Uni-HD.2021.131_IMS-Q-ToF-Massenspektrometer_OCI
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE811225433
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html
Abschnitt II: Gegenstand
Uni-HD.2021.131_IMS-Q-ToF-Massenspektrometer_OCI
Lieferung eines Flüssigchromatographie-Ionenmobilitäts-Tandem (HPLC-IMS-MS/MS)-Massenspektrometers.
Beschaffung eines Flüssigchromatographie-Ionenmobilitäts-Tandem-Flugzeit- (HPLC-IMS-MS/MS) Massenspektrometers zum Betrieb im massenspektrometrischen Service-Labor. Mit dem spezifizierten Gerät soll eine neue analytische Dimension erschlossen werden, z. B. die Trennung von Isomeren isobarer Ionen ebenso wie die schnelle Trennung einfacher Gemische ohne Verwendung der HPLC. Es wird mit der Beschaffung auch eine Restrukturierung des Labors zu einem effizienteren Betrieb mit reduzierten Betriebskosten angestrebt.
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr3 GWB).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Beabsichtigt ist die Beschaffung eines Flüssigchromatographie-Ionenmobilitäts-Tandem-Flugzeit- (HPLC-IMS-MS/MS) Massenspektrometers zum Betrieb im massenspektrometrischen Service-Labor.
Mit dem nachfolgend spezifizierten Gerät soll eine neue analytische Dimension erschlossen werden, z. B. die Trennung von Isomeren isobarer Ionen ebenso wie die schnelle Trennung einfacher Gemische ohne Verwendung der HPLC.
Es wird mit der Beschaffung auch eine Restrukturierung des Labors zu einem effizienteren Betrieb mit reduzierten Betriebskosten angestrebt.
Um die komplexen und unterschiedlichen analytischen Anforderungen zu erfüllen und zugleich langfristig wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten, muss das Gerät nachfolgende Leistungsdaten aufweisen:
Die Ionenmobilitätstrennung (IMS) muss einerseits ein Auflösungsvermögen > 150 erreichen und soll andererseits variabel mit geringerer Auflösung betrieben werden können, damit Trennungen mit sehr hoher Auflösung möglich sind, ohne zwingend geringe Akquisitionsrate und erhöhte Transmissionsverluste in Kauf nehmen zu müssen, wenn Geschwindigkeit und Empfindlichkeit höchste Priorität haben.
Die Ionenmobilitätstrennung soll auch abgeschaltet werden können.
Die Ionenmobilitätstrennung muss vor der Massenanalyse der Ionen erfolgen, damit MS/MS-Experimente an mobilitätsselektierten Ionen ausgeführt werden können.
Die Ionenmobilitätstrennung soll ohne zusätzliche Gasversorgung für die IMS funktionsfähig sein, um den Verbrauch an Inertgas zu reduzieren.
Das Massenspektrometer muss Tandem-MS ebenso wie Hochauflösung und die Messung der exakten Masse zur Bestimmung von Summenformeln ermöglichen. Dafür sind ein Massenauflösungsvermögen > 40 000 und eine Massengenauigkeit von 1-2 ppm erforderlich.
Der Massenanalysator muss unabhängig von der gewählten Ionisationstechnik mindestens den Bereich m/z 50-10 000 abdecken und Vorläufer-Ionen für MS/MS-Messungen müssen bis m/z 3000 selektierbar sein. Die selektierten Vorläufer-Ionen müssen durch Stoßaktivierung zur Fragmentierung gebracht werden können.
Zur Analyse der verschiedenartigen Substanzklassen werden als Ionisationsmethoden Elektrospray-Ionisation (ESI), Atmosphärendruck Chemische Ionisation (APCI) und matrix-unterstützte Laserdesorption/Ionisation (MALDI) gefordert. Die MALDI-Quelle muss eine Vakuum-MALDI-Quelle sein. Der Probenträger soll mit vorhandener MALDI-Ausstattung im Labor vollständig kompatibel sein.
Für den unterbrechungsarmen Betrieb in schnell variierender Probenkonstellation sind Wechsel zwischen den o. g. Ionisationsmethoden (ESI, MALDI, APCI) ohne Belüftung der Ionenquelle und ganz besonders ohne eine Belüftung des Analysators zwingend erforderlich.
Das Atmosphärendruck-Interface des IMS-MS/MS-System muss für weitere Ionisationstechniken adaptierbar sein. Insbesondere soll eine bereits verfügbare DART-Ionenquelle daran betrieben werden können.
Dem IMS-MS/MS Gerät soll eine Hochdruckflüssigkeitschromatographieanlage (HPLC) mit binärer Lösemittelpumpe und Autosampler vorgeschaltet werden, die Teil der Beschaffung ist.
Die HPLC-Anlage muss vollständig in das Datensystem der Gerätesteuerung integriert sein.
Das Datensystem des IMS-MS/MS-Geräts muss die sich durch HPLC-IMS-MS/MS und HR-MS ergebenden komplexen Datensätze in einer Softwareumgebung handhaben, die es ermöglicht, jede Dimension (IMS, TIC, RIC, m/z) transparent auf jede andere im Datensatz zu betrachten und Summenformeln basierend auf den exakten m/z-Werten aller in einem Spektrum interessierender Ionen in einem Schritt zu ermitteln. Exporte von Daten in unterschiedliche Teilprogramme zur Bearbeitung einer bestimmten Dimension sind nicht akzeptabel.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung eines Flüssigchromatographie-Ionenmobilitäts-Tandem (HPLC-IMS-MS/MS)-Massenspektrometers
Nationale Identifikationsnummer: DE 114404287
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“