VOLKSWOHNUNG GmbH, VOB/A EU Offenes Verfahren, Generalunternehmerleistungen, Modernisierung eines Wohngebäudes mit 60 Mietwohnungen in der Waldstadt, 76139 Karlsruhe, Kolberger Straße 26 a-e Referenznummer der Bekanntmachung: 0100-1007700-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 35009/02697
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.volkswohnung.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VOLKSWOHNUNG GmbH, VOB/A EU Offenes Verfahren, Generalunternehmerleistungen, Modernisierung eines Wohngebäudes mit 60 Mietwohnungen in der Waldstadt, 76139 Karlsruhe, Kolberger Straße 26 a-e
Generalunternehmerleistungen für die Modernisierung von 50 Wohneinheiten / Dachausbau mit 10 Wohneinheiten, Kolberger Str. 26a-e, 76139 Karlsruhe
— 5-geschossiges, leerstehendes Gebäude mit 5 Hauszugängen,
— Voll unterkellert, Hochparterre,
— Dachgeschoss bisher ohne Wohnungen,
— Wohnungstyp sind Zweispänner, die Wohnungen sind je Treppenhaus alle gleich,
— 25 Stck, 2-Zi-Whg., Normalgeschosse (vorher 3-Zi-Whg.),
— 25 Stck, 4-Zi-Whg., Normalgeschosse (vorher 3-Zi-Whg.),
— 10 Stck, 2-Zi-Whg., Dachgeschosse (vorher Speicher).
Projektdaten
— Kolberger Straße 26a-e, 76139 Karlsruhe,
— Flurstück-Nr. 71025,
— Grundstücksgröße ca. 5 270 m2,
— Wohnflächen:
—— Bestehende Fläche 3 877 m2,
—— Geplante Fläche 4 074 m2.
— Bruttorauminhalt BRI:
—— Bestehender BRI 18 524 m3,
—— Geplanter BRI 19 808 m3.
— Bruttogrundfläche BGF:
—— Bestehende BGF 7 823 m2,
—— Geplante BGF 8 188 m2.
Modernisierung eines Wohngebäudes mit 60 Mietwohnungen in der Waldstadt
Kolberger Straße 26 a-e
76139 Karlsruhe
Generalunternehmerleistungen für die Modernisierung von 50 Wohneinheiten / Dachausbau mit 10 Wohneinheiten, Kolberger Str. 26a-e, 76139 Karlsruhe
— Schlüsselfertige Erstellung durch einen Generalunternehmer,
— incl. Planung ab Werkplanung (LPH 5),
— Errichtung von Aufzugsanlagen zur barrierefreien Erschließung der Wohnungen (5 St.)
Die Lage befindet sich innerhalb des Gebäudes (ehemals Küchen)
— Umbau der Bestandswohnungen in barrierearme Wohnungen,
— Erneuerung des Dachstuhles sowie Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau des Dachgeschosses,
— Erweiterung der Loggien durch vorgestellte Balkonanlagen,
— Herstellung einer Feuerwehrzufahrt und Mietergärten auf der Gartenseite,
— Anschluss an das von den Stadtwerken erstellte Fernwärmenetz mit Übergabestation im UG,
Genaue Angaben sind der funktionalen Ausschreibung zu entnehmen.
— Vertragsbedingungen: Es gelten die VOB/B und VOB/C in der bei Auftragsvergabe gültigen Fassung.
Folgende Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil:
— Besondere Vertragsbedingungen – Gewerke Umlagen,
— Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
— Besondere Vertragsbedingungen -Ausführungsfristen/Vertragsstrafen/Sicherheitsleistung/Werbung inklusive Formblättern als Anlage,
— Regelung Verwendung umweltverträglicher Materialien,
— Regelung Bauleistungsversicherung,
— Stadtspezifische Ergänzung Richtlinie Schutz von städtischen Bäumen,
— Leitfaden Messstellen (nur bei HLSE),
— Besondere Vertragsbedingungen – Force-majeure und Corona-Klausel,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, Sonstige Anlagen,
— Das Muster des GU-Vertrages liegt den Vertragsbedingungen bei.
Es ist vorgesehen, vor Vertragsabschluss ein Technisches Aufklärungsgespräch zu führen.
Das Technische Klärungsgespräch ist auf Donnerstag, den 22.10.2020 von 10.00-12.00 Uhr in der Zentrale der VOLKSWOHNUNG GmbH, Ettlinger-Tor-Platz 2, 76137 Karlsruhe, Raum 351, fixiert. Bitte halten Sie sich diesen Termin frei.
— Abrechnung und Schlussrechnung:
Rechnungen sind jeweils digital unter [removed] einzureichen sowie an die jeweils prüfenden Ingenieur- bzw. Planungsbüros 2-fach in Papierform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalunternehmerleistungen
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postalisch oder per E-Mail eingegangene sowie unverschlüsselt eingereichte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Angebote können ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB mit Hilfe elektronischer Mittel über die Vergabeplattform (http://www.dtvp.de/Center) eingereicht werden. Die Kosten für die Bearbeitung des Angebots werden nicht erstattet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vom Zahlbetrag einen Steuerabzug von 15 % für Rechnung des Auftragnehmers vorzunehmen, wenn keine Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG bis spätestens zum Zeitpunkt der Zahlung vorgelegt wird. Die Freistellungsbescheinigung gem. §48b EStG ist vor Ausführungsbeginn bei der Vergabestelle vorzulegen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Es gelten die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherungsurkunde(n) ist zwingend vor Ausführungsbeginn beim AG vorzulegen.
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Eigenerklärung zur Eintragung in der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung zur Eintragung in der Handwerksrolle der Handwerkskammer,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen (abzugeben, sofern einschlägig),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Eigenerklärung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers.
Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYED8ZV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.