Juristische Beratungs- und Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: BAW_01_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://baw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Juristische Beratungs- und Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren
Für die Durchführung von Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwertes wird eine vergaberechtliche Unterstützung zur rechtssicheren Erstellung von Vergabeunterlagen sowie Bearbeitung von rechtlichen Sachverhalten vor, während und nach Vergabeverfahren, in den Jahren 2021-2025, benötigt. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages soll sichergestellt werden, dass die Vergabeverfahren flexibel und – wenn nötig – auch kurzfristig anwaltlich betreut werden. Dies beinhaltet auch die hierfür notwendigen Assistenzarbeiten, wie zum Beispiel die Erstellung von Vergabeunterlagen, die Vorbereitung von Schreiben sowie die dazugehörige rechtliche Beratung und rechtliche Bei-stand bei Problemen mit der Vertragsdurchführung.
Die Vergabestelle der BAW bearbeitet u. a. im Durchschnitt alle 2 Jahre ein Vergabeverfahren im Rahmen von Ausschreibungen von großen zivilen Schiffsbauprojekten der Bundesverwaltung. Diese Verfahren werden oft in Koordination mit verschiedenen anderen Bundesbehörden und öffentlichen Stellen betrieben. Da die Anforderungen einerseits spezifisch, andererseits aber zu Beginn des Verfahrens noch nicht eindeutig beschrieben werden können, sind diese Ausschreibungen zeitintensiv und erfordern ein gewisses technisches Verständnis. Es gibt hierzu öffentlich zugängliche Dokumente über vergangene Ausschreibungen (z. B. TED Bekanntmachungen).
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Auftrages auf konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers bezogene vergaberechtliche Sachverhalte zu bewerten und auf Grundlage einer fundierten und qualitativ hochwertigen Rechtsprüfung eine praxisorientierte Handlungsempfehlung zu entwickeln, diese der Vergabestelle der BAW in der zum Auftrag bekannt gemachten Leistungszeit mitzuteilen und sie – soweit Bedarf besteht – in der Umsetzung zu begleiten. Andere relevante EU-Verfahren gehören in den Bereich der IT-Leistungen (z.Bsp. Hochleistungsrechner) oder u. a. in typische Felder des Inneren Dienstes (z.Bsp. Reinigungsdienstleistungen).
Wirtschaftliche und finanzielle sowie berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Erfüllen der in der Ausschreibungsunterlage aufgeführten Eignungskriterien anhand geforderter Unterlagen und Nachweise.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine zwingenden Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWBvorliegen,
b) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine fakultativen Ausschlussgründe im Sinne des § 124 GWB vorliegen,
c) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes).
Die Bewerber geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 133/333b-L/F) ab, welches ihnen via e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird.
d) Erklärung zur Erfüllung der Eignungskriterien Anlage 4a der Ausschreibungsunterlage.
a) Eigenerklärung mit Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt,
b) Eigenerklärung mit Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit demvorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Die Bewerber geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 133/333b-L) und Anlage 4a ab, welches ihnen via e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Aufgrund der teilweise kurzfristigen Abrufe von zeitlich aufwändigen und komplexen Rechtsdienstleistungen werden nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR als geeignet eingestuft.
a) Eigenerklärung mit Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte für die letzten 3 Jahre,
b) Zulassungsurkunden als Rechtsanwalt (2 Rechtsanwälte – zugewiesener RA und dessen RA Vertretung).
Die Bewerber geben die vorgenannte Erklärung durch Ausfüllen und Einreichen des Formblatts „Eigenerklärungzur Eignung“ (Formblatt 133/333b-L/F) und der Anlage 4a, welches ihnen via e-Vergabe-Plattform.
Zur Verfügung gestellt wird, sowie im Bereich „Referenzen“, zusätzlich durch Einreichen einer selbst gefertigten Anlage, ab.
In Deutschland zugelassener Rechtsanwalt (zugewiesener Rechtsanwalt und juristische Vertretung) wird nachgewiesen durch die Vorlage der Zulassungsurkunden der Rechtsanwälte, welche die Leistungserbringungen ausführen werden.
Vertiefte Kenntnisse und Erfahrung im Vergaberecht, nachgewiesen durch mindestens 2 Fachpublikation innerhalb der letzten fünf Jahre durch Angabe eines Fundstellennachweises. Diese sind am Ende dieser Anlage 4a im Freitextfeld einzufügen. Sollte der Platz nicht ausreichen, kann der Bewerber seine Angaben auch außerhalb der Linien händisch einfügen.
Zum Zwecke einer fundierten Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern spielt dabei zum einen die fachliche Qualifikation und Erfahrung des Anwalts sowie seines Stellvertreters eine große Rolle, zum anderen aber auch die Kontinuität sowie die reibungslose interne Organisation und die Kommunikation mit der Vergabestelle der BAW. Aus diesem Grund muss die Betreuung der BAW ausschließlich durch einen im Rahmenvertrag namentlich benannten Rechtsanwalt sowie im Vertretungsfall von dessen ebenso namentlich benannten Stellvertreter erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform des Bundes „e-Vergabe“ (www.evergabe-online.de) einzureichen. Dazu ist die Registrierung auf der eVergabe-Plattformunter http://www.evergabe-online.de notwendig. Die Anforderungen finden Sie unter www.evergabe-online.info (Nutzungsvoraussetzungen für Unternehmen).
2. Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bewerber/Bieter ausschließlich über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
3. Auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen (Teilnahmeunterlagen mit anliegenden Formblättern und weiteren Unterlagen). Der Teilnahmeantrag ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
4. Der Auftraggeber kommt den Vorgaben aus § 41 i. V. m. § 29 VgV dadurch nach, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website mit der Bekanntmachung die Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb, weitere Informationen zum Vergabe – sowie zum Bewertungsverfahren bereitstellt. Hierfür wird auf das Rahmendokument „Vorläufige Vergabeunterlagen“ verwiesen. Diese Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme an den Verfahren zu ermöglichen, insbesondere die Leistungsbeschreibung und den Rahmenvertrag. Da der Auftraggeber vorliegend ein nicht offenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, ist § 41 VgV einschränkend auszulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen weitere Unterlagen noch nicht abschließend fest, die weiteren Vergabeunterlagen erhalten die Bewerber, die im Teilnahmewettbewerb für die Abgabe eines Angebotes ausgewählt werden, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist aus Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung beim Auftraggeber zu rügen. Die Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt, ist ebenfalls die Vergabekammer des Bundes in 53123 Bonn, Tel. +49 2284990, [removed]