Landkreis Esslingen – Europaweite Vergabe der Möblierung für den Neubau des Verwaltungsgebäudes am Standort Plochingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/3422
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-esslingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Esslingen – Europaweite Vergabe der Möblierung für den Neubau des Verwaltungsgebäudes am Standort Plochingen
Der Landkreis Esslingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Verwaltungsgebäudes am Standort Plochingen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Möblierungsleistungen für den Neubau des Verwaltungsgebäudes des Landkreises Esslingen am Standort Plochingen. Die Vergabe erfolgt nach Losen. Insgesamt werden 5 Lose gebildet:
— Los 1: Stahlmöbel,
— Los 2: Tische,
— Los 3: Stühle,
— Los 4: Sonderelemente,
— Los 5: Regale.
Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus den losspezifischen Leistungsbeschreibungen. Der Auftraggeber vergibt entweder die Einzellose oder eine Kombination von Einzellosen.
Der Auftraggeber vergibt entweder die Einzellose (Los 1 bis Los 5) oder eine Kombination von Einzellosen. Der Zuschlag auf die rabattierte Loskombination (gemäß Eintrag im Angebotsformular) wird nur dann erteilt, wenn das Rabattangebot für jedes angebotene Einzellos unter Berücksichtigung des Rabatts das jeweils niedrigste Angebot darstellt, d.h. es erfolgt eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Lose. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das wirtschaftlichste Angebot bzw. das Angebot mit dem niedrigsten Preis eines anderen Bieters in einem Los im Zuge einer Gesamtbetrachtung nicht durch einen Rabatt in einem anderen Los ausgeglichen werden kann.
Stahlmöbel
Plochingen
Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten:
Technische Anforderungen:
Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind den losspezifischen Leistungsbeschreibungen (vgl. Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Werden daher Möbel angeboten, die nicht den losspezifischen Leistungsbeschreibungen entsprechen, so hat der Bieter auf Anforderung den Nachweis zu führen, dass seine Produkte und Leistungen über die technischen Anforderungen verfügen. Entsprechende Gutachten, Herstellerangaben usw. sind dann in deutscher Sprache auf Verlangen vorzulegen.
Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung:
Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens 2 Jahre betragen. Aus den losspezifischen Leistungsbeschreibungen ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden). Ein längerer Gewährleistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4 des Verfahrensleitfaden).
Unter Ersatzteilen sind solche Teile zu verstehen, die im Rahmen der üblichen Nutzung eines Produktes ausfallen können und hierdurch bedingt der Gebrauch des Produktes eingeschränkt wird oder nicht mehr möglich ist.
Tische
Plochingen
Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten:
Technische Anforderungen:
Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind den losspezifischen Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Werden daher Möbel angeboten, die nicht den losspezifischen Leistungsbeschreibungen entsprechen, so hat der Bieter auf Anforderung den Nachweis zu führen, dass seine Produkte und Leistungen über die technischen Anforderungen verfügen. Entsprechende Gutachten, Herstellerangaben usw. sind dann in deutscher Sprache auf Verlangen vorzulegen.
Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung:
Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens 2 Jahre betragen. Aus der losspezifischen Leistungsbeschreibungen zu Los 2 ergibt sich die Abweichung, dass für die dort als T01, T02, T02a und T02b benannten Tische der Mindestgewährleistungszeitraum 4 Jahre beträgt (vgl. Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden). Ein längerer Gewährleistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4 des Verfahrensleitfadens)
Unter Ersatzteilen sind solche Teile zu verstehen, die im Rahmen der üblichen Nutzung eines Produktes ausfallen können und hierdurch bedingt der Gebrauch des Produktes eingeschränkt wird oder nicht mehr möglich ist.
Stühle
Plochingen
Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten:
Technische Anforderungen:
Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind den losspezifischen Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Werden daher Möbel angeboten, die nicht den losspezifischen Leistungsbeschreibungen entsprechen, so hat der Bieter auf Anforderung den Nachweis zu führen, dass seine Produkte und Leistungen über die technischen Anforderungen verfügen. Entsprechende Gutachten, Herstellerangaben usw. sind dann in deutscher Sprache auf Verlangen vorzulegen.
Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung:
Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens 2 Jahre betragen. Aus der losspezifischen Leistungsbeschreibungen zu Los 3 ergibt sich die Abweichung, dass für die dort als S01, S02 und S02a benannten Drehstühle der Mindestgewährleistungszeitraum 4 Jahre beträgt (vgl. Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden). Ein längerer Gewährleistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4 des Verfahrensleitfadens)
Unter Ersatzteilen sind solche Teile zu verstehen, die im Rahmen der üblichen Nutzung eines Produktes ausfallen können und hierdurch bedingt der Gebrauch des Produktes eingeschränkt wird oder nicht mehr möglich ist.
Sonderelemente
Plochingen
Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten:
Technische Anforderungen:
Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind den losspezifischen Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Werden daher Möbel angeboten, die nicht den losspezifischen Leistungsbeschreibungen entsprechen, so hat der Bieter auf Anforderung den Nachweis zu führen, dass seine Produkte und Leistungen über die technischen Anforderungen verfügen. Entsprechende Gutachten, Herstellerangaben usw. sind dann in deutscher Sprache auf Verlangen vorzulegen
Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung:
Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens 2 Jahre betragen. Aus den losspezifischen Leistungsbeschreibungen ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden). Ein längerer Gewährleistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4 des Verfahrensleitfadens).
Unter Ersatzteilen sind solche Teile zu verstehen, die im Rahmen der üblichen Nutzung eines Produktes ausfallen können und hierdurch bedingt der Gebrauch des Produktes eingeschränkt wird oder nicht mehr möglich ist.
Regale
Plochingen
Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten:
Technische Anforderungen:
Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind den losspezifischen Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Werden daher Möbel angeboten, die nicht den losspezifischen Leistungsbeschreibungen entsprechen, so hat der Bieter auf Anforderung den Nachweis zu führen, dass seine Produkte und Leistungen über die technischen Anforderungen verfügen. Entsprechende Gutachten, Herstellerangaben usw. sind dann in deutscher Sprache auf Verlangen vorzulegen.
Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung:
Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens 2 Jahre betragen. Aus den losspezifischen Leistungsbeschreibungen ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden). Ein längerer Gewährleistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4 des Verfahrensleitfadens).
Unter Ersatzteilen sind solche Teile zu verstehen, die im Rahmen der üblichen Nutzung eines Produktes ausfallen können und hierdurch bedingt der Gebrauch des Produktes eingeschränkt wird oder nicht mehr möglich ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen:
— Personenschäden je Versicherungsfall mindestens 3 Mio. EUR für jede einzelne Person,
— Sachschäden je Versicherungsfall mindestens 5 Mio. EUR pro Sachschaden.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDPQX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de