Neubau Bahnannahme am Getreidehafen in Rostock - Lieferung Rangierfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 34
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bahnannahme am Getreidehafen in Rostock - Lieferung Rangierfahrzeug
Lieferung von einem Rangierfahrzeug (Zwei-Wege-Fahrzeug) zur Bahnannahme am Getreidehafen in Rostock.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Im Seehafen Rostock wurde durch die GT Rostock GmbH auf einer Fläche von 5,2 ha die Errichtung von Annahmeanlagen und Silos für den Getreideumschlag umgesetzt. Die Zulieferung des Getreides soll auf dem Schienenweg erfolgen. Es ist ein jährlicher Umschlag von 115 000 t Getreide auf dem Schienenweg vorgesehen. Die jährliche Umschlagmenge soll perspektivisch weiter erhöht werden. In diesem Zuge wird die Lieferung eines Rangierfahrzeugs ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Rappenau-Grombach
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74906
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.