Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Nr. 1 / 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen
Postdienstleistungen für das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Brief national
Nach den Versandarten
— Standardsendungen,
— Nachweispflichtige Sendungen (ohne Postzustellungsaufträge),
Vorsortierte, unfrankierte Briefsendungen zur bundesweiten Zustellung.
Bei erklärtem schriftlichem Einverständnis beider Vertragsparteien verlängert sich der Vertrag bei unveränderten Konditonen um weitere 12 Monate. Auf jeden Fall endet der Vertrag 48 Monate nach Vertragsbeginn ohne besondere Kündigung.
Für die ersten 6 Monate des Vertrages wird eine Probezeit vereinbart, innerhalb der der AG innerhalb Wochenfrist den Vertrag kündigen kann.
Postzustellungsaufträge (PZA)
Postzustellungsaufträge Regierungspräsidium zur bundesweiten Zustellung.
Bei erklärtem schriftlichem Einverständnis beider Vertragsparteien verlängert sich der Vertrag bei unveränderten Konditonen um weitere 12 Monate. Auf jeden Fall endet der Vertrag 48 Monate nach Vertragsbeginn ohne besondere Kündigung.
Für die ersten 6 Monate des Vertrages wird eine Probezeit vereinbart, innerhalb der der AG innerhalb Wochenfrist den Vertrag kündigen kann.
Brief international
Nach den Versandarten
— Standardsendungen,
— Nachweispflichtige Sendungen,
Vorsortierte, unfrankierte Briefsendungen zur Zustellung ins Ausland.
Bei erklärtem schriftlichem Einverständnis beider Vertragsparteien verlängert sich der Vertrag bei unveränderten Konditonen um weitere 12 Monate. Auf jeden Fall endet der Vertrag 48 Monate nach Vertragsbeginn ohne besondere Kündigung.
Für die ersten 6 Monate des Vertrages wird eine Probezeit vereinbart, innerhalb der der AG innerhalb Wochenfrist den Vertrag kündigen kann.
Brief national PLZ Bereich 76, Zentrale Bußgeldstelle – Druckzentrum
Standardsendungen zur Zustellung an Empfängeranschriften im PLZ-Bereich 76.
Bei erklärtem schriftlichem Einverständnis beider Vertragsparteien verlängert sich der Vertrag bei unveränderten Konditonen um weitere 12 Monate. Auf jeden Fall endet der Vertrag 48 Monate nach Vertragsbeginn ohne besondere Kündigung.
Für die ersten 6 Monate des Vertrages wird eine Probezeit vereinbart, innerhalb der der AG innerhalb Wochenfrist den Vertrag kündigen kann.
Brief national bundesweit außerhalb PLZ Bereich 76, Zentrale Bußgeldstelle – Druckzentrum
Nach PLZ-Bereichen vorsortierte Standardsendungen zur bundesweiten Zustellung an Empfängeranschriften außerhalb des PLZ-Bereich 76.
Bei erklärtem schriftlichem Einverständnis beider Vertragsparteien verlängert sich der Vertrag bei unveränderten Konditonen um weitere 12 Monate. Auf jeden Fall endet der Vertrag 48 Monate nach Vertragsbeginn ohne besondere Kündigung.
Für die ersten 6 Monate des Vertrages wird eine Probezeit vereinbart, innerhalb der der AG innerhalb Wochenfrist den Vertrag kündigen kann.
Brief international, Zentrale Bußgeldstelle – Druckzentrum
Standardbriefe zur Zustellung an Empfängeranschriften im Ausland.
Bei erklärtem schriftlichem Einverständnis beider Vertragsparteien verlängert sich der Vertrag bei unveränderten Konditonen um weitere 12 Monate. Auf jeden Fall endet der Vertrag 48 Monate nach Vertragsbeginn ohne besondere Kündigung.
Für die ersten 6 Monate des Vertrages wird eine Probezeit vereinbart, innerhalb der der AG innerhalb Wochenfrist den Vertrag kündigen kann.
EPZA, Zentrale Bußgeldstelle
Elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) zur bundesweiten Zustellung
Bei erklärtem schriftlichem Einverständnis beider Vertragsparteien verlängert sich der Vertrag bei unveränderten Konditonen um weitere 12 Monate. Auf jeden Fall endet der Vertrag 48 Monate nach Vertragsbeginn ohne besondere Kündigung.
Für die ersten 6 Monate des Vertrages wird eine Probezeit vereinbart, innerhalb der der AG innerhalb Wochenfrist den Vertrag kündigen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bieter darf sich zur Leistungserbringung eines Unterauftragnehmers bedienen.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter kann sich gemäß § 47 VgV fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Wenn er im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dazu legt er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vor.
Durch ein Präqualifizierungsverfahren erworbene Eignungsnachweise und/oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung sind zugelassen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
— Eigenerklärung Lizenzentziehungsverfahren, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der Bundesnetzagentur eingeleitet ist,
— Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein,
— Nachweis einer gültigen Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1 000 g im Lizenzgebiet BRD gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG
Eine Lizenzierung der Nachunternehmer wird nicht gefordert, soweit die Nachunternehmer als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 1 PostG tätig werden und der Auftraggeber im Besitz einer entsprechenden Postlizenz ist. Dies setzt voraus, dass die Art und Weise der Ausführung durch die Hilfsperson der Bestimmungsgewalt des Auftragnehmers unterworfen ist. In diesen Fällen kann in Anlage 11 Nr. 3 auf § 5 Abs. 2 Nr. 1 PostG verwiesen werden.
— Aktuelle und vollständige Entgeltgenehmigung/-en der Bundesnetzagentur für die genehmigungspflichtigen Bestandteile des / der angebotenen Preise/s; Falls Teil des Angebots: Kopie der aktuellen Entgeltgenehmigung für die Durchführung von förmlichen Zustellung im Gebiet der BRD gem. § 34 PostG.
Wird ein anderes als das derzeit genehmigte Entgelt angeboten, ist die erforderliche Entgeltgenehmigung erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Sie muss dann spätestens bei Auftragsübernahme vorliegen.
Nicht marktbeherrschende Unternehmen müssen keine Entgeltgenehmigung vorlegen wenn PZA Leistungen nicht angeboten werden (§ 19 PostG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020),
— Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen.
— Losbezogene Übersicht in Form einer Referenzliste über die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Die Angaben in der Referenzliste sollten sich dabei vorzugsweise auf 3 Aufträge beschränken, die mit dem Auftrag dieser Ausschreibung vergleichbar sind. Vergleichbarkeit liegt beim Erreichen von mindestens 70 % des Mengenvolumens vor. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungsort, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner (Telefon / E-Mail) ersichtlich sein.
Wenn sich ein Bieter auf mehrere Lose bewirbt reicht es aus, dass eine Referenzliste auch los übergreifend vorgelegt wird, sofern sich die Referenzliste auf alle Leistungen bezieht, die Gegenstand der Lose sind.
— Beschreibung der personellen und technischen Infrastruktur (Bsp. Qualifikation Personal, Sortieranlagen, Fuhrpark, Angaben zum klimaneutralen Versand im Inland, ggfs. Zertifikat) in Form einer Kurzübersicht (maximal 2 Seiten DIN A 4, Vorder- und Rückseite).
— Eigenerklärung Straftaten, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Straftaten auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann,
— Eigenerklärung Steuern und Abgaben, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde bzw. wird,
— Eigenerklärung Insolvenz, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Eigenerklärung Liquidation, dass sich mein (unser) Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Es wird geprüft, ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, eine Meldung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung bei der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren vorliegt.
Eine etwaige Zuschlagserteilung steht weiterhin unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Gewerbezentralregisterauszuges. Dieser wird nach § 150a Gewerbeordnung zur Validierung der Angaben von dem Bieter angefordert, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll (Nr. 13.1 der VwV Beschaffung).
— Einreichung der Verpflichtungserklärung zum LTMG,
— ggfs. Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe,
— Eigenerklärung zum Postgeheimnis und Datenschutz
Ich (Wir) erklären dass die Bestimmungen zum Postgeheimnis und Datenschutz vom Unternehmen und den Mitarbeitern/-innen gewahrt werden (Anlage 4) und die Beschäftigten jährlich auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG schriftlich verpflichtet werden.
Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind folgende Unterlagen von der Bietergemeinschaft insgesamt abzugeben:
— Benennung der Mitglieder der Bietergemeinschaft und Benennung eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages,
— Erklärung, dass sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten,
— Erklärung über den Nachunternehmereinsatz.
Bei Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Postgeheimnis und Datenschutz
Ich (Wir) erklären dass die Bestimmungen zum Postgeheimnis und Datenschutz vom Unternehmen und den Mitarbeitern/-innen gewahrt werden (Anlage 4) und die Beschäftigten jährlich auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG schriftlich verpflichtet werden.
— Verpflichtungserklärung zum LTMG,
— Die oben genannten Nachweise und Erklärungen zur Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und technische und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID aufweisen.Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYHYD5Q.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]