Ausführungsplanung und Errichtung Parkhaus Bahnhofstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1Z/001-E
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen (Hohentwiel)
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.singen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.singen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführungsplanung und Errichtung Parkhaus Bahnhofstraße
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Auswahl der Ausführungsplanung und Errichtung eines Parkhauses in der Bahnhofstraße in Singen und der Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die Stadtwerke Singen beabsichtigen, ein öffentliches Parkhaus mit 307 Pkw-Parkplätzen und 5 Kleinstparkplätzen zu errichten. Das Parkhaus soll im Sanierungsgebiet „östliche Innenstadt“ entstehen. Der Bewilligungszeitraum für das Sanierungsprogramm „östliche Innenstadt“ endet am 30. April 2022. Der für das Los 1 beauftragte Bauunternehmer hat spätestens im Juni 2021 mit den Erdarbeiten zu beginnen.
Der Generalübernehmer für Los 2 (ggf. mit Los 3) muss daher spätestens im August 2021 mit der Errichtung des Parkhauses beginnen. Dies gilt auch für den obsiegenden Bieter für Los 3.
Der für Los 4 beauftragte Ersteller der PV-Anlage hat in Abhängigkeit zum Baufortschritt beim Los 2 und in Teilen Los 3 mit der Errichtung der PV-Anlage zu beginnen.
Für die jeweiligen Lose wurden Leistungsverzeichnisse erarbeitet und nebst den dazugehörigen Anlagen in die Vergabeplattform eingestellt.
Die ausgewählten Bieter werden mit Abgabe der endgültigen Angebote aufgefordert, ihre Urkalkulation beizubringen. Unternehmen können sich auf alle Lose bewerben. Die Beauftragung erfolgt getrennt.
Baureifmachung des Baugeländes
Bahnhofstraße
78224 Singen
Baureifmachung des Baugeländes.
Hier sind vorgezogene Erdarbeiten durchzuführen.
Ausführungsplanung und Errichtung des Parkhauses durch einen Generalübernehmer
Bahnhofstraße
78224 Singen
Auswahl Generalübernehmer mit der noch ausstehenden Ausführungsplanung, der Erstellung der Statik und der Errichtung des Parkhauses. Daneben wird dieser mit der mindestens 15-jährigen Wartung der Böden des Parkhauses wie auch des Aufzuges beauftragt. Ihm obliegen Koordinierungsleistungen mit den Beauftragten der übrigen Lose.
Errichtung der Fassade und Instandhaltung der integrierten Begrünung
Bahnhofstraße
78224 Singen
Errichtung der Fassade, deren Begrünung sowie die Pflege der in die Fassade integrierten Begrünung sowie die Textilpaneelen. Ebenso ist die entsprechende Ausführungsplanung zu erstellen. Insoweit ist auch hier eine Generalübernehmervertrag vorgesehen.
Errichtung PV-Anlage, Stromlieferung bzw. Konzession
Bahnhofstraße
78224 Singen
Stromlieferung der Abnehmer im Parkhaus aus einer vom Lieferanten zu errichtenden eigenen PV-Anlage bzw. die Konzession, dies und eine mögliche Einspeisung erzeugter elektrischer Energie unter Nutzung der Dachfläche des Parkhauses sowie des Parkhauses zu tun.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die jeweiligen Lose wurde jeweils eine Formularsammlung erstellt. Diese sind in die Vergabeplattform eingestellt. Bei allen Losen ist die Formularsammlung zwingend zur Einreichung des Teilnahmeantrages zu verwenden. Auf die Möglichkeit der Einreichung eines Teilnahmeantrages nach der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird hingewiesen.
Jedes Unternehmen, das an dem Verfahren teilnimmt, muss rechtswirksam gegründet und – soweit vorgeschrieben – in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Die Tätigkeit darf nicht durch eine Behörde verboten worden sein. Dies wird durch die Abgabe des Teilnahmeantrags versichert.
Der Bewerber ist zur Beachtung aller für ihn einschlägigen rechtlichen Vorgaben verpflichtet. Die Stadtwerke prüfen das Vorliegen von Ausschlussgründen nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben (vgl. insbesondere § 6e EU VOB/A). Für Los 4 werden die §§ 123 ff. GWB herangezogen.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Unterlagen abzugeben:
— Vorgesehenen Erklärungen und Unterlagen lt. der jeweiligen Formularsammlung,
— Die vorgesehenen Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz sowie zur Wahrung der Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg sind in den jeweiligen Formularsammlungen integriert. KEV-Blatt 169 wurde beigefügt und ist zu beachten,
— Es besteht die Möglichkeit, für den Teilnahmeantrag auf die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU zu verwenden.
Eignungsleihe:
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft kann die Eignung auch im Wege der Eignungsleihe nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A nachweisen.
Im Fall der Eignungsleihe muss der Bewerber den Nachweis erbringen, dass die zur Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Mittel während des Zeitraums, in dem die jeweiligen Planungs- bzw. Bauleistungen zu erbringen sind, zur Verfügung stehen werden.
Die Nachweise und Erklärungen, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden müssen, sind auch von dem qualifizierten Nachunternehmer vorzulegen. Nachweise und Erklärungen zur Eignung des Nachunternehmers sind einzureichen, soweit sich der Bewerber diese im Wege der Eignungsleihe zu Eigen machen will.
Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften sind zulässig, soweit die zwischen den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft getroffenen Absprachen nicht gegen § 1 GWB verstoßen. Die Zulässigkeit ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sicherzustellen. Verstöße können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Zulässige Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt (so § 6 EU Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 VOB/A). Sie haben folglich einen gemeinsamen Teilnahmeantrag für das jeweilige Los zu stellen. Es wird nicht verlangt, dass die Bewerbergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform haben muss, um einen Teilnahmeantrag stellen zu können.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags möglich. Die nachträgliche Bildung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist unzulässig; sie kann auch dazu führen, dass die mitwirkenden Unternehmen (als Einzelbieter) vom Verfahren auszuschließen sind. Desgleichen ist es unzulässig, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft fortan anstelle der Bietergemeinschaft als Einzelbieter auftritt. Die Bieteridentität ist im gesamten Verfahren zu wahren. Bewerber haben darauf zu achten, dass keine unzulässigen Bewerbungen aus einem Konzernverbund erfolgen.
Auf die Verpflichtung zur Wahrung des Geheimwettbewerbs wird ausdrücklich hingewiesen.
Im Fall des Zuschlags an eine Bewerbergemeinschaft haften alle Bewerber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung ihrer Zusagen gegenüber den Stadtwerken.
Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft werden einzeln Vertragspartner des abzuschließenden Generalübernehmervertrages. Notwendige Angaben zur Bewerbergemeinschaft
Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft sind die in der Bewerberinformation vorgesehenen Angaben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Benennung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft samt Anschrift, Ansprechpartner und der Aufgabe/Funktion innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
— Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters,
— Eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, wonach der bevollmächtigte Vertreter die benannten Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in dem Verfahren rechtsverbindlich vertritt,
— Eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, wonach die Mitglieder für die spätere Erfüllung aller vertraglichen Zusagen gesamtschuldnerisch haften.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden müssen, für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Hinsichtlich der Eignungsnachweise genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
— Jahresabschlüsse der Jahre 2017 bis 2019, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Teilnehmer ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2017 bis 2019, soweit er Planungs- und Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung im jeweiligen Los vergleichbar sind,
— Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung beizubringen.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für die wichtigsten Bauleistungen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizubringen,
— Angabe der Umweltmanagementleistungen, die der Bewerber während der Auftragsausführung anwenden kann, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
— Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung wird als Mindestanforderung für jedes Los (siehe auch § 6a EU Nr. 2 Satz 2 VOB/A) gefordert, dass der Bewerber mindestens 2 Referenzprojekte darstellt, bei denen ein vergleichbares Projektvolumen realisiert wurde und Aspekte des vorliegenden Verfahrens in Bezug auf das jeweilige Los ebenfalls zum Tragen kamen. Leistungen, die für den Auftraggeber erbracht wurden, können ebenfalls mit angegeben werden.
Bei Los 3 sind 2 Referenzen für die Errichtung der Fassade und 2 Referenzen für die Entwicklung und Umsetzung eines Pflanzkonzepts für eine Fassade als Mindestanforderung zu benennen.
Den Vorgaben der Formularsammlungen ist zu entsprechen.
Die Art der Maßnahmen und die Dauer der Errichtung sind hierbei für die Eignungsfeststellung erforderliche Informationen.
Für hier genannten Referenzen, die als Mindestanforderung anzugeben sind, sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizubringen. Ist dies nicht möglich, ist anderweitig die ordnungsgemäße Ausführung zu belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind kostenfrei.
Fragen zur Ausschreibung bitten wir ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Auskunft aus Gewerbezentralregister:
Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte beim Gewerbezentralregister einzuholen.
Anfrage über Vergabesperren beim Korruptionsregister:
Die Vergabestelle behält sich vor, eine Anfrage über eine Eintragung im Korruptionsregister zu stellen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb können
Über das Bietertool im Vergabeportal gestellt werden und werden dort auch beantwortet.
Dieses Prozedere gilt auch für den Fall, soweit nach Auffassung von interessierten Unternehmen Unklarheiten in den mit der Auftragsbekanntmachung bereit gestellten Vergabeunterlagen enthalten sind, die die Entscheidung Ihrer Teilnahme beeinflussen könnten. Für den Fall, dass Sie sich nicht registrieren lassen, müssen Sie sich regelmäßig über ergänzende Bewerber- bzw. Bieterinformationen informieren (Holschuld).
Die Bieter erhalten die gesetzlich vorgesehene Bieterinformation für den Fall, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt werden soll, in elektronischer Form oder per Fax. Aufgrund der Kommunikation über ein elektronisches Vergabeportal ist hierfür die verkürzte Frist auf 10 Kalendertage bei Information in elektronischer Form oder per Fax nach § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB maßgeblich. Die Stadt wird danach verfahren.
In der eingestellten Bewerberinformation werden für das Verfahren weitere Informationen angegeben, die für die Bewerbung und das Verfahren von Bedeutung sind.
Im oberschwelligen Vergabebereich müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen in den genormten elektronischen Datenaustauschformaten (XML-Dokumente) entgegennehmen und verarbeiten können. Hierfür nutzt die Stadt Singen ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) beim Serviceportal Baden-Württemberg. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Bei elektronischer Rechnungsstellung gelten die Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Die Leitweg-ID wird nach Auftragserteilung und Unterschrift einer Nutzungsvereinbarung zwischen Auftragnehmer und der Stadt Singen mitgeteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRGD84M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]