EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Gras und Laub für den Landkreis Heilbronn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Gras und Laub für den Landkreis Heilbronn
Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Sammlung und Verwertung von Gras und Laub. Die zu vergebenden Leistungen werden in insgesamt 5 Gebietslosen ausgeschrieben.
Sammlung und Verwertung von Gras und Laub (Gebietslos „Süd-West“)
— Sammlung von Gras und Laub (in Containern) an den Häckselplätzen im jeweiligen Teilkreisgebiet. Hinweis: Die Übernahme von Gras und Laub erfolgt mit vom Landkreis Heilbronn bereitgestellten ungedeckelten Abrollcontainern (Volumen: 15 m3 – 18,5 m3 je Container),
— Einmal jährlich (Ende Februar eines Jahres) durchzuführende Entleerung von mit Wasser befüllten Abrollcontainern an den Häckselplätzen,
— Durchführung sämtlicher notwendiger Transporte (inkl. Logistikleistungen),
— Behandlung/Verwertung der Abfälle in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe).
Nachfolgend verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens zwölf Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Sammlung und Verwertung von Gras und Laub (Gebietslos „Süd-Ost“)
— Sammlung von Gras und Laub (in Containern) an den Häckselplätzen im jeweiligen Teilkreisgebiet. Hinweis: Die Übernahme von Gras und Laub erfolgt mit vom Landkreis Heilbronn bereitgestellten ungedeckelten Abrollcontainern (Volumen: 15 m3 – 18,5 m3 je Container),
— Einmal jährlich (Ende Februar eines Jahres) durchzuführende Entleerung von mit Wasser befüllten Abrollcontainern an den Häckselplätzen,
— Durchführung sämtlicher notwendiger Transporte (inkl. Logistikleistungen),
— Behandlung/Verwertung der Abfälle in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe).
Nachfolgend verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens zwölf Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Es besteht die Möglichkeit, einen Kopplungsnachlass zu gewähren (Nutzung von Synergieeffekten).
Sammlung und Verwertung von Gras und Laub (Gebietslos „Ost“)
— Sammlung von Gras und Laub (in Containern) an den Häckselplätzen im jeweiligen Teilkreisgebiet. Hinweis: Die Übernahme von Gras und Laub erfolgt mit vom Landkreis Heilbronn bereitgestellten ungedeckelten Abrollcontainern (Volumen: 15 m3 – 18,5 m3 je Container),
— Einmal jährlich (Ende Februar eines Jahres) durchzuführende Entleerung von mit Wasser befüllten Abrollcontainern an den Häckselplätzen,
— Durchführung sämtlicher notwendiger Transporte (inkl. Logistikleistungen),
— Behandlung/Verwertung der Abfälle in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe).
Nachfolgend verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens zwölf Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Es besteht die Möglichkeit, einen Kopplungsnachlass zu gewähren (Nutzung von Synergieeffekten).
Sammlung und Verwertung von Gras und Laub (Gebietslos „Nord“)
— Sammlung von Gras und Laub (in Containern) an den Häckselplätzen im jeweiligen Teilkreisgebiet. Hinweis: Die Übernahme von Gras und Laub erfolgt mit vom Landkreis Heilbronn bereitgestellten ungedeckelten Abrollcontainern (Volumen: 15 m3 – 18,5 m3 je Container),
— Einmal jährlich (Ende Februar eines Jahres) durchzuführende Entleerung von mit Wasser befüllten Abrollcontainern an den Häckselplätzen,
— Durchführung sämtlicher notwendiger Transporte (inkl. Logistikleistungen),
— Behandlung/Verwertung der Abfälle in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe).
Nachfolgend verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens zwölf Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Es besteht die Möglichkeit, einen Kopplungsnachlass zu gewähren (Nutzung von Synergieeffekten).
Sammlung und Verwertung von Gras und Laub und sonstiger Gartenabfälle (Gebietslos „Eberstadt/Stetten“)
— Sammlung von Gras, Laub und sonstiger Gartenabfälle (in Containern) an den Häckselplätzen im jeweiligen Teilkreisgebiet.
Hinweis: Die Übernahme von Gras und Laub erfolgt mit vom Landkreis Heilbronn bereitgestellten ungedeckelten Abrollcontainern (Volumen: 15 m3 – 18,5 m3 je Container).
— Einmal jährlich (Ende Februar eines Jahres) durchzuführende Entleerung von mit Wasser befüllten Abrollcontainern an den Häckselplätzen,
— Durchführung sämtlicher notwendiger Transporte (inkl. Logistikleistungen),
— Behandlung/Verwertung der Abfälle in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe).
Nachfolgend verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens zwölf Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 5:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 5:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor.
Im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 bis 5:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder den Transport von Grünabfall oder Bioabfall,
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage.
Lose 1 bis 5:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder den Transport von mindestens 200 Mg Grünabfall oder Bioabfall pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume und Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter
Selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der entsprechende Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Hinweis zu den Losen 1 bis 5:
Der Auftraggeber behält sich vor, die ggf. vertraglichen Vereinbarungen zur Anlagennutzung vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, während der Angebotsbewertung Unterlagen zur Genehmigungssituation der zur Nutzung vorgesehene Anlage/-n nachzufordern.
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
Zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.