Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 1
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/gsgoe/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 1
In der Landesstudie Gewässerökologie sind ab 2021 in 6 Losen Rahmenplanungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern I. Ordnung zu erstellen. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. Die Planungen sind mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit möglich. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt und fachlich näher beschreibt. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Das Los 1 umfasst die Betrachtungsräume BR 0401_Neckar, BR 4001_Neckar.
Ergänzende Informationen: http://vof.istw.de/VV_LSGOE2021/Internetseite.html
Gewässerstrecken des G. I. O. des Neckars in den Landkreisen Rottweil, Freudenstadt und Tübingen
Das Los 1 umfasst die Betrachtungsräume BR 0401_Neckar, BR 4001_Neckar.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u. a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G. I. O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u. a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G. I. O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 2
In der Landesstudie Gewässerökologie sind ab 2021 in 6 Losen Rahmenplanungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern I. Ordnung zu erstellen. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. Die Planungen sind mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit möglich. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt und fachlich näher beschreibt. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Das Los 2 umfasst die Betrachtungsräume 3206_Kinzig, 3208_Kinzig, 3207_Schiltach, 3209_Gutach.
Ergänzende Informationen: http://vof.istw.de/VV_LSGOE2021/Internetseite.html
Gewässerstrecken des G. I. O. von Kinzig, Schiltach und Gutach im Landkreis Rottweil und im Ortenaukreis.
Das Los 2 umfasst die Betrachtungsräume 3206_Kinzig, 3208_Kinzig, 3207_Schiltach, 3209_Gutach.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u. a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G. I. O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u. a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G. I. O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 3
In der Landesstudie Gewässerökologie sind ab 2021 in 6 Losen Rahmenplanungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern I. Ordnung zu erstellen. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. Die Planungen sind mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit möglich. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt und fachlich näher beschreibt. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Das Los 3 umfasst die Betrachtungsräume 4107_Aich, 4108_Lauter, 4109_Fils, 4110_Fils.
Ergänzende Informationen: http://vof.istw.de/VV_LSGOE2021/Internetseite.html
Gewässerstrecken des G. I. O. von Aich, Fils und Lauter in den Landkreisen Esslingen und Göppingen.
Das Los 3 umfasst die Betrachtungsräume 4107_Aich, 4108_Lauter, 4109_Fils, 4110_Fils.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u.a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G. I. O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G. I. O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u.a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G .I .O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 4
In der Landesstudie Gewässerökologie sind ab 2021 in 6 Losen Rahmenplanungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern I. Ordnung zu erstellen. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. Die Planungen sind mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit möglich. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt und fachlich näher beschreibt. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Das Los 4 umfasst die Betrachtungsräume 4301_Enz, 4501_Enz_B.
Ergänzende Informationen: http://vof.istw.de/VV_LSGOE2021/Internetseite.html
Gewässerstrecken des G. I. O. der Enz im Landkreis Calw, im Enzkreis und im Stadtkreis Pforzheim.
Das Los 4 umfasst die Betrachtungsräume 4301_Enz, 4501_Enz_B.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u. a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G. I. O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G. I. O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u. a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G. I. O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 5
In der Landesstudie Gewässerökologie sind ab 2021 in 6 Losen Rahmenplanungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern I. Ordnung zu erstellen. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. Die Planungen sind mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit möglich. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt und fachlich näher beschreibt. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Das Los 5 umfasst die Betrachtungsräume 3102_Dreisam, 3109_Dreisam, 3107_Leopoldskanal.
Ergänzende Informationen: http://vof.istw.de/VV_LSGOE2021/Internetseite.html
Gewässerstrecken des G. I. O. der Dreisam und des Leopolskanals in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg
Das Los 5 umfasst die Betrachtungsräume 3102_Dreisam, 3109_Dreisam, 3107_Leopoldskanal.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u. a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G. I. O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G .I .O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u. a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G. I. O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 6
In der Landesstudie Gewässerökologie sind ab 2021 in 6 Losen Rahmenplanungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern I. Ordnung zu erstellen. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. Die Planungen sind mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit möglich. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt und fachlich näher beschreibt. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Das Los 6 umfasst die Betrachtungsräume 6403_Rot_1, 6403_Rot_2.
Ergänzende Informationen: http://vof.istw.de/VV_LSGOE2021/Internetseite.html
Gewässerstrecken des G.I.O. der Rot im Landkreis Biberach und im Alb-Donau-Kreis.
Das Los 6 umfasst die Betrachtungsräume 6403_Rot_1, 6403_Rot_2.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u. a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G. I. O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G. I. O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u. a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G. I. O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben