Neugestaltung Bühlot-Freibad in Bühlertal – Edelstahlbecken
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bühlertal
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 77830
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 18744-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buehlertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Bühlot-Freibad in Bühlertal – Edelstahlbecken
Erneuerung und Modernisierung es Bühlot-Freibades in Bühlertal:
Nach mehr als 50 Jahren Betrieb hat das in den 1960er erbaute Freischwimmbad einen grundlegenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
— Reduzierung der Wasserfläche des bestehenden Kombibeckens von ca. 1 500 qm auf 960 qm,
— Rückbau des bestehenden Funktionsgebäudes und Ersatz durch einen zweiteiligen Neubau mit Unterbringung der technischen Anlagen sowie der Umkleide-, Sanitär- und Personalbereiche,
— Komplette Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage und der zugehörigen Verrohrung sowie Erneuerung der Sanitär-, Wärmeversorgungs-, und Elektroanlagen,
— Einbau eines Edelstahl-Kombibeckens in das bestehende Betonbecken,
— komplette Erneuerung der Außenanlagen,
— Einbau einer Breitwellenrutschbahn und einer neuen Sprunganlage (1 m, 3 m, 5 m).
Baubeginn: 1.3.2021 Baufertigstellung: 15.4.2022 Gesamtbaukosten (KG 200-600): ca. 5,6 Mio. EUR netto.
Hauptstraße 90
77830 Bühlertal
Edelstahlbecken:
— ca. 960 qm Kombibecken bestehend aus:
— Schwimmbecken 25 x 13,5 m mit Wassertiefen von 1,36 bis 1,85 m,
— Nichtschwimmerbecken 23 x 21 m mit Wassertiefen von 0,60 bis 1,20 m,
— Sprungbecken 10,5 x 11,75 m mit Wassertiefe bis 4,00 m.
Leistungszeitraum:
— bis KW11 2021: Liefern Bauangaben für Rohbau,
— bis KW12 2012: Vorlage der Ausführungszeichnungen,
— ab KW28 2021 bis Mitte November 2021 Montage der Becken auf der Baustelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Edelstahlarbeiten
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen elektronisch über die Vergabeplattform Subreport ELViS eingereicht werden.
Das LV muss zwingend als Pdf-Datei eingereicht werden, eine zusätzliche Einreichung des LVs als Gaeb-Datei ist möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.