Rahmenvereinbarung zum Dienstrad-Leasing Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:Dienstrad-Leasing02-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rhein-neckar-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zum Dienstrad-Leasing
Rahmenvereinbarung zum Dienstrad-Leasing.
69115 Heidelberg
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt, berechtigten Bediensteten im Rahmen eines Dienstradleasingmodells ca. 150 Diensträder (auch Pedelecs) zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Diensträdern als Leasing und die damit verbundenen Abwicklungsprozesse sowie Dienstleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer ist für die vollständige Leistungserbringung verantwortlich. Er sorgt dafür, dass das angebotene Dienstradleasingmodell mit den gesetzlichen Bestimmungen und den steuerlichen Regelungen im Einklang steht und dem Zweck entsprechend durchgeführt werden kann. Die Inanspruchnahme des Angebots zur Nutzung des Dienstrads ist für die Bediensteten freiwillig.
Es bestehen daher keinerlei Abnahmeverpflichtungen.
Die Rahmenvertragsdauer beträgt 48 Monate ab Auftragsvergabe.
Die Vertragslaufzeit der Einzel-Leasingverträge beträgt 36 Monate.
Die Bediensteten sind angehalten, das Dienstrad-Leasing in den ersten 12 Monaten der Rahmenvertragslaufzeit in Anspruch zu nehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Es ist zu erklären, ob für das Unternehmen Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die dessen Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Angabe zur Bietergemeinschaft (falls einschlägig)
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen. Die erforderlichen Erklärungen müssen (sofern zutreffend) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Bestätigung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zu Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
BaFin-Nachweis des Leasinggebers bzw. Finanzpartners
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise (jeweils auf gesondertes Verlangen)
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Dort ist zu erklären:
Nennung des gesamten Jahresumsatzes sowie des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: [Betrag gelöscht] EUR.
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt: [Betrag gelöscht] EUR.
Nachweis (nach Aufforderung der Vergabstelle), dass vor der Beauftragung eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgeden Deckungssummen abgeschlossen wurde.
a.) für Personenschäden: In Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
b.) für Sach- und Vermögensschäden: In Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Die Deckungshöhe versteht sich je Versicherungsfall. Bei jährlich vereinbarten Deckungswerten gilt jeweils der doppelte Betrag.
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Dort ist zu erklären:
Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
3 geeignete Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Hinweis zur Elektronischen Rechnungsstellung“:
Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an [removed]. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen.
„Hinweis zur Digitalen Abgabe“
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Auftragsboerse. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Plattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.