Stuttgart-Münster_Los W06 Pfahlgründung Ortbetonrammpfähle System Franki Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2021-0013
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Stuttgart-Münster_Los W06 Pfahlgründung Ortbetonrammpfähle System Franki
Die EnBW plant am Kraftwerksstandort Stuttgart – Münster ein Werkstattgebäude zur Instandhaltung des Kraftwerks.
Das Gebäude wird als 3 – geschossiger Stahlbetonbau mit Pfahlgründung und vorgehängter Fassade ausgeführt.
Das Gebäude ist freistehend, das Gelände ist eben.
+/- 0,00 m EFH = 218,00 NHN
Im Rahmen dieser Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (TWB) wird die 6 Pfahlgründung des Werkstattgebäudes mit Ortbetonrammpfähle System Franki ausgeschrieben.
EnBW Energie Baden-Württemberg
Kraftwerk Stuttgart-Münster
Voltastraße 45
Bad Cannstatt
70367 Stuttgart
Pfahlgründung (Ortbetonrammpfähle System Franki).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177b58a4d9e-338a0aac22f80849
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Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177b58a4d9e-338a0aac22f80849
Innerhalb von 21 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 42 Tage netto ab Rechnungseingang EnBW
Es sind keine Bietergemeinschaften zugelassen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland