Rahmenvereinbarungen Amt Mannheim und Heidelberg, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI als Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: 21-63017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-mannheim-und-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen Amt Mannheim und Heidelberg, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI als Rahmenvereinbarung
Amtsbezirk Amt Mannheim und Heidelberg: Stadtkreis Mannheim, Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI als Rahmenvereinbarung
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Mannheim und Heidelberg nimmt im Bereich der Städte Mannheim, Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises sämtliche Baumaßnahmen des Landes Baden-Württemberg wahr. Es werden ca. 800 Gebäude betreut. Hierbei handelt es sich um Verwaltungsgebäude, Gebäude im Bereich der Justiz, Gebäude des Innenministeriums, Gebäude im Bereich der Forschung und Lehre sowie Baudenkmäler.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI sowie besondere Leistungen für Baumaßnahmen aus dem Bereich der Forschung und Lehre (Hochschulbau) für die Universitäten Mannheim und Heidelberg, die Pädagogische Hochschule Heidelberg, die Hochschule Mannheim, die Musikhochschule Mannheim sowie die DHBW Mannheim. Hierbei handelt es sich sowohl um Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen als auch um Umbau oder (Teil-) Sanierungsmaßnahmen, ggf. unter Berücksichtigng denkmalrechtlicher Belange mit Gesamtbaukosten von bis zu 15 Mio. EUR brutto.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.
Der Auftraggeber wird mit maximal 5 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abschließen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet Einzelaufträge nach folgenden Vorgaben an einen der Rahmenvertragspartner zu erteilen. Der Auftragswert ist ein Schätzwert. Aus der Rahmenvereinbarng ergibt sich kein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Die Beauftragung der jeweiligen Einzelaufträge erfolgt über einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb zwischen den Rahmenvertragspartnern durch das Amt Mannheim und Heidelberg.
Amtsbezirk Amt Mannheim und Heidelberg: Stadtkreis Mannheim, Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis
Rahmenvereinbarung über Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für den Bereich des Hochschulbaus:
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt zu erfolgen. Das Formblatt ist unter der in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse herunterladbar.
Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter „https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Mustererklaerungen.aspx“, abzugeben.
Die Arbeitsmittel Dokumentation Pläne und Daten sind zu beachten. Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.vermoegenundbau-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Richtlinien.
Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 21-63017 durchgeführt.
(Bei Rückfragen bitte angeben)
Persönliche Eignung sowie wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit in Bezug auf vergleichbare Maßnahmen.
Hinweis: Erfüllen mehrere Bewerberinnen oder Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber gem. § 75 Abs. 6 VgV vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerberinnen und Bewerbern durch Los zu treffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Name der Bewerberin oder des Bewerbers.
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweis:
Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformblatt geforderten Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Beauftragung mit einem Einzelauftrag besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
— Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren,
— Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden,
— Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformular,
— Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen,
— Präsentation von 2 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten (eine Sanierung und ein Neubau), deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung, Angabe von Bauwerkskosten, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen, auf max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen. Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers). Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.vba-mannheim-und-heidelberg.de