGM*Modells mit FGM*. Einfügen und konkretes Parametrisieren von mindestens weiteren 20 Berechnungsknoten. (2 %),
9. GIS-Projekte mit hoch aufgelöstem Geländemodell / Rasterdatensätzen in ArcGIS > 50 km2 (6 %),
10. GIS-Projekte mit hoch aufgelöstem Geländemodell mit Vektordaten (ESRI_TERRAIN) > 50 km2. (9 %),
11. GIS-Projekte mit hoch aufgelöstem DGM in ArcGIS > 100 km2 (10 %),
12. Kombinierte Projekte: Hydraulik (> 50 km) – GIS (> 25 km2) (10 %),
13. Projekte mit kombinierten instationären hydrologisch / 2D-HN-Simulationen (> 20 Kontrollquerschnitte) (10 %).
* „Flächendetaillierte Niederschlag-Abfluss-Modellierung in einem komplexen Einzugsgebiet“ aus dem „Softwarepaket Hochwasseranalyse und -berechnung“ von LUBW/KIT
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren,
— Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 60 % der beauftragten Leistung erbracht sein,
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen. Können die gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf-/Bewertungsbogen).
Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren.
Anträge welche eine Mindestpunktzahl von 50 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2021) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2021) einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden sowie für sonstige Schäden. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden bei sonstigen Schäden.
Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von (Vollzeit-) Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 10 Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach- / Führungskräften, durchgeführten Projekten und vorhandener Softwareausstattung gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
C) Softwareausstattung,
D) Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen,
E) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen.
Zu A) Nachweis von Fachkräften (die hier nicht mehrfach benannt werden dürfen) mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen:
— 2 Fachkräfte in der Erstellung hydraulischer 2D-HN-Modellierung an Fließgewässern mit LASER_AS-2D/HYDRO_AS-2D,
— 1 Fachkraft in der hydrologischen N-A-Modellierung,
— 2 Fachkräfte im Bereich ArcGIS, inklusive Spatial Analyst, 3D-Analyst und ESRI-TERRAIN.
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Leitung von Bearbeitungsteams mit unterschiedlichen Bearbeitungsschwerpunkten.
Zu C) Nachweis der notwendigen Softwareausstattung
— ArcGIS – Version 10.4ff,
— ArcGIS Erweiterung Spatial Analyst,
— ArcGIS Erweiterung 3D-Analyst,
— Surface -Water Modelling System SMS – Version 11.x,
— HYDRO_AS-2D – Version 5.x,
— LaserAS – Version 2.x,
— MS-ACCESS – Version 2019 ff,
— FGM (für die „flächendetaillierte Niederschlag-Abfluss-Modellierung in einem komplexen Einzugsgebiet“ aus dem „Softwarepaket Hochwasseranalyse und -berechung“ von LUBW/KIT / https://hyd.iwg.kit.edu/softwarepaket_hochwasser.php).
Zu D) Nachweis von erbrachten Leistungen in den letzten 5 Jahren.
— Mindestens eine abgeschlossene hydraulische 2D-HN-Modellierung mit LASER_AS-2D / HYDRO_AS-2D für ein Fließgewässer (oder Gewässersystem) mit mindestens 20 km Länge und 500 000 Knoten sowie der instationäre Simulation von mindestens 3 Jährlichkeiten,
— Mindestens eine abgeschlossene N-A-Modellierung oder Überarbeitung einer selbst erstellten N-A-Modellierung für ein (Gesamt-) Einzugsgebiet von mindestens 400 km2 und mindestens 50 Berechnungsknoten,
— Mindestens eine GIS-Bearbeitung zur Verschneidung von Flächen mit einem hoch aufgelösten DGM (entsprechend einem 1 x 1 m Raster – oder feiner) auf einer Projektfläche von mindestens 20 km2 mit ArcGIS (Version 10.x),
— Mindestens eine GIS-Bearbeitung eines ESRI-TERRAIN mit mindestens 20 Millionen Punkten.
Zu E) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen
Bei der Bewertung der Eignung (siehe Ziffer II.2.9) müssen mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreicht werden.
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2018).
C) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Diese werden zentral beantwortet. Alle Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten / Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung / ihr Angebot. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplattform verwiesen. Interessenten / Bieter haben sich selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 12.3.2021 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 16.3.2021 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller / Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Den Bewerbern wird empfohlen das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Das Ausfüllen wird erleichtert und Fehler vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird im Verhandlungsverfahren abgefragt.
F) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge / Angebote ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
G) Alle Angaben haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
H) Die Antragsunterlagen / Angebote sind digital in Textform ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert (In der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags).
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
K) Beteiligte Unternehmen aus früherer Bearbeitung
Im Projektgebiet waren folgende Büros an der Ersterstellung der HWGK beteiligt:
— Ingenieurbüro Winkler und Partner Schlossstraße 59A, 70176 Stuttgart
— Ingenieurbüro Frank GmbH, Schlachthofstraße 6, 71522 Backnang
— Ingenieurgesellschaft Nußbaum, Bitzfeld (heute BIT Ingenieure AG, Am Storrenacker 1 b, 76139 Karlsruhe)
Bei dieser Bearbeitung sind die HWGK entstanden, die heute auf verschiedenen Wegen allgemein zur Verfügung stehen (https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/).
Im Bereich Hydrologie wurden die ersten Modelldaten / das Rohmodell von WALD + CORBE Consulting GmbH, Am Hecklehamm 18, 76549 Hügelsheim erarbeitet. Diese Daten werden mit der Angebotsaufforderung zusammen mit einem Bericht zur Verfügung gestellt.
Alle genannten Büros werden nicht vom Verfahren ausgeschlossen, unterliegen ansonsten aber allen Regelungen im Vergabeverfahren.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.2.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens [Betrag gelöscht] EUR und höchstens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html