Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen für Kinder unter 3 Jahren
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitz
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen für Kinder unter 3 Jahren
Planungsleistung zum Neubau einer Kindertagesstätte, einstufiger nicht-offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebauliche und freiräumliche Qualität,
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen an die Erschließung, Organisation, Flexibilität und Orientierung,
— Architektonische und gestalterische Qualität und die Einfügung in die Umgebung,
— Erweiterbarkeit,
— Innovative Konzepte zur Nachhaltigkeit,
— Aufwand, Nutzen, Wirtschaftlichkeit.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schaudt-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober wird gemäß VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
1. Lösungskonzept (Wettbewerbsergebnis)mit 50 %,
2. Projektumsetzung (Wirtschaftlichkeit, Projektteam, Kosten- und Terminplanung) mit 40 %,
3. Honorarparameter (Honorar, Nebenkosten) mit 10 %.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.akbw.de