Ausschreibung Reinigungsdienstleistungen Gemeinde Remshalden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remshalden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73630
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.remshalden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Reinigungsdienstleistungen Gemeinde Remshalden
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in 4 Losen.
Unterhaltsreinigung
Gemeinde Remshalden
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung in 2 Sporthallen mit gesamt ca. 3 200 m2 Grundfläche.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Gemeinde Remshalden
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung in der Realschule Remshalden mit ca. 4 900 m2 Grundfläche.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Gemeinde Remshalden
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung im Rathaus Remshalden mit ca. 3 850 m2 Grundfläche.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Glasreinigung
Gemeinde Remshalden
Glasreinigung in ca. 38 Objekten mit ca. 8 400 m2 Glasfläche.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung
Ort: Los 1 Osnabrück, Los 2 Waldenbuch, Los 3 Stuttgart
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Schwellenwert ist überschritten. Eine Veröffentlichung der Kostenschätzung erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.