Landkreis Esslingen – Vergabe der Lieferung und Installation von Geschwindkeitsmesseinrichtungen inkl. Laserscannern Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/2293
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen am Neckar
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Esslingen – Vergabe der Lieferung und Installation von Geschwindkeitsmesseinrichtungen inkl. Laserscannern
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung und Installation von 23 Überwachungssäulen an unterschiedlichen Standorten im Landkreis Esslingen sowie die Lieferung von 3 Geschwindigkeitsmessgeräten (Laserscanner) inkl. Wartungsleistungen.
Der Auftraggeber hat zudem die Option, bis Ende 2024 bis zu 20 weitere Überwachungssäulen und bis zu 5 weitere Laserscanner abzurufen.
Landkreis Esslingen
Der Landkreis Esslingen vergibt die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von 23 fabrikneuen, voll funktionsfähigen Überwachungssäulen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung durch Laserscanner inklusive der hiermit verbundenen Nebenleistungen (Gründung, Fundamentierung, Ausrichtung an örtliche Gegebenheit, Anschluss an Versorgungsleitungen, Blitzeinschübe je Standort und Messrichtung, Lösung zur Datenübertragung etc.) an verschiedenen Standorten im Landkreis Esslingen inklusive Wartungsleistungen sowie die Lieferung von 3 Geschwindigkeitsmessgeräten (Laserscanner) inklusive Wartungsleistungen. Nähere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Anlage 2 der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat zudem die Option, bis Ende 2024 bis zu 20 weitere Überwachungssäulen und bis zu 5 weitere Laserscanner abzurufen.
Der Auftraggeber hat die Option, bis Ende 2024 bis zu 20 weitere Überwachungssäulen und bis zu 5 weitere Laserscanner abzurufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Monheim
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD8QN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.